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Bin unter 18 bei Ebay angemeldet jetzt Gebühren zu unrecht?! Muss ich zahlen??

Frage von Nepovim Nepovim

Hallo Leute, bin 17 Jahre jung und habe mich wie viele andere auch Probeweise bei Ebay angemeldet. Besondere Kontrollen wurden anscheinend nicht angestellt, denn ohne Probleme konnte ich bei Ebay kurze Zeit später (nach Erhalt des Briefes mit meinem Aktivierungs-Code) agieren.

Ich habe stets darauf geachtet pünktlich zu versenden, pünktlich zu bezahlen und habe extra NIE Sonderkosten wie z.B. zusätzliche Bilder genutzt.

Trotzdem kommen jetzt Gebühren in Höhe von 30 Euro auf mich zu. Mehrmals habe ich mich an den Kundenservice gewandt, mit der Frage inwiefern man denn die Gebühren berechnen würde. Abgespeist wurde ich damit, dass man mir das nicht genau sagen könnte, ich solle doch mal im FAQ überprüfen wodurch sich diese berechnen. Aber eben das ist mir ja unklar!

Nun lustigerweise stiegen auch die Gebühren in die Höhe, da ich nicht einsah zu zahlen. Erst 19€, dann 25€ und mittlerweile 30€ und ein paar Zerquetschte. So, da ich leider meinen neuen Job erst in einem Monat antrete, das erste Gehalt also quasi frühstens in zwei Monaten da ist und ich knapp bei Kasse bin wollte ich fragen, ob es sinnvoll wäre einfach aufzudecken, dass ich Minderjährig bin und diese Gebühre nicht zahlen werde!

Mache ich mich dadurch allerdings strafbar? Ich meine wenn, dann ist das doch der Fehler von Ebay, dass sie meine Daten nicht überprüft haben?

Danke für Antworten

Lg

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Antworten (18)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von dantes dantes

    Nein, wenn das ist kein Fehler von eBay, du hast schließlich falsche Angaben gemacht. Aber: Es ist nicht STRAFBAR. Wenn, dann ist das privatrechtlich relevant. Aber das ist in der Regel egal. Du bist Minderjährig, kannst keine rechtsgültigen Verträge abschließen und damit können nur deine Eltern diesen rechtsgültig machen. Machen sie es nicht, ist der Vertrag mit eBay nichtig! Fertig. Das ist alles. Natürlich kann aber, das musst du auch wissen, dir eBay ein Hausverbot erteilen.

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Ach ja: Wegen lächerlichen 30 EUR ein Aufheben zu machen und solch ein Hausverbot zu kassieren ist leicht lächerlich. Nur mal so am Rande. Und eBay geht auch an deine Schufa. Zwar wäre es meiner Kenntnis nach nicht rechtsgültig, solch eine Meldung bei der Schufa, aber die Praxis zeigt eben oft ein anderes Bild. Zwar kann man das reklamieren, die schriftliche Schufaauskunft übers Portal kostet aber schon allein um die 15 Eur....

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Diese Antwort schmeckt dem Fragesteller zwar, leider hat das alles einen Haken: Durch die offenbar falsche Angabe eines Geburtstages hast du dich bereits strafbar gemacht. Ich würde dir raten, die 30 Euro so schnell wie möglich zu bezahlen, bevor sich der Betrag noch auf über 100 Euro vermehrt - das geht nämlich ruckidizucki.

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Quatsch. Da macht man sich nicht strafbar. Bitte, wenn man kein Rechtsverständnis hat, einfach mal NICHT antworten.

  • 9
    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Sich damit rauszureden das Ebay nen Fehler gemacht hat, ist recht arm. Du hättest dich gar nicht anmelden dürfen und du wusstest es. Im Grunde kann man dir da auch nen Strick draus drehen, denn du musst den AGB zustimmen. Das hast du getan, wissentlich das du den Anforderungen (Alter ) nicht entsprichst. Drehs wie du willst, zahlen wirst du müssen, man muss als Verkäufer nunmal Gebühren zahlen, das ist bekannt. Egal ob 17 oder 18. Ein Mahnverfahren kann für dich noch teurer werden.

  • 5
    Antwort von rotius rotius

    naja, du hast dein unwahres alter angegeben und damit einen betrug begannen...ich würde zahlen und mich kleinhalten und abmelden

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Absoluter Blödsinn. Bitte nachlesen, was Betrug ist. Warum bekommen immer die dümmsten Antworten die meisten Daumen?!?

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    weils die,die die daumen geben es nicht besser wissen :-)

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Reg Dich nicht künstlich auf, hast dafür die hilfreichste Antwort

  • 2
    Antwort von Gerd2 Gerd2

    um es kurz zu fassen, ist besser die Fresse zu halten.

