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Bin Selbständig un 58kmh zu schnell gefahren innerhalb geschlossener ortschaften .

gefragt von jeboga am 04.01.2009 um 16:06 Uhr

Hallo bin 58kmh heute zu schnell gefahren( STADT) und wurde mit ner pistole erwischt! Bin selbständig und bin auf mein führerschein angewiesen. Habe gehört das man da irgendwie sich aus der schlinge rausziehen kann ?? Danke euch im voraus!!


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Fujikago
beantwortet von Fujikago am 4. Januar 2009 16:07
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58km/h in der Stadt zu schnell? Hoffentlich nehmen sie Dir den Führerschein richtig lange weg!!!

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 4. Januar 2009 16:14

DH!! Ganz genau,Selbstständig hin oder her,wenn du auf Deinen Führerschein angewiesen bist,dann fahr in Zukunft vernünftig!!!


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 4. Januar 2009 16:07
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Am besten suchst Du Dir einen guten Anwalt. Seit 4 Tagen sind die Strafen drastisch erhöht. Ob es noch Auswege gibt, kann Dir sicher ein Anwalt sagen.


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 4. Januar 2009 16:08
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Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 58 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 175 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden, damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B. in Ihre Urlaubszeit verlegen.

Kommentar von jeboga am 4. Januar 2009 16:13

Danke war hilfrreich!!! ich muss mal mit meinen Anwalt reden . Vielleicht kann ich das umgehen wenn ich mehr zahle ???

Kommentar von E6aab51b24ec039213032a71c42e940asmallDrZoidberg am 4. Januar 2009 16:26

Sich freikaufen - ts ts ts Strafe muss sein! Der Gesetzgeber kommt einem entgegen und lässt einem flexibel sein bei dem Fahrberbot. 58 km/h zu schnell innerorts ist vorsätzlich und fahrlässig. Ertrage die Strafe erhobenen Hauptes!


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 4. Januar 2009 16:07
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vorher dran denken ;-)


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 4. Januar 2009 16:08
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Ja das wäre ja noch schöner! Die Strassenverkehrsordnung gilt zum Glück auch für Selbstständige!



andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. Januar 2009 16:09
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senke mal darüber nach, wie du die nächsten 4 - 12 Wochen am besten deinen Job machen kannst umd zu Leben und ie Geldstrafe noch bezahlen kannst, ach so die Kosten für die MPU hatte ich noch vergessen....denn das hat nix mehr mit Kopf aus der Schlinge zieheh zu tun, sondern ist gröbste Idotie mit der Nichteignung vom Straßenverkehr...

Sorry für meine Direktheit..aber wer 60 km über dem Limit liegt..der sollte Laufen in Zukunft..


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 4. Januar 2009 16:09
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http://www.bussgeldkataloge.de/

125,-Euro plus 25,-Euro Verwaltungsgebühr , 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.


marbeja
beantwortet von marbeja am 4. Januar 2009 16:09
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Du weißt sicher, das ab diesem Jahr alles noch viel härter bestraft wird. Ich glaube es nicht das Du aus dieser Nummer heil herauskommst. Sorry, wünsche Dir aber alles Gute toi,toi,toi. Ich hasse diese Kontrollen auch wie die Pest, es ist doch nur Abzockerei.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 4. Januar 2009 16:17

Wie man in so einem Fall von Abzockerei sprechen kann ist mir ein Rätsel.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 4. Januar 2009 17:27
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Bin auch selbstständig, aber 58 zu schnell habe ich auch noch nicht geschafft und auch überhaupt nicht das Bedürfnis es zu schaffen.

Es ist schlichtweg unverantwortlich von Dir gewesen. Zwei Monate ohne Lappen wird Dich vielleicht wieder auf den Boden des vernünftigen bringen.

Bussgeld nützt da nämlich nicht.


groovie
beantwortet von groovie am 4. Januar 2009 16:09
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ich frage mich warum man überhaupt mehr als 100 kmh in der stadt fahren muss. selber schuld


anonym
beantwortet von ReggaeSun1980 am 4. Januar 2009 16:09
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HAst du Waffenschein oder warum haben die dich nicht gleich mitgenommen? Was 58 km/h zu schnell in der Ortschaft angeht. Schon mal an die Mitmenschen gedacht?


anonym
beantwortet von 338194 am 4. Januar 2009 16:09
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8 km zu schnell, das kann jedem passieren, aber mehr als das Doppelte zu schnell, nein, da gibt es kein Rauskommen.


Schwabenmaus
beantwortet von Schwabenmaus am 4. Januar 2009 16:10
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DER FÜHRERSCHEIN WIRD LANGE BEI DER BEHÖRDE SEIN!!


