Bin umgezogen und umgemeldet, bekam Rechnung an alte Adresse mit Mahngebürhen, muss ich MG zahlen?
Antworten (13)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Janni1979Janni1979
Du mußt doch jeder Firma wo du laufende Kosten hast deine Neue Anschrift mitteilen oder einen Nachsendeantrag bei der Post stellen ( dann bekommt der Absender soweit ich weiss deine neue Anschrift mitgeteilt )
Von alleine bekommen die Firmen deine Adresse doch nicht.
Wirst wohl zahlen müssen.
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1Antwort von
flirtheavenflirtheaven
in solch einem fall überweise ich meist nur den rechnungsbetrag ohne mahngebühren. bisher hat es noch nie eine nachforderung gegeben.
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KatzeschatzeKatzeschatze
Die Mahngebühr wirst Du zahlen müssen. Ich schätze mal, dass Du bei der Post keine Postumleitung gemacht hast und somit konnte die Rechnung nicht weiter geleitet werden.
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dingsvomdachdingsvomdach
hast du Nachsendeantrag gestellt? Hast du dem Unternehmen/Firma die neue Adresse mitgeteilt? Wenn die noch die alte Adresse hatten und kein Nachsendeantrag gestellt wurde-woher sollen die dann was von deinem Umzug wissen?
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biancah ja klar du musst ja ein nachsende antrag beantragen
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NicoleKNicoleK
Klar, Du bist verantwortlich, dass Deine Adresse aktuell ist. Für die Fälle gibt es auch die postweiterleitung für 6 Monate. So kann man in Ruhe alle Unternehmen anschreiben und über die Adressänderung informieren.
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shaxberdshaxberd
Natürlich, wenn du dem Unternehmen, von dem die Mahnung kommt, deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast?
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flowerpower020flowerpower020
du musst zwar jeden deine neue Adresse mtiteilen, aber zahlen musts du die nicht!!!
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MietnormadeMietnormade
Wenn eine Rechnung direkt mit Mahngebühren beaufschlagt wird würde ich die nicht bezahlen. Üblicherweise kommt erstmal eine Rechnung ohne Bearbeitungsgebühr.
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hajottkahajottka
Na klar, Du hast nicht rechtzeitig gezahlt, wenn in dieser Rechnung bereits MG enthalten waren!
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SascherSascher
Wenn Du demjenigen nicht Deine richtige Anschrift mitgeteilt hast, dann ja.
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mig112mig112
MG muss man niemals zahlen
(Ausnahmen bestätigen nur die Regel!)
Kommentar von
cleo1811cleo1811 na deinen schulden möchte ich nicht sehen,wenn du mahnungen mißachtest
Kommentar von
mig112mig112 MG=MahnGebühren,
das hat mit dem Rechnungsbetrag, bzw. der offenen Forderung gar nichts zu tun!
Der Absender erfährt bei einer Postweiterleitung die neue Adresse nur von der Post, wenn auf seinen Umschlägen der Hinweis: "Falls verzogen, bitte mit neuer Anschrift zurück!" aufgedruckt ist. Andernfalls wird einfach weitergeleitet.