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Bin umgezogen und umgemeldet, bekam Rechnung an alte Adresse mit Mahngebürhen, muss ich MG zahlen?

Frage von alcapone182 alcapone182
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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Du mußt doch jeder Firma wo du laufende Kosten hast deine Neue Anschrift mitteilen oder einen Nachsendeantrag bei der Post stellen ( dann bekommt der Absender soweit ich weiss deine neue Anschrift mitgeteilt )

    Von alleine bekommen die Firmen deine Adresse doch nicht.

    Wirst wohl zahlen müssen.

    Kommentar von NicoleK NicoleKNicoleK

    Der Absender erfährt bei einer Postweiterleitung die neue Adresse nur von der Post, wenn auf seinen Umschlägen der Hinweis: "Falls verzogen, bitte mit neuer Anschrift zurück!" aufgedruckt ist. Andernfalls wird einfach weitergeleitet.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    in solch einem fall überweise ich meist nur den rechnungsbetrag ohne mahngebühren. bisher hat es noch nie eine nachforderung gegeben.

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    Antwort von Katzeschatze Katzeschatze

    Die Mahngebühr wirst Du zahlen müssen. Ich schätze mal, dass Du bei der Post keine Postumleitung gemacht hast und somit konnte die Rechnung nicht weiter geleitet werden.

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    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    hast du Nachsendeantrag gestellt? Hast du dem Unternehmen/Firma die neue Adresse mitgeteilt? Wenn die noch die alte Adresse hatten und kein Nachsendeantrag gestellt wurde-woher sollen die dann was von deinem Umzug wissen?

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    Antwort von biancah biancah

    ja klar du musst ja ein nachsende antrag beantragen

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    Antwort von NicoleK NicoleK

    Klar, Du bist verantwortlich, dass Deine Adresse aktuell ist. Für die Fälle gibt es auch die postweiterleitung für 6 Monate. So kann man in Ruhe alle Unternehmen anschreiben und über die Adressänderung informieren.

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    Antwort von IsegrimWisobir IsegrimWisobir

    Nein ,die post brauchste nur in den Papierkorb packen

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    Antwort von shaxberd shaxberd

    Natürlich, wenn du dem Unternehmen, von dem die Mahnung kommt, deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast?

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    Antwort von flowerpower020 flowerpower020

    du musst zwar jeden deine neue Adresse mtiteilen, aber zahlen musts du die nicht!!!

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wenn eine Rechnung direkt mit Mahngebühren beaufschlagt wird würde ich die nicht bezahlen. Üblicherweise kommt erstmal eine Rechnung ohne Bearbeitungsgebühr.

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    Antwort von hajottka hajottka

    Na klar, Du hast nicht rechtzeitig gezahlt, wenn in dieser Rechnung bereits MG enthalten waren!

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    Antwort von Sascher Sascher

    Wenn Du demjenigen nicht Deine richtige Anschrift mitgeteilt hast, dann ja.

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    Antwort von mig112 mig112

    MG muss man niemals zahlen

    (Ausnahmen bestätigen nur die Regel!)

    Kommentar von cleo1811 cleo1811cleo1811

    na deinen schulden möchte ich nicht sehen,wenn du mahnungen mißachtest

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    MG=MahnGebühren,

    das hat mit dem Rechnungsbetrag, bzw. der offenen Forderung gar nichts zu tun!

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