Ich bin bei meiner GMBH Gesellschafter -Geschäftsführer und jetzt im Vorruhestand und beziehe seit März 2009 eine Vorruhestandsrente.Ich möchte mit 65 das heißt bei Erreichung der der Altersrente.komplett meinen Betrieb abgeben,bis dahin führe ich die GmbH weiter als Gesellschafter Geschäftsführer - aber als 400.-euro Job ich habe das auch korrekt der zuständigen Knappschaft gemeldet zahle auch meine Abzüge.natürlich sind auch alle Verträge Arbeitsverträge Gesellschafter Protokolle entsprechend abgestimmt,habe somit seit 03/09 Netto ca.360.-€ muss ich nun trotzdem bei meiner TK - Krankenkasse pflichtversichert sein oder kann ich die einfach schon jetzt kündigen ? und nicht erst wenn ich den Betrieb abgegeben habe. Denn von meiner Rente werden mir ja auch die Krankenversicherungs/pflegeversicherungsbeiträge abgezogen und an die TK abgeführt.
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bin seit 3.09 Vorruheständler + weiter Gesellschafter -Geschäftsführer auf 400,.€ Job
Frage von
ghagemann
Antworten (2)
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1Antwort von
ls1103 meine empfehlung:
lass dich auf 410 € festanstellen von deiner firma dann wirst du pflichtversichert und die abzüge sind sehr gering denn die 400€ mit pauschalbesteuerung ist nicht krankenversichert bei der knappschaft. wenn du die firma auflösen willst oder übergeben dann fahr deine gesellschafteranteile schritt für schritt runter. tipp für den neuen gesllschaftenden geschäftsführer gleich in eine private kv zu gehen
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So würd ich es auch machen, die wissen am besten Bescheid