Hallo Leute, bin 17 Jahre jung und habe mich wie viele andere auch Probeweise bei Ebay angemeldet. Besondere Kontrollen wurden anscheinend nicht angestellt, denn ohne Probleme konnte ich bei Ebay kurze Zeit später (nach Erhalt des Briefes mit meinem Aktivierungs-Code) agieren.
Ich habe stets darauf geachtet pünktlich zu versenden, pünktlich zu bezahlen und habe extra NIE Sonderkosten wie z.B. zusätzliche Bilder genutzt.
Trotzdem kommen jetzt Gebühren in Höhe von 30 Euro auf mich zu. Mehrmals habe ich mich an den Kundenservice gewandt, mit der Frage inwiefern man denn die Gebühren berechnen würde. Abgespeist wurde ich damit, dass man mir das nicht genau sagen könnte, ich solle doch mal im FAQ überprüfen wodurch sich diese berechnen. Aber eben das ist mir ja unklar!
Nun lustigerweise stiegen auch die Gebühren in die Höhe, da ich nicht einsah zu zahlen. Erst 19€, dann 25€ und mittlerweile 30€ und ein paar Zerquetschte. So, da ich leider meinen neuen Job erst in einem Monat antrete, das erste Gehalt also quasi frühstens in zwei Monaten da ist und ich knapp bei Kasse bin wollte ich fragen, ob es sinnvoll wäre einfach aufzudecken, dass ich Minderjährig bin und diese Gebühre nicht zahlen werde!
Mache ich mich dadurch allerdings strafbar? Ich meine wenn, dann ist das doch der Fehler von Ebay, dass sie meine Daten nicht überprüft haben?
Danke für Antworten
Lg
Nein, wenn das ist kein Fehler von eBay, du hast schließlich falsche Angaben gemacht. Aber: Es ist nicht STRAFBAR. Wenn, dann ist das privatrechtlich relevant. Aber das ist in der Regel egal. Du bist Minderjährig, kannst keine rechtsgültigen Verträge abschließen und damit können nur deine Eltern diesen rechtsgültig machen. Machen sie es nicht, ist der Vertrag mit eBay nichtig! Fertig. Das ist alles. Natürlich kann aber, das musst du auch wissen, dir eBay ein Hausverbot erteilen.

Sich damit rauszureden das Ebay nen Fehler gemacht hat, ist recht arm. Du hättest dich gar nicht anmelden dürfen und du wusstest es. Im Grunde kann man dir da auch nen Strick draus drehen, denn du musst den AGB zustimmen. Das hast du getan, wissentlich das du den Anforderungen (Alter ) nicht entsprichst. Drehs wie du willst, zahlen wirst du müssen, man muss als Verkäufer nunmal Gebühren zahlen, das ist bekannt. Egal ob 17 oder 18. Ein Mahnverfahren kann für dich noch teurer werden.
naja, du hast dein unwahres alter angegeben und damit einen betrug begannen...ich würde zahlen und mich kleinhalten und abmelden
Absoluter Blödsinn. Bitte nachlesen, was Betrug ist. Warum bekommen immer die dümmsten Antworten die meisten Daumen?!?
weils die,die die daumen geben es nicht besser wissen :-)
Reg Dich nicht künstlich auf, hast dafür die hilfreichste Antwort
du musst ja auch die verkaufs und kaufgebühren bezahlen.! eBay möchte ja auch verdienen.
mum45kids am 13. September 2009 23:18 Also ich hab noch nie Kaufgebühren bezahlt wenn ich was ersteigert habe...
Da Du verkauft hast, werden die Gebühren wohl daher kommen und es wäre angebracht, das zu bezahlen. Du bist alt genug um zu wissen, dass Du 18 sein musst und kannst Dich daher nicht rausreden
Quatsch. Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Punkt!
Du gehst selber die Straftat ein WEIL du die AGB aktzeptiert hast obwohl du keine 18 Jahre bist. Zu den 30 Euro gibt es ein Taschengeldparagraph und glaube mir eBay holt sich die 30 Euro, Frage doch einfach mal deine Eltern die können dir da bestimmt weiterhelfen. Mfg. David
Quatsch. Bitte lesen, was Strafrecht, Privatrecht und öffentliches Recht ist.