    Kommentar von Nepovim Nepovim

    sehr direkt, gefällt mir :D. ich denke mal es ist wirklich besser das ganze einfach zu bezahlen. trotzdem vielen dank für all die antworten!

  • 2
    Antwort von Charmin Charmin

    Du gehst selber die Straftat ein WEIL du die AGB aktzeptiert hast obwohl du keine 18 Jahre bist. Zu den 30 Euro gibt es ein Taschengeldparagraph und glaube mir eBay holt sich die 30 Euro, Frage doch einfach mal deine Eltern die können dir da bestimmt weiterhelfen. Mfg. David

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Quatsch. Bitte lesen, was Strafrecht, Privatrecht und öffentliches Recht ist.

  • 2
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Da Du verkauft hast, werden die Gebühren wohl daher kommen und es wäre angebracht, das zu bezahlen. Du bist alt genug um zu wissen, dass Du 18 sein musst und kannst Dich daher nicht rausreden

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Quatsch. Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Punkt!

  • 2
    Antwort von majuss majuss

    du musst ja auch die verkaufs und kaufgebühren bezahlen.! eBay möchte ja auch verdienen.

    Kommentar von mum45kids mum45kidsmum45kids

    Also ich hab noch nie Kaufgebühren bezahlt wenn ich was ersteigert habe...

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    du hast falsche Angaben gemacht! Das ist strafbar. Ab 14 ist man strafmündig! Bezahlen mu0t du auf jeden Fall. Verkaufsgebühren fallen immer prozentuell vom Verkaufspreis an. Niemand kann nachprüfen ob du tatsächlich 18 bist. Das wäre zu aufwendig und würde nur per postidentverfahren gehen, was den einzelnen erstmal Geld kosten würde. Also wärst du selbst ohne Gebühr auf diesen Preis gekommen. Frag deine Eltern ob sie dir den lächerlichen Betrag von 30 Euro geben!!! Der Fehler liegt alleine bei dir!

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Quatsch, der Herr Staatsanwalt würde über eine solche Anzeige nur lachen...

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Im Zweifelsfall müßten alle Verkäufe rückgängig gemacht werden und das Geld das er erhalten hat zurückzahlen. Ganz einfach... und das ist sicher ein vielfaches der 30 Euro. Ebay würde keine Anzeige erstatten. Er müßte ja klagen!!

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Er muss gar nichts. Er muss nur beim Mahnverfahren Einspruch einlegen und eine kurze Begründung liefern.

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Er ist alt genug um zu wissen das eBay kein Kostenloser Basar ist Er hat die AGBs Akzebtiert und bewußt ein Falsches Ater angebeben er soll zahlen und gut is

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Nö, muss er nicht. Du bist erst ab 18 voll geschäftsfähig. Dein Einwand basiert auf keiner Rechtsgrundlage.

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Was hat das mit rechtsgrundlagen zutun mit 17 Jahren sollte man wissen das da kosten auf einen zukommen, und die AGBs zu lesen ist wohl nicht zuviel verlangt bei nen 14 Jährigen oder so wäre das was anderes aber mit 17 Jahren selbst wenn er es rechtlich nicht muß bei den alter habe ich kein verständnis mehr für sowas , er hat sich Suppe eingebrockt und nun soll er sie gefälligst auch auslöffeln

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Die Rechtsgrundlage, stimmt, sie ist nur das Recht in unserem Rechtsstaat. Deine "Meinung" in Ehren, aber wenn du über persönliche Ansichten schwafeln willst, dann sag das bitte deutlich vorher.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    wird man dann sehen... soll er sich genaustens überlegen. Vielleicht wird dann auch mal genauer geschaut was er da verkauft hat und ob da nicht was illegales dabei war

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Bitte springe nicht von einem Einwand zum anderen, ohne eine Verbindung dazwischen zu erklären. Wer bei eBay illegales Zeug verkauft, der ist Intelligenzbefreit und es ist etwas völlig anderes, als die Angabe von falschen Daten in der Anmeldung.

    Kommentar von Nepovim Nepovim

    ich bin vllt. minderjährig und bei ebay angemeldet aber die nuklearen atomwaffen hab ich noch im keller die haben leider nicht mehr in den karton mit den ak47 nach saudiarabien gepasst. mach dir insofern keine gedanken ;)

  • 1
    Antwort von Malustra Malustra

    Ich weiß zwar nicht, ob man als ebayer volljährig sein muß oder nicht.

    Aber ich würde es wie rotius handhaben.

    Oder willst Du ne dauerhafte Sperre bei ebay riskieren?

