Bei der Zeitarbeitsfirma war ich nun seit zwei Jahre, davon war ich nach einer Hüftperation ( Hüftdisplasie) 7 Monaten Krank, bis jetzt. Krankenstand dauert noch an. Meine Firma schreibt mir nun das ich zum 28.02.2010 fristgerecht gekündigt werde. Hab noch knapp 20 Überstunden, 24 Tage Urlaub vom letzten Jahr und dieses Jahr auch noch 24 Tage Urlaub. Die Kündigung wurde mit der Begründung raus geschickt "wegen mangelnder Auftragslage" Da ich das Problem bis jetzt noch nie hatte. wie schaut es rechtlich dazu aus. Solange ich im Krankenstand bin, kann ich doch gar nicht gekündigt werden? Dazu hin ist der Arbeitsvertrag unbefristet und 1 Monat Kündigungsfrist viel zu kurz? Hatte mit der Firma immer ein gutes Verhältnis und letzte Woche noch ein Gespräch wegen einer leichteren Tätigkeit. Da die momentane Arbeit stelle als Maschinenbauhelfer und WIG-Schweißer mit heben von mehr als 40KG bis zu mehreren 100 mal am Tag für mich nicht mehr machbar sind. Wahr es vorher eigentlich auch nicht mit 3 Bahnscheibenvorfällen. Aber was macht man nicht alles um zu Arbeiten, Zähne zusammenbeißen und durch. Durch richtiges Training hab ich meinen Körper wieder auf Vordermann gebracht ansonsten wahr ich auch nie Krank, hatte letztes Jahr "nur" ne Herzmuskelentzündung. Bin jetzt wahnsinnig Enttäuscht über die Kündigung. Kann mir jemand sagen ob das alles O.K. ist was die Firma macht?
Bin seit 7 Monaten Krank, immer noch im Krankenstand und heute Künigung erhalten
Antworten (11)
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bienemaja79bienemaja79
Eine der großen Legenden des Arbeitsrechts ist die Annahme, dass ein Arbeitnehmer während der Dauer einer Krankheit nicht gekündigt werden darf.
Diese Annahme ist allerdings grob falsch. Jeder Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist darf natürlich ordentlich oder außerordentlich durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden.
Allerdings gibt es für diesen Fall ein paar Sonderregelungen zu beachten.:
Fällt der Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz (mehr als 10 AN im Betrieb beschäftigt und mehr als 6 Monate Beschäfigung im Betrieb) kann er nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden. o Bei einer personenbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht einsetzbar sein wird. Das ist meist schwierig und verleiht dem Arbeitnehmer daher einen eher faktischen Kündigungsschutz. Vermutlich führten Urteile zu diesem Thema zu dieser Legende. o Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist und kein anderer Arbeitnehmer sozial schutzbedürfiger ist. Hier gibt es generell hohe Anforderungen an die Kündigung, ob nun krank oder nicht. o Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nur nach grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Ein krankgeschreibener Arbeitnehmer hat kaum Gelegenheit sich fehlerhaft zu verhalten. Allerdings kann auch er z.B. durch wiederholtes Unterlassen der Krankmeldung, durch Androhen eines "gelben Urlaubsscheins" oder durch schlichtes "Krank feiern" Gründe für eine Kündigung schaffen.Quelle: http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/Kuendigung.html
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user287user287
Kündigungsschutzklage einreichen ;)
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fabandfaband genau so !
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DerHansDerHans
Erst einmal hast du hier sicher schon gelesen, dass man sehr wohl auch gerade wegen der Krankheit gekündigt werden kann. Als Schweißer der keine schweren Gegenstände heben kann, ist die Vermittlung der Zeitarbeitsfirma natürlich auch eingeschränkt. Wenn dann noch weitere Komplikationen dazu kommen, (Herzmuskelentzündung ist schließlich keine Kleinigkeit) muss die Firma auch für die Zukunft mit Ausfällen rechnen. Im Moment beziehst du ja Krankengeld. Trotzdem musst du dich mit der Kündigung auf dem Arbeitsamt arbeitsuchend melden. Sobald du dann wieder arbeitsfähig geschrieben bist, musst du dich umgehend (am gleichen Tag) beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Erst von dem Tag an bekommst du dann Arbeitslosengeld.