um es kurz zu fassen, ist besser die Fresse zu halten.
sehr direkt, gefällt mir :D. ich denke mal es ist wirklich besser das ganze einfach zu bezahlen. trotzdem vielen dank für all die antworten!
Die Gebühren wirst wohl trotzdem zahlen müssen...
Normalerweise kannst du dich bei Ebay erst anmelden, wenn du 18 bist. Hast du bei der Anmeldung dein korrektes Geburtsdatum angegeben??? Und Gebühren musst du bei Ebay für den Verkauf zahlen....
Du kannst nicht die schuld einfach Ebay geben. Wieviel Sachen hast du denn verkauft. Imm wenn man etwas reinstellt muss man paar Cent zahlen (auch wenn es nicht verkauft wird).
mum45kids am 13. September 2009 23:12 Das ist falsch!!! Auktionen ab 1 Euro mit 1 Bild sind kostenlos!!! Nur wenn sie verkauft werden kommt die Verkaufsprovision!

Zahl lieber .. ich hatte das gleiche ist lange her mittlerweile muss ich über 100 € zahlen..

Die Gebühren sind die Provision die Ebay für jeden verkauften Artikel erhält. Kannst die Zahlung verweigern aber dann werden deine Eltern sich freuen müssen die dann tragen. Du hast verkauft dafür geld erhalten und Ebay steht Verkaufsprovision zu!!! Fertig benimm dich erwachsen und zahl den Mist wirst sonst eh gesperrt. wenn du Gebühren nicht willst verkauf bei kostenlosen Kleinanzeigen
das werden wohl mahngebühren sein... die berechnen ein bestimmten prozentwert von dem preis den du für den verkauften artikel bekommen hast.. es ist schon ein bissl mies von dir, erst da anmelden und jetzt meinen ich bin ja nicht volljährig... nur weil du gebühren zahlen sollst.. dann hättest du voher lesen sollen, wie es bei ebay abläuft...
Ich weiß zwar nicht, ob man als ebayer volljährig sein muß oder nicht.
Aber ich würde es wie rotius handhaben.
Oder willst Du ne dauerhafte Sperre bei ebay riskieren?
du hast falsche Angaben gemacht! Das ist strafbar. Ab 14 ist man strafmündig! Bezahlen mu0t du auf jeden Fall. Verkaufsgebühren fallen immer prozentuell vom Verkaufspreis an. Niemand kann nachprüfen ob du tatsächlich 18 bist. Das wäre zu aufwendig und würde nur per postidentverfahren gehen, was den einzelnen erstmal Geld kosten würde. Also wärst du selbst ohne Gebühr auf diesen Preis gekommen. Frag deine Eltern ob sie dir den lächerlichen Betrag von 30 Euro geben!!! Der Fehler liegt alleine bei dir!
Quatsch, der Herr Staatsanwalt würde über eine solche Anzeige nur lachen...
Im Zweifelsfall müßten alle Verkäufe rückgängig gemacht werden und das Geld das er erhalten hat zurückzahlen. Ganz einfach... und das ist sicher ein vielfaches der 30 Euro. Ebay würde keine Anzeige erstatten. Er müßte ja klagen!!
Er muss gar nichts. Er muss nur beim Mahnverfahren Einspruch einlegen und eine kurze Begründung liefern.
Redgirlfan am 13. September 2009 23:25 Er ist alt genug um zu wissen das eBay kein Kostenloser Basar ist Er hat die AGBs Akzebtiert und bewußt ein Falsches Ater angebeben er soll zahlen und gut is
Nö, muss er nicht. Du bist erst ab 18 voll geschäftsfähig. Dein Einwand basiert auf keiner Rechtsgrundlage.
