HABE EINEN BEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG ALS LANGZEITVERTRETUNG SEIT ZWEI JAHREN.NUN HABE ICH ERFAHREN DAS DER CHEF SEIT 2MONATEN WEIß DAS DIE KOLLEGIN NICHT MEHR WIEDERKOMMT.HABE ICH JETZT AUTOMATISCH EINEN UNBEFRISTETEN VERTRAG?

Liebe sonja01, wenn es Dir ernst ist mit Deiner Frage und Du hilfreiche Antworten erwartest, solltest Du Dir in Zukunft mehr Mühe beim Stellen Deiner Frage geben und nicht länger Großschreibung benutzen. Das nervt die User nämlich – wie Du ja nun feststellen durftest. Bitte achte darauf in Zukunft, ok? Falls naemlich nicht werden Deine Beiträge gegebenenfalls gelöscht. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ben vom gutefrage.net-Support

Nein , Du hast damit noch keinen unbefristeten Vertrag. Aber da Du Dich ja 2 Jahre bewährt hast , ist es doch naheliegend den Chef jetzt anzusprechen und um einen ordentlichen Vertrag zu bitten.
Nein. Der Wegfall des Vertretungsgrundes änder am befristeten Vertrag zwischen Dir und Deinem AG rein gar nichts; der Job kann also entweder ganz wegfallen, Dir dauerhaft angeboten oder aber neu ausgeschrieben werden.
bitmap am 17. September 2008 16:24 ''Der Wegfall des Vertretungsgrundes änder am befristeten Vertrag zwischen Dir und Deinem AG rein gar nichts''
Doch das würde schon was ändern.
Nur dann, wenn dieser Umstand und seine Folgen ausdrücklich im Vertrag erwähnt ist.
Richtig. Und in allen Standardarbeitsverträgen mit Befristung wird dies explizit ausgeschlossen.
bitmap am 17. September 2008 17:26 Hast du mal einen Blick ins Teilzeit- und Befristungsgesetz getan?
''Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.''
§ 15 TzBfG
Habe ich. Eben das trifft hier nicht zu - denn das Arbeitsverhältnis endet formalrechtlich zum angegebenen Zeitpunkt. Danach wird ggfs. ein neuer (befristeter) Vertrag abgeschlossen. Der OP hat aber gefragt, ob er einen automatischen Anspruch auf Angebot/Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe, wenn der ursprüngliche Vertretungsgrund wegfällt, während er sich selbst noch im befristeten Arbeitsverhältnis befindet - was nicht der Fall ist. Anders läge der Fall, würde nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses die Arbeit ohne Neuvertrag einfach fortgesetzt; das trifft hier aber nicht zu (zumindest steht das nicht im Ausgangsposting).
Danke für die Antworten.Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.12.9999?Das ist für mich sehr verwirrend.

Liebe Sonja01, bitte besprich das mit Deinem Chef oder mit der Personalabteilung.
Im Internet wird Schreiben mit Großbuchstaben als Schreien gedeutet und als sehr unhöflich empfunden (wie Du an den Antworten ablesen kannst). Es lässt sich auch sehr schlecht lesen. Bitte beachte das doch in Zukunft.
Danke schön!
Ich kann an der Frage nichts UNHÖFLICHES finden. Hier gibt's aber jede Menge Korinthenkacker, die wohl auch jedes "derselbe - der gleiche" beanstanden.
Baiana am 17. September 2008 16:38 Hab den Inhalt der Frage ja auch nicht als unhöflich bezeichnet, gelle? :-)
Danke war auch nicht böse gemeint.Bin noch neu am Rechner und wußte nicht das es unhöflich ist.

Das solltest Du mit deinen Chef besprechen.
LG Wolpertinger
Nein, sprich Deinen Chef an wie es weitergehen soll.

Bitte "klein" schreiben - mir tun die Augen weh !!!