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Bin Zeuge bei einer "Straftat" Frage

Frage von malte1995 malte1995

hallo, ich bin zeuge einer leichten körperverletzung geworden (mein cousin hat jemanden "eine geklatscht") nur möchte ich kein zeuge sein... ich bin morgen eingeladen um auszusagen... aber ich möchte nichts sagen. würde das meinen cousin noch mehr belasten, wenn ich nichts aussage? weil es ist so, das mein cousin ein sauberes führungszeugnis später braucht und nicht wegen dieser kleinigkeit keinen job bekommt. wie kann ich ihm am besten helfen? die wahrheit sagen oder einfach gar nichts sagen (bin 1ner von 2 zeugen) vllt wird so das verfahren eingestellt?

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Antworten (21)

  • 4
    Antwort von pierrot pierrot

    Wie feige muß man denn sein,einen Straftäter zu decken,auch wenn er mit dir verwandt ist,hat er nicht das Recht einen anderen zu verletzen.Stell dir vor,du wirst verrpügelt und dein Cousin sagt,daß er dir nicht helfen wird in Form einer Aussage.Solche Leute braucht das Land,klasse.Zeuge eines Verbrechens werden und sich dann ins Hemd machen!Ich könnte gar nicht so viel essen,wie ich hinterher Ko..en möchte,ob so viel Dummheit und Feigheit.

    Kommentar von malte1995 malte1995malte1995

    es war nicht verprügeln es war nur eine backpfeife

    Kommentar von pierrot pierrotpierrot

    Egal-Gewalt und Zuschlagen ist keine Lösung.Oder wie würdest du dich fühlen,wenn dir einer eine klatscht?Denk mal drüber nach.Denn Leute die nur draufhauen können sind Neandertaler und haben sich nicht weiter entwickelt!

    Kommentar von Pelzwesen PelzwesenPelzwesen

    nur mal so dein vergleich ist völlig unpassend

  • 3
    Antwort von Lotta1 Lotta1

    Aufgrund des Verwandtschaftverhältnisses hast Du ein "Zeugnisverweigerungsrecht"! Moralisch gesehen finde ich es aber besser, Du stehst zu dem, was Du gesehen hast---Wahrheit währt oft länger! Für beide Seiten!

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Juristisch gesehen ist ein Cousin ein Verwandter 4. Grades, das Zeugnisverweigerungsrecht greift nur bis zum 3. Grad.

    Kommentar von Dummie42 Dummie42Dummie42

    Wieso denn 4. Grades? Ein direkter Cousin ist ein Cousin 1. Grades. Ein Cousin 4. Grades bedeutet ja man hätte nur gemeinsame Ururgroßeltern.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    wenn man einen Link postet, sollte man sich vorher auch genau ansehen, was auf dieser Seite ist!

    Ein Cousin / eine cousine steht im Verwandtschaftsverhältnis 4. Grades (siehe Schaubild bei Deinem Link).

    Kommentar von Dummie42 Dummie42Dummie42

    Ich habe mir das Schaubild angesehen.

    Und im Text steht noch dazu folgendes:

    "Cousin (ersten Grades) ist das männliche, eine Cousine (ersten Grades) das weibliche Kind eines blutsverwandten, also nicht nur angeheirateten, Onkels oder einer ebensolchen Tante."

    Verstehe ich das denn so falsch???

    Kommentar von Dummie42 Dummie42Dummie42

    Jetzt hab ich's begriffen. Der Verwandschaftsgrad ist nochmal was anderes als Cousin/e 1., 2. oder n. Grades.

    Der Cousin 1. Grades hat also tatsächlich nur den Verwandtschaftsgrad 4 und deshalb kein Zeugnisverweigerungsrecht.

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    Antwort von Sphyrnidae Sphyrnidae

    Das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern. Davon zu unterscheiden ist das Auskunftsverweigerungsrecht oder auch Aussageverweigerungsrecht, welches sich lediglich auf bestimmte Fragen bezieht.

    Es ist u. A. geregelt:

    * für den deutschen Zivilprozess in der Zivilprozessordnung, §§ 383 ff.
    * für den deutschen Strafprozess in der Strafprozessordnung, §§ 52 ff.
    

    schau mal bei Wiki rein und google dich durch die möglichkeiten, viel Glück!

    P.S. wenn er geschlagen hat, dann sollte er dazu stehen. das würde auch dich psychisch entlasten. das wäre ein netter zug von ihm und das kannst du auch erwarten...

