HABE EINEN BEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG ALS LANGZEITVERTRETUNG SEIT ZWEI JAHREN.NUN HABE ICH ERFAHREN DAS DER CHEF SEIT 2MONATEN WEIß DAS DIE KOLLEGIN NICHT MEHR WIEDERKOMMT.HABE ICH JETZT AUTOMATISCH EINEN UNBEFRISTETEN VERTRAG?
BIN SEIT 2 JAHREN ALS LANGZEITVERTRETUNG EINGESTELLT.KOLLEGIN KOMMT NICHT WIEDER.HABICHNUNDENJOBFEST
Antworten (8)
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6Antwort von
mani08mani08
Nein , Du hast damit noch keinen unbefristeten Vertrag. Aber da Du Dich ja 2 Jahre bewährt hast , ist es doch naheliegend den Chef jetzt anzusprechen und um einen ordentlichen Vertrag zu bitten.
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5Antwort von
FordPrefectFordPrefect
Nein. Der Wegfall des Vertretungsgrundes änder am befristeten Vertrag zwischen Dir und Deinem AG rein gar nichts; der Job kann also entweder ganz wegfallen, Dir dauerhaft angeboten oder aber neu ausgeschrieben werden.
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bitmapbitmap ''Der Wegfall des Vertretungsgrundes änder am befristeten Vertrag zwischen Dir und Deinem AG rein gar nichts''
Doch das würde schon was ändern.
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maganzmaganz Nur dann, wenn dieser Umstand und seine Folgen ausdrücklich im Vertrag erwähnt ist.
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FordPrefectFordPrefect Richtig. Und in allen Standardarbeitsverträgen mit Befristung wird dies explizit ausgeschlossen.
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bitmapbitmap Hast du mal einen Blick ins Teilzeit- und Befristungsgesetz getan?
''Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.''
§ 15 TzBfG
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FordPrefectFordPrefect Habe ich. Eben das trifft hier nicht zu - denn das Arbeitsverhältnis endet formalrechtlich zum angegebenen Zeitpunkt. Danach wird ggfs. ein neuer (befristeter) Vertrag abgeschlossen. Der OP hat aber gefragt, ob er einen automatischen Anspruch auf Angebot/Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe, wenn der ursprüngliche Vertretungsgrund wegfällt, während er sich selbst noch im befristeten Arbeitsverhältnis befindet - was nicht der Fall ist. Anders läge der Fall, würde nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses die Arbeit ohne Neuvertrag einfach fortgesetzt; das trifft hier aber nicht zu (zumindest steht das nicht im Ausgangsposting).
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sonja01 Danke für die Antworten.Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.12.9999?Das ist für mich sehr verwirrend.
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4Antwort von
BaianaBaiana
Liebe Sonja01, bitte besprich das mit Deinem Chef oder mit der Personalabteilung.
Im Internet wird Schreiben mit Großbuchstaben als Schreien gedeutet und als sehr unhöflich empfunden (wie Du an den Antworten ablesen kannst). Es lässt sich auch sehr schlecht lesen. Bitte beachte das doch in Zukunft.
Danke schön!
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maganzmaganz Ich kann an der Frage nichts UNHÖFLICHES finden. Hier gibt's aber jede Menge Korinthenkacker, die wohl auch jedes "derselbe - der gleiche" beanstanden.
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BaianaBaiana Hab den Inhalt der Frage ja auch nicht als unhöflich bezeichnet, gelle? :-)
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sonja01 Danke war auch nicht böse gemeint.Bin noch neu am Rechner und wußte nicht das es unhöflich ist.
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2Antwort von
WolpertingerWolpertinger
Das solltest Du mit deinen Chef besprechen.
LG Wolpertinger
Achja und Groß Schreiben tut man so
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Liebe sonja01, wenn es Dir ernst ist mit Deiner Frage und Du hilfreiche Antworten erwartest, solltest Du Dir in Zukunft mehr Mühe beim Stellen Deiner Frage geben und nicht länger Großschreibung benutzen. Das nervt die User nämlich – wie Du ja nun feststellen durftest. Bitte achte darauf in Zukunft, ok? Falls naemlich nicht werden Deine Beiträge gegebenenfalls gelöscht. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ben vom gutefrage.net-Support