  • 1
    Antwort von rosenblatt88 rosenblatt88

    das werden wohl mahngebühren sein... die berechnen ein bestimmten prozentwert von dem preis den du für den verkauften artikel bekommen hast.. es ist schon ein bissl mies von dir, erst da anmelden und jetzt meinen ich bin ja nicht volljährig... nur weil du gebühren zahlen sollst.. dann hättest du voher lesen sollen, wie es bei ebay abläuft...

  • 1
    Antwort von mum45kids mum45kids

    Die Gebühren sind die Provision die Ebay für jeden verkauften Artikel erhält. Kannst die Zahlung verweigern aber dann werden deine Eltern sich freuen müssen die dann tragen. Du hast verkauft dafür geld erhalten und Ebay steht Verkaufsprovision zu!!! Fertig benimm dich erwachsen und zahl den Mist wirst sonst eh gesperrt. wenn du Gebühren nicht willst verkauf bei kostenlosen Kleinanzeigen

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    Dem ist nichts hinzuzufügen ! TOP Antwort !!

    Kommentar von mum45kids mum45kidsmum45kids

    Dankeschön :o)

  • 1
    Antwort von classic089 classic089

    Zahl lieber .. ich hatte das gleiche ist lange her mittlerweile muss ich über 100 € zahlen..

  • 1
    Antwort von Emarci1993 Emarci1993

    Du kannst nicht die schuld einfach Ebay geben. Wieviel Sachen hast du denn verkauft. Imm wenn man etwas reinstellt muss man paar Cent zahlen (auch wenn es nicht verkauft wird).

    Kommentar von mum45kids mum45kidsmum45kids

    Das ist falsch!!! Auktionen ab 1 Euro mit 1 Bild sind kostenlos!!! Nur wenn sie verkauft werden kommt die Verkaufsprovision!

  • 1
    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Normalerweise kannst du dich bei Ebay erst anmelden, wenn du 18 bist. Hast du bei der Anmeldung dein korrektes Geburtsdatum angegeben??? Und Gebühren musst du bei Ebay für den Verkauf zahlen....

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    Antwort von Lexia86 Lexia86

    Die Gebühren wirst wohl trotzdem zahlen müssen...

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    Antwort von pepe33 pepe33

    Hallo,

    ich verstehe nicht ganz den Sinn Deiner Reklamation. Wenn du "alt genug" bist, Dich fälschlicherweise und illegal bei Ebay anzumelden, dann wirst Du doch sicherlich auch alt genug sein, für Deine Gebühren aufzukommen oder das entsprechend zu händeln.

    Zuerst einmal versendet Ebay nicht einfach unbegründetet Rechungen. Du erhälst zu jedem Verkauf eine Email mit einer detailiierten Rechnung. Da ist jeder einzelne Verkauf und die Provision für Ebay auf den Cent genau beschrieben. Wenn Du Reklamationen hast, kannst Du das und solltest es auch sofort tun. Ich bin nun schon so lange bei Ebay und habe zig-Rechnungen erhalten. Sie stimmten alle!

    Ich denke, Du willst nur nicht einsehen, diese Gebühren zu bezahlen.

    Du hast doch auch Geld aus Deinen Verkäufen erhalten. Dann kannst Du doch davon die Gebühren bezahlen, oder?

    Wie soll es nun weitergehen?:

    Mein dringender Tip: Zahle schnell, so schnell wie möglich! Spiele nicht mit dem Gedanken, dich das rauszuwinden. Du wirst immer den Kürzeren ziehen, da du allein mit Deiner Anmeldung im Unrecht bist.
    Leihe Dir das Geld, oder spreche offen mit Deinen Eltern!!!! Versuche es, jeder macht mal einen Fehler, auch Deine Eltern haben solche gemacht und Eltern haben gewöhnlich mehr Verständnis, als Ebay und andere Unternehmen.

    Auch wenn zu Hause ein Riesendonnerwetter droht. Das ist gar nichts, als wenn Du ein leben lang negativer Schufakunde bist!!!

    Glaube mir, auch wenn die Schufa (angeblich) nach 3 Jahren gelöscht wird, Du stehst bei Banken auf einer schwarzen Liste. Deine Legende wirkt dort lebenslang.

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    Antwort von Nepovim Nepovim

    Okay vielen Dank für all die Antworten! Es ist wohl besser einfach zu zahlen.

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    Antwort von hundini hundini

    Du hast doch auch Sachen verkauft, wenn du schreibst, du hast pünktlich versendet. Und beim Verkauf erhält Ebay eine Provision vom Kaufpreis. Minderjährige dürfen sich bei Ebay nicht anmelden. Wenn du es aufdeckst, wirst du gesperrt. AGB §4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung. Überlege bitte genau, ob du nicht lieber bezahlst.

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