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zierfisch1zierfisch1
Auf jeden Fall innerhalb von 3 Wochen, nach dem Eingang der Kündigung, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dabei hilft die Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. So wie ich das sehe ist die Kündigung rechtens,da man durchaus während einer Krankheit gekündigt werden kann.Allerdings sollte ein Arbeitsrichter darüber befinden ob evtl. eine Abfindung in Betracht kommt.Auf jeden Fall Rechtsbeistand einholen.
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Sunny7777Sunny7777
Natürlich kann man einem Arbeitnehmer auch kündigen, wenn er krank ist. Eine personenbedingte Kündigung war für die Firma auf die Schnelle nicht machbar. Denke mal, da fehlt noch die Prognose.
Also kam eine betriebsbedingte Kündigung wegen Auftragsmangel.
Deine Kündigungsfrist ergibt sich aus §622 BGB. Nach dem, was Du schilderst, ist die richtig berechnet.
Da Du krank geschrieben bist, ist es Dir nicht möglich, Deinen Resturlaub zu nehmen. Somit ist dieser von der Firma zu vergüten. Für das Jahr 2010 hast Du keine 24 Tage Urlaub. Die hättest Du, würde das Arbeitsverhältnis zum 31.07.10 enden. Da es aber zum 28.02.10 endet, stehen Dir für 2010 nur 2/12 des Jahresurlaubs zu, mithin also 4 Tage.
Ich würde Dir ebenfalls dringend raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Zusätzlich musst Du Dich umgehend bei der Arbeitsagentur melden.
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horst7676 Bei der Arge wahr ich heute schon. Die kann mich nur aufnehmen wenn ich gesund bin. Dann hab ich also auch so gut wie keinen Urlaubsanspruch mehr. Wird ja immer besser. Man gibt täglich das beste, sogar über seine Gesundheit hinaus und am Ende ist man der dumme.
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Sunny7777Sunny7777 Auf Deinen bisher nicht genommenen Urlaub aus dem Jahr 2009 hast Du noch Anspruch. Nur für 2010 hast Du nicht den kompletten Anspruch.
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horst7676 HAb dann knapp 20 Überstunden, 24 Tage Urlaub + 4 Tage Urlaub für dieses Jahr. Die Überstunden und der Urlaub werden ja bis zu Kündigungs Datum aufgebraucht, so stehts in der Kündigung. Gilt das auch obwohl ich im Krankenstand bin?
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Sunny7777Sunny7777 Wenn Du krank bist, bist Du krank und nicht im Urlaub. Würdest Du im Urlaub krank werden, würden die Krankheitstage ja auch nicht als Urlaub berechnet.
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horst7676 Hab mir gerade alles durchgelesen, hast Du ja schon geschrieben. War mir eigentlich auch klar, ist ja logisch. Bin ein bischen durch den Wind... Also probiert mich die Firma um meine Überstunden und den Urlaub zu bringen. Hab morgen eh ein Termin beim Arbeitsgericht. Vielen Dank an alle für die VIELEN Infos... :)
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netzottonetzotto
Würde dir bei deinen gesundheitlichen Problemen eine Rehamaßnahme in der Form einer Umschulung empfehlen. Dem jetzigen Beruf kannst du ja nicht mehr voll körperlich entsprechen.Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Wenn du Probleme hast gehe am besten zur Gewerkschaft selbst Rechtsanwälte sagen die sind auf Arbeitsrecht besser spezialisiert als Anwälte. Laß dich beraten von Ärzten wegen einer Befürwortung einer Umschulung, mache bitte einen Eignungstest beim Arbeitsamt welche Berufe deinen Neigungen entsprechen.Gute Besserung
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horst7676 REHA hab ich schon hinter mir. Antrag wurde gestellt und abgelehnt, Widerspruch eingelegt und wieder abgelehnt. Mit der Begründung das ich ja meine Arbeit stelle noch habe. JA, jetzt aber nicht mehr. Kann meine zweite Operation für die andere Hüftseite verlegen wie ich will, da die Beschwerden nicht dramatisch sind. Also werde ich mich dieses Jahr wohl Operieren lassen und den Antrag wieder stellen. Mittlerweile schon seit meinen 3 Bandscheibenvorfällen das Dritte mal... HAb bald keine Lust mehr. Mit aller Gewalt bin ich immer zum Arbeiten, immer das beste daraus gemacht und bin immer der Dumme. Sorgar mit der VDK hab ich Wiederspruch schon eingelegt, echt umsonst. Die VDK hat mir dann geraten ins Ausland zu gehen, echt ein Toller Tipp... Könnte mich sowas von Ärgern, jedem gibt man ne Umschulung, außer mir. Obwohl ich echt mal eine bräuchte. Bin gerade mal 32 und körperlich eigentlich voll am ende. Aber anscheinend langt das nicht...