Redgirlfan am 13. September 2009 23:37 Was hat das mit rechtsgrundlagen zutun mit 17 Jahren sollte man wissen das da kosten auf einen zukommen, und die AGBs zu lesen ist wohl nicht zuviel verlangt bei nen 14 Jährigen oder so wäre das was anderes aber mit 17 Jahren selbst wenn er es rechtlich nicht muß bei den alter habe ich kein verständnis mehr für sowas , er hat sich Suppe eingebrockt und nun soll er sie gefälligst auch auslöffeln
Die Rechtsgrundlage, stimmt, sie ist nur das Recht in unserem Rechtsstaat. Deine "Meinung" in Ehren, aber wenn du über persönliche Ansichten schwafeln willst, dann sag das bitte deutlich vorher.
wird man dann sehen... soll er sich genaustens überlegen. Vielleicht wird dann auch mal genauer geschaut was er da verkauft hat und ob da nicht was illegales dabei war
Bitte springe nicht von einem Einwand zum anderen, ohne eine Verbindung dazwischen zu erklären. Wer bei eBay illegales Zeug verkauft, der ist Intelligenzbefreit und es ist etwas völlig anderes, als die Angabe von falschen Daten in der Anmeldung.
ich bin vllt. minderjährig und bei ebay angemeldet aber die nuklearen atomwaffen hab ich noch im keller die haben leider nicht mehr in den karton mit den ak47 nach saudiarabien gepasst. mach dir insofern keine gedanken ;)
Du hast doch auch Sachen verkauft, wenn du schreibst, du hast pünktlich versendet. Und beim Verkauf erhält Ebay eine Provision vom Kaufpreis. Minderjährige dürfen sich bei Ebay nicht anmelden. Wenn du es aufdeckst, wirst du gesperrt. AGB §4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung. Überlege bitte genau, ob du nicht lieber bezahlst.
Okay vielen Dank für all die Antworten! Es ist wohl besser einfach zu zahlen.
Hallo,
ich verstehe nicht ganz den Sinn Deiner Reklamation. Wenn du "alt genug" bist, Dich fälschlicherweise und illegal bei Ebay anzumelden, dann wirst Du doch sicherlich auch alt genug sein, für Deine Gebühren aufzukommen oder das entsprechend zu händeln.
Zuerst einmal versendet Ebay nicht einfach unbegründetet Rechungen. Du erhälst zu jedem Verkauf eine Email mit einer detailiierten Rechnung. Da ist jeder einzelne Verkauf und die Provision für Ebay auf den Cent genau beschrieben. Wenn Du Reklamationen hast, kannst Du das und solltest es auch sofort tun. Ich bin nun schon so lange bei Ebay und habe zig-Rechnungen erhalten. Sie stimmten alle!
Ich denke, Du willst nur nicht einsehen, diese Gebühren zu bezahlen.
Wie soll es nun weitergehen?:
Mein dringender Tip: Zahle schnell, so schnell wie möglich! Spiele nicht mit dem Gedanken, dich das rauszuwinden. Du wirst immer den Kürzeren ziehen, da du allein mit Deiner Anmeldung im Unrecht bist.
Leihe Dir das Geld, oder spreche offen mit Deinen Eltern!!!! Versuche es, jeder macht mal einen Fehler, auch Deine Eltern haben solche gemacht und Eltern haben gewöhnlich mehr Verständnis, als Ebay und andere Unternehmen.
Glaube mir, auch wenn die Schufa (angeblich) nach 3 Jahren gelöscht wird, Du stehst bei Banken auf einer schwarzen Liste. Deine Legende wirkt dort lebenslang.
Ach ja: Wegen lächerlichen 30 EUR ein Aufheben zu machen und solch ein Hausverbot zu kassieren ist leicht lächerlich. Nur mal so am Rande. Und eBay geht auch an deine Schufa. Zwar wäre es meiner Kenntnis nach nicht rechtsgültig, solch eine Meldung bei der Schufa, aber die Praxis zeigt eben oft ein anderes Bild. Zwar kann man das reklamieren, die schriftliche Schufaauskunft übers Portal kostet aber schon allein um die 15 Eur....
Diese Antwort schmeckt dem Fragesteller zwar, leider hat das alles einen Haken: Durch die offenbar falsche Angabe eines Geburtstages hast du dich bereits strafbar gemacht. Ich würde dir raten, die 30 Euro so schnell wie möglich zu bezahlen, bevor sich der Betrag noch auf über 100 Euro vermehrt - das geht nämlich ruckidizucki.
Quatsch. Da macht man sich nicht strafbar. Bitte, wenn man kein Rechtsverständnis hat, einfach mal NICHT antworten.