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Bin traurig, nach 2 Zeitverträgen, kein unbefristeter Vertrag!!

Frage von anitramenneuk anitramenneuk

Hallo, mein 2. Zeitvertrag läuft demnächst aus. Als ich jetzt nachgefragt habe, wie es mit einer Vertragsverlängerung oder einem unbefristeten Vertrag aussieht erfuhr ich, dass es nach zwei Zeitverträgen keinen 3. geben darf und einen unbefristeten vergeben sie neuerdings nicht mehr. Es ist zwar "nur" ein Minijob, doch arbeite ich dort sehr gerne und das allgemeine Feedback ist wirklich gut. Mein Abteilungsleiter hat sich für mich eingesetzt, doch, es war leider nichts zu machen. Der Gedanke, dass ich weg muss und jemand "Neues" darf dann meine Arbeit machen, der macht mich richtig traurig. Wieso räumt man den Arbeitgebern so viel Macht bezüglich 400 Euro-Jobs ein? Wieso wird dem kein Riegel vorgeschoben? Kann mir gut vorstellen, dass ich nicht die einzigste bin, der es so ergeht/erging. L. G. anitram

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Antworten (4)

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    ''Wieso räumt man den Arbeitgebern so viel Macht bezüglich 400 Euro-Jobs ein?''

    Das hat mit dem Minijob nichts zu tun. Die Begrenzung bei kalendermäßiger Befristung gilt auch für versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Der Zweck ist eigentlich, dass der Arbeitgeber eben nicht bis zum St.-Nimmerleinstag ohne Grund befristen können sollte.

    Kommentar von anitramenneuk anitramenneuk

    soll ich jetzt Mitleid mit den AG haben oder war es nur ein Hinweis darauf, dass auch unbefristete AV ihre Tücken haben?

    Kommentar von anitramenneuk anitramenneuk

    sorry, habe es jetzt erst richtig verstanden. Muss mich lernen zurückzunehmen, tief durchzuatmen und nicht sofort etwas schlechtes zu vermuten. Ist zur Zeit aber nur so, bin sonst besonnener. :-))

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nein, das war ein Hinweis darauf, dass davon nicht nur Minijobs betroffen sind. Nicht mehr und nicht weniger.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Zitat: danke für Deine Info. Vielleicht habe ich dank Deiner Info bezüglich eines Abschluß eines 3. Vertrages, doch noch eine Chance, dort weiterzuarbeiten.


    Das hoffe ich mal für dich. Wie lange warst du denn bis jetzt bei der Firma mit den 2 Verträgen?

  • 1
    Antwort von verwirrt verwirrt

    bei befristeten verträgen sind nur 2 verträge möglich, ab den 3. oder einer betriebszugehörigkeit von über 2 jahren, muß es in einen unbefristeten vertrag umgewandelt werden. die ag wissen warum sie diese möglichkeit nutzen, sie bleiben flexibel. natürlich auf kosten der an. ändern kann das auch kein br, es war nun mal ein befristeter, egal ob die stelle dann wieder besetzt wird, leider!!!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''bei befristeten verträgen sind nur 2 verträge möglich''

    Nö. http://kuerzer.de/pqlVkqYbT

    Kommentar von verwirrt verwirrtverwirrt

    unter bestimmten umständen mehr, die werden hier aber nicht zutreffen. ich habe z. b. projektverträge, immer selber arbeitgeber aber das geld kommt von anderen. dann geht das ewig, bei mir seit 7 jahren. und als normales, befristetes av

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Dann kämen wir in Richtung ''Befristung mit Sachgrund'' und das ist wieder was ganz anderes. Deine Antwort, dass nur 2 Verträge gehen (selbst wenn es sich auf kalendermäßige Befristung bezieht), stimmt trotzdem nicht.


    ''... bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. ..''

    ... dreimalige Verlängerung heißt, dass bis zu 4 Verträge innerhalb der 2 Jahre möglich sind und nicht nur 2.

  • 1
    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Das ist leider so. Wenn dein AG das so handhabt kann man nichts dagegen tun. Höchstens ihr habt einen BR und der nimmt sich der Sache mal an. Eventuell kann der was tun.

    Kommentar von anitramenneuk anitramenneuk

    Einen Betriebsrat haben wir. Werde mich an selbigen wenden.

  • 1
    Antwort von regideur regideur

    Einen Riegel gibt es nur wird er nicht umgesetzt! Viel zu wenige klagen auf erhalt ihres Arbeitsplatzes. Der dürfte nicht neu vergeben werden wenn man Dir gekündigt hat!

    Kommentar von anitramenneuk anitramenneuk

    Was für ein Riegel ist es? Von welchen Leuten wird er nicht benutzt?

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Sorry, ich war noch am editieren! Wie Zander schon geschrieben hat kannst Du Dich an den Betriebsrat wenden. Auch eine Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Dir weiterhelfen.

    Kommentar von FridaGT FridaGTFridaGT

    Aber zwischen "Kündigen" und "Nicht-verlängern eines Vertrages" besteht ja wohl noch ein Unterschied, oder?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Jep.

    Kommentar von anitramenneuk anitramenneuk

    Nenne mir bitte den Unterschied. Denn wenn mein Vertrag nicht verlängert wird und es ein Zeitvertrag ist, so ist mein Arbeitsverhältnis doch mit dem zeitlichen Ablauf des Vertrages beendet, oder habe ich da etwas übersehen?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Denn wenn mein Vertrag nicht verlängert wird und es ein Zeitvertrag ist, so ist mein Arbeitsverhältnis doch mit dem zeitlichen Ablauf des Vertrages beendet''

    Für dich ist es kein Unterschied. Aber gekündigt ist wird das befristete Arbeitsverhältnis nicht. Es läft einfach aus. Und da kann man - insofern die Befristung ordnungsgemäß erfolgte = wirksam ist - nichts machen. Im Gegensatz zu einer Kündigung, wo eine Kündigungsschutzklage unter bestimmten Umständen in Frage kommt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Der befristete Vertrag läuft aus, der muss nicht gekündigt werden.

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