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netzottonetzotto Hier ist dir ein folgenschwerer Irtum unterlaufen der Weg sollte folgendermaßen ablaufen. 1.Ein Arzt schreibt das du den Beruf nicht mehr ausüben kannst, eine Umschulung wird ärztlicherseits befürwortet. 2. Kostenträger = Arbeitsamt Antrag auf Umschulung. 3. Bei Ablehnung Anwalt einschalten, ein Schreiben das er dich vertritt könnte schon reichen, bei mir war es damals so. Vergiss diese blöden Vereine die wollen nur Mitgliedsbeiträge und sich Ihre Pöstchen sichern. Eine Gewerkschaft vertritt dich auch in solchen Sachen. Also dann ein neuer Start, die gesundheitlichen Probleme haben sich nämlich bei dir verschlechtert, Gell. Gruss
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horst7676 War immer der Meinung das die VDK eigentlich schon was zu sagen hat, bei solchen Sachen. Hatte dafür ein gutes Beispiel in der Familie... Egal, diesmal werde ich, wie Du sagst, gleich zum Anwalt gehen und mich evtl. vertreten lassen... Danke für die Info.
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Marrei Wie Du schreibst, hast Du schon drei Bandscheibenvorfälle gehabt. Bist Du darauf Schwerbehindert? Wenn ja, solltest Du Dich mal mit dem Sozialamt in Verbindung setzen. Oder wende Dich an den VdK. Dort musst Du zwar Mitglied werden, aber die setzen Deine Rechte durch und das ist allemal billiger als ein Anwalt.
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horst7676 Nein, hab nen schon Antrag zur Behinderung nach meinen Bandscheibenvorfällen mit der VDK gestellt. Der Rententräger hat ne Behinderung von 10 bewilligt, natürlich Wiederspruch eingelegt mit der VDK, wieder umsonst. Werde aber wieder zur VDK gehen. Durch meinen Umzug wegen der Arbeit hab ich vielleicht mehr Glück mit den Bearbeitern der VDK.... Seit 8 Jahren bin ich ja schon Mitglied. Die Hoffnung soll man nie aufgeben... ;)
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rotesAugerotesAuge
während dem Krankenstand darfst du nicht gekündigt werden. wende dich an die Arbeiterkammer oder den Betriebsrat, wenns sowas bei euch gibt! die helfen dir dabei und können dir sagen, welche möglichkeiten du nun hast!
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bienemaja79bienemaja79 Stimmt ja nicht.. Man kann wegen Arbeitsmangel auch in der Krankheitsphase gekündigt werden..
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geppogeppo
wenn du jetzt noch krank bist und die dich gekündigt haben kannst das anfechten ist nicht rechtes
So wie ich das jetzt verstanden habe ist die Kündigung doch rechtens. Für die Arbeit stelle bin ich nicht mehr einsatzfähig aufgrund meines Gesundheitszustandes. Hab aber Grad noch nen Termin beim Arbeitsgericht gemacht, sicherheitshalber. Dachte ne Kündigung in dem Fall, geht nur mit beidseitigem Einverständnis... Letzter Zeit läuft alles schief... Danke für die Info.
Hab das auch so verstanden wie du.. Ich wußte aber vorher schon das eine Kündigung wegen arbeitsmangel auch in einer Krankheitsphase erlaubt ist.. Aber würde mich auch auf jeden Fall noch mal absichern.. Wünsche dir Viel glück..