meine Frau ist Hausfrau und möchte gerne eine Minijob annehmen 400,00 €, fällt sie dann als Unterhalsberechtigte aus der Pfändungstabelle raus.
danke für Eure antworten
meine Frau ist Hausfrau und möchte gerne eine Minijob annehmen 400,00 €, fällt sie dann als Unterhalsberechtigte aus der Pfändungstabelle raus.
danke für Eure antworten
Grundsätzlich sehen das alle Amtsgerichte unterschiedlich. LT BGH ist aber mindestens der Sozialhilfesatz + 50% als Einkommen anzusetzen, von dem man sich selbst unterhalten kann. Alles was darüber hinaus geht liegt im Ermessen des Insolvenzgerichtes. Abhängig ist die Nicht- oder Teilberücksichtigung auch von dem Nettoeinkommensunterschied der Ehegatten. So könnte bei einem sehr gut verdienenden Ehagatten selbst bei 800,- Netto des anderen immer noch eine Unterhaltspflicht (gehobener Lebensstandart in der Ehe) existieren. Grundsätzlich trifft dies Entscheidung aber das Insolvenzgericht und nicht der IV/TH. Dieser kann lediglich einen Antrag zur Prüfung stellen.
Nein, fällt sie nicht. Ab 600,-- Euro ist man teilweise nicht mehr unterhaltsberechtigt.