TeandeM
beantwortet von TeandeM am 4. Januar 2009 16:10
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wer wie ein geisteskranker in der stadt mit 108 km/h unterwegs ist gehört der führerschein für mind. ein jahr weggenommen. stell doch jemanden ein der dir in dem jahr zeigt wie man richtig auto fährt.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 4. Januar 2009 16:11
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Dumm gelaufen.........................selbst schuld! Wenn man auf sein Auto angewiesen ist, sollte man schon vernünftiger fahren. Vielleicht ist es Dir für die Zukunft eine Lehre!


Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 4. Januar 2009 16:16

Dumm gelaufen wäre es, wenn ihm jemand unter die Räder gekommen wäre. Ich finde, es ist außerordentlich gut für uns alle gelaufen.

Trotzdem: DH im Ganzen !!!


anonym
beantwortet von adrenalinfreak am 4. Januar 2009 16:13
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Hallo jeboga,

also das erste Gebot ist auf gar keinen Fall zugeben. Den es kann sein das dass Foto nicht verwertbar ist. Dann ist es eh kalter Kaffee. Ich meine zu wissen (geht aber nur über einen Anwalt) zu versuchen das die Strafe erhöht wird (Geldmäßig) das du dann deinen Führerschein behalten darfst. Wurde schon in Beruflichenn (Not)Fällen so gehändelt.

Gruß

adrenalinfreak

Kommentar von E45c445708fadff4bc6fa9b90d0fd43fsmallTeandeM am 4. Januar 2009 16:19

lol, foto bei einer pistole? (war bestimmt ein lasergerät)d.h. er wurde gleich danach von einem polizisten herausgewunken und vor ort hatte er die möglichkeit sich zum tatvorwurf (überhöhte geschwindigkeit) zu äußern.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 4. Januar 2009 16:14
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Bei dieser Überschreitung wohl nicht. Aber Du kannst Dir sicher einen guten Anwalt leisten.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 4. Januar 2009 16:23
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108 km/h in der geschlossenen Ortschaft??
Tut mir leid,aber das muss bestraft werden.Und nicht zu niedrig.
Ob selbstständig oder nicht spielt doch keine Rolle.
Und wenn ein Fußgänger oder Radfahrer im Wege gewesen wäre,hätte der natürlich selber Schuld gehabt!?


Zephyros
beantwortet von Zephyros am 4. Januar 2009 16:08
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108 in der Stadt? Selber schuld, keine Gnade!!


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 4. Januar 2009 16:10
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Um ein befristetes Fahrverbot kommst Du nicht rum.


paule63
beantwortet von paule63 am 4. Januar 2009 16:13
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Du kannst mit dem Richter verhandeln, den Führerschein im Urlaub abzugeben. Wenn Du erfolgreicher Unternehmer bist, kannst Du einen Chauffeur einstellen. Straftäter kommen auch in den Vollzugm wenn sie in dieser Zeit ihre Familien nicht ernähren können, also heul nicht.

Ich stand 1996 wegen überhöhter Geschwindigkeit vor einem Amtsrichter. Seitdem habe ich genau einmal Verwarnungsgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit zahlen müssen. Wenn es für Dich auch so lehrreich ist, dann Glückwunsch.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 4. Januar 2009 19:47
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Sag das nicht dem Richter ! Der wird dirsagen,gerade weil sie auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind ist das um so unverständlicher für mich ! Bei 50 KM/h 1003, oder gar 30KM/h und 88 KM , das ist nicht entschuldbar ! Genzwertig köntest du zur Existenzsicherung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis bekommen die ohnehin von einer saftigen Geldstrafe abhängig wäre ! Aber bei dem Akt glaube ich nicht dass das jemand verfügt ! Da musst Du dir schon an die eigene Brust fassen !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 5. Januar 2009 02:10

Eddy erklär doch mal, was der Mann bei einem Richter soll? Es handelt sich doch um eine Ordnungswidrigkeit hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Kommentar von E45c445708fadff4bc6fa9b90d0fd43fsmallTeandeM am 5. Januar 2009 06:23

ganz einfach volker13. wenn er gegen den bußgeldbescheid in berufung geht kommt es automatisch zu einer gerichtsverhandlung. und dort sitzt vorn in der mitte ein richter und dem kann er das ja dann erzählen. schauen sie sich mal auf einem amtsgericht an weswegen die leute meistens vorgeladen werden. wegen verkehrsordnungswidrigkeiten.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 5. Januar 2009 10:17

In Berufung?

Kommentar von E45c445708fadff4bc6fa9b90d0fd43fsmallTeandeM am 5. Januar 2009 16:21

wenn man nicht in berufung geht dann bekommt man einfach die vom ordnungsamt festgelegte geldstrafe und fahrverbot. ganz einfach


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