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Juristisch gesehen ist ein Cousin ein Verwandter 4. Grades, das Zeugnisverweigerungsrecht greift nur bis zum 3. Grad.

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    Antwort von Swisslady Swisslady

    Du kannst die Aussage verweigern...aber bedenklich finde ich, dass du dies "eine Kleinigkeit" nennst :-(

  • 1
    Antwort von Fenja72 Fenja72

    Darfst du nicht wegen Befangenheit (Verwandtschaft) die Aussage verweigern? Ich glaube schon.

    Kommentar von malte1995 malte1995malte1995

    nein, meinte der polizist...

  • 1
    Antwort von turkishphysio turkishphysio

    das ist unsere drei affen gesellschaft. nichts sehen, nichts hören und nichts sagen. dann hätte dein cousin besser mal vorher überlegt

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    Antwort von gaiuskamui gaiuskamui

    sag aus dann lernt dein cousin wenigsten das er das nicht machen sollte. und nur "geklatscht" glaub ich hier mal schon gar nicht wegen sowas wird keiner verklagt.

    Kommentar von malte1995 malte1995malte1995

    weiß er ja aber das opfer hat ihn ja beleidigt...

    Kommentar von Munga5 Munga5Munga5

    Das ist kein Grund zuzuschlagen!

    Kommentar von Knopp KnoppKnopp

    Na und. Gewalt ist nun mal keine Lösung. Wenn man beleidigt wird, kann man denjenigen anzeigen.

    Kommentar von gaiuskamui gaiuskamuigaiuskamui

    da sollte er darüber stehn entweder lernt er verbal zu kontern oder wird so oder so wieder vor dem richter stehn.

    Kommentar von iPhoneDreamer iPhoneDreameriPhoneDreamer

    Hmmm... Dein Cousin muss aber schlau sein!

    Nur weil jemand zu ihm "HuSo" oder was weiss ich sagt, muss er nicht gleich drauf hauen!

    Wenn mir das jemand sagen würde, würde ich ihn einfach ignorieren, weil er nicht versteht, dass man sich respektieren soll!

  • 0
    Antwort von LeaderG LeaderG

    Das brauchst du dich alles gar nicht zu fragen.

    Du wurdestes 1.Nicht eingeladen sonder vorgeladen. Und wenn du dann da bist hast du gar keine Wahl, du MUSST aussagen. Es mag zwar dein Cousin, aber das ist kein Naher verwantschafts grad, also kein Recht auf Zeugenverweigerung. Wenn du dich trotzdem weigerst, dann gibts Beugehaft, man sperrt dich so lange ein bis du aussagst.

    Und dann sollte es auch die Wahrheit sein, in den meisten Fällen fliegt eine Falschaussage nämlich auf, und dann wirds richtig teuer, oder langwierig. Ob das noch sozialstunden gibt?

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    Antwort von sissi999 sissi999

    zeuge möchte man nicht sein, man ist es aber. mach deine aussage wahrheitsgemäß, sonst bist du wegen falschaussage drsn.

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    Antwort von user262 user262

    Aufgrund Deines Verwandtschaftsverhältnisses steht Dir ein Auskunftsverweigerungsrecht während des gesamten Strafverfahrens zu, also bereits mit dem Ermittlungsverfahren bei der Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsrichter zu. Über das Auskunftsverweigerungsrecht muss man Dich zuvor belehren.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Cousing ist nicht unbedingt ein naher Verwanter. -> Kein verweigerungsrecht!

    Kommt dann aber auf den Verwandschaftsgrad an, aber da kenne ich mich nicht aus.

    Kommentar von user262 user262user262

    OK, ein Cousin 1. Grades ist ein Verwandter 4. Grades; daraus ergibt sich im konkreten Fall kein Auskunftsverweigerungsrecht. Danke!

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    Antwort von loooping8 loooping8

    sag aus das du dich nicht an den vorfall erinnern kannst dann hat sich die sache fuer dich erledigt.hb ich auch schon gemacht es wirkt 100%!!

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    Antwort von Dummie42 Dummie42

    Körperverletzung ist keine Kleinigkeit!!!

    Es könnte sein, dass du auf Grund deines Verwandtschaftsgrades nicht aussagen musst. Das wirst du ja morgen erfahren.

    Strafgesetzbuch:

    § 52

    (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen; 2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

    (2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.

    (3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.

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    Antwort von abd2234 abd2234

    Da du mit dem Täter verwandt bist, darfst du die Aussage verweigern, sag dem Polizisten oder der Polizistin, dass du dazu nichts sagen möchtest und die Sache ist für dich erledigt! Nur pass auf die Polizisten versuchen dich immer reinzureiten, bleib dabei, dass du nix sagen willst, dann unterschreibe deine Aussage und geh nach Hause!

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Juristisch gesehen ist ein Cousin ein Verwandter 4. Grades, das Zeugnisverweigerungsrecht greift nur bis zum 3. Grad.

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    Antwort von arminho1 arminho1

    Beleidigung ist kein Grund für eine Körperverletzung - leicht oder nicht. Sag aus! Du kannst ja sagen, was wirklich war. Wenn es "nur" eine Backpfeife war, wird es schon nicht so schlimm werden. Nicht zu sagen kann auch negativ sein, wenn der andere Zeuge es als schwere Körperverletzung darstellt...

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    Antwort von nlfriese nlfriese

    nix sagen geht nicht. du bist zeuge vor gericht, da gibt es sogar erzwingungshaft um an deine aussage zu kommen. lügen geht nicht weil du dann ne falschaussage am hals hast und selber vor gericht kommst. da mußt du durch. antworte wahrheitsgemäß, du bist nicht für den murks deiner verwandschaft verantwortlich.

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    Antwort von Munga5 Munga5

    Die Frage war zwar heute schon mal da, aber egal. Du bist verpflichtet die Wahrheit zu sagen, sonst wirst du bestraft. Wenn dein Cousin zugeschlagen hat, muss er auch dafür gerade stehen, so einfach ist das.

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    Antwort von iPhoneDreamer iPhoneDreamer

    Ich würde aussagen, denn mir wäre es sowas von egal, wenn er verurteilt wird!

    Außerdem habe ich gehört, dass Zeugen eine kleine Prämie bekommen...

    Kommentar von malte1995 malte1995malte1995

    darauf verzichte ich lieber sag ich nichts als das ich meinen cousin sein leben vermiese durch diesen kleinen vorfall..

    Kommentar von iPhoneDreamer iPhoneDreameriPhoneDreamer

    Du tust gerade so, als ob er Massenmord begangen hätte!

    Wie alt ist er? In den Knast wird er nicht kommen, ein paar Sozialstunde und die Sache hat sich!

    Kommentar von Sphyrnidae SphyrnidaeSphyrnidae

    wieviele Silberlinge gibt es denn? zufällig 30?

    Kommentar von iPhoneDreamer iPhoneDreameriPhoneDreamer

    Keine Ahnung^^

    Ich hab auch nicht gesagt, dass man dadurch reich wird :P^^

    Kommentar von Sphyrnidae SphyrnidaeSphyrnidae

    google mal nach 30 Silberlingen, dann weißt du was ich meine....

    Kommentar von iPhoneDreamer iPhoneDreameriPhoneDreamer

    Ouh xD

    Jetzt weiss ich was du meinst haha

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Ich glaube, wenn du verwandt oder verschwägert bist, braucht du nicht aussagen. Nimm dein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch.

    Kommentar von user262 user262user262

    Ein Aussageverweigerungsrecht hat nur der Verdächtigte.

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    Antwort von alphonso alphonso

    deinem Cousin wird nicht der Kopf abgerissen, aber eine Lektion, z.B. ein paar Sozialstunden, hat er schon verdient.

    Kommentar von malte1995 malte1995malte1995

    aber was ist mit der anzeige?

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Nur ein Feigling steht nicht zu seinen Handlungen und Taten.

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    Antwort von Geltend Geltend

    wow er ist GEWALTTÄTIG!!! wenn du was falsches aussagst oder gar nichts bekommst du ärger

    Kommentar von malte1995 malte1995malte1995

    das ist mir so ziehmlich egal nur weil er dem typen eine backpfeide gegeben hat ist der sicher nicht gewalttätig

    Kommentar von Geltend GeltendGeltend

    ach nee schlaumeier du bist ja einer von den ganz schlauen

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    du kannst ja die aussage verweigern

    Kommentar von malte1995 malte1995malte1995

    und so belaste ich meine cousin nicht noch mehr?

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Juristisch gesehen ist ein Cousin ein Verwandter 4. Grades, das Zeugnisverweigerungsrecht greift nur bis zum 3. Grad.

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