gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

BIN SEIT 2 JAHREN ALS LANGZEITVERTRETUNG EINGESTELLT.KOLLEGIN KOMMT NICHT WIEDER.HABICHNUNDENJOBFEST

gefragt von sonja01sonja01 am 17.09.2008 um 16:15 Uhr

HABE EINEN BEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG ALS LANGZEITVERTRETUNG SEIT ZWEI JAHREN.NUN HABE ICH ERFAHREN DAS DER CHEF SEIT 2MONATEN WEIß DAS DIE KOLLEGIN NICHT MEHR WIEDERKOMMT.HABE ICH JETZT AUTOMATISCH EINEN UNBEFRISTETEN VERTRAG?


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe sonja01, wenn es Dir ernst ist mit Deiner Frage und Du hilfreiche Antworten erwartest, solltest Du Dir in Zukunft mehr Mühe beim Stellen Deiner Frage geben und nicht länger Großschreibung benutzen. Das nervt die User nämlich – wie Du ja nun feststellen durftest. Bitte achte darauf in Zukunft, ok? Falls naemlich nicht werden Deine Beiträge gegebenenfalls gelöscht. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ben vom gutefrage.net-Support

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (32072)
Arbeit (13351)
Beruf (13226)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


mani08
beantwortet von mani08 am 17. September 2008 16:18
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein , Du hast damit noch keinen unbefristeten Vertrag. Aber da Du Dich ja 2 Jahre bewährt hast , ist es doch naheliegend den Chef jetzt anzusprechen und um einen ordentlichen Vertrag zu bitten.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 17. September 2008 16:20
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Der Wegfall des Vertretungsgrundes änder am befristeten Vertrag zwischen Dir und Deinem AG rein gar nichts; der Job kann also entweder ganz wegfallen, Dir dauerhaft angeboten oder aber neu ausgeschrieben werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. September 2008 16:24

''Der Wegfall des Vertretungsgrundes änder am befristeten Vertrag zwischen Dir und Deinem AG rein gar nichts''

Doch das würde schon was ändern.

Kommentar von maganz am 17. September 2008 16:31

Nur dann, wenn dieser Umstand und seine Folgen ausdrücklich im Vertrag erwähnt ist.

Kommentar von FordPrefect am 17. September 2008 16:36

Richtig. Und in allen Standardarbeitsverträgen mit Befristung wird dies explizit ausgeschlossen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. September 2008 17:26

Hast du mal einen Blick ins Teilzeit- und Befristungsgesetz getan?

''Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.''

§ 15 TzBfG

Kommentar von FordPrefect am 18. September 2008 08:38

Habe ich. Eben das trifft hier nicht zu - denn das Arbeitsverhältnis endet formalrechtlich zum angegebenen Zeitpunkt. Danach wird ggfs. ein neuer (befristeter) Vertrag abgeschlossen. Der OP hat aber gefragt, ob er einen automatischen Anspruch auf Angebot/Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe, wenn der ursprüngliche Vertretungsgrund wegfällt, während er sich selbst noch im befristeten Arbeitsverhältnis befindet - was nicht der Fall ist. Anders läge der Fall, würde nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses die Arbeit ohne Neuvertrag einfach fortgesetzt; das trifft hier aber nicht zu (zumindest steht das nicht im Ausgangsposting).

Kommentar von Simple_avatar5smallsonja01 am 18. September 2008 13:18

Danke für die Antworten.Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.12.9999?Das ist für mich sehr verwirrend.


Baiana
beantwortet von Baiana am 17. September 2008 16:18
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Liebe Sonja01, bitte besprich das mit Deinem Chef oder mit der Personalabteilung.

Im Internet wird Schreiben mit Großbuchstaben als Schreien gedeutet und als sehr unhöflich empfunden (wie Du an den Antworten ablesen kannst). Es lässt sich auch sehr schlecht lesen. Bitte beachte das doch in Zukunft.

Danke schön!

Kommentar von maganz am 17. September 2008 16:32

Ich kann an der Frage nichts UNHÖFLICHES finden. Hier gibt's aber jede Menge Korinthenkacker, die wohl auch jedes "derselbe - der gleiche" beanstanden.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 17. September 2008 16:38

Hab den Inhalt der Frage ja auch nicht als unhöflich bezeichnet, gelle? :-)

Kommentar von Simple_avatar5smallsonja01 am 18. September 2008 13:24

Danke war auch nicht böse gemeint.Bin noch neu am Rechner und wußte nicht das es unhöflich ist.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 17. September 2008 16:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das solltest Du mit deinen Chef besprechen.

LG Wolpertinger

Achja und Groß Schreiben tut man so


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 17. September 2008 16:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

NEIN HAST DU NICHT SCHREI NICHT SO



Nautika
beantwortet von Nautika am 17. September 2008 16:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, sprich Deinen Chef an wie es weitergehen soll.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 17. September 2008 16:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  • bitte schrei nicht so

donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 17. September 2008 16:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bitte "klein" schreiben - mir tun die Augen weh !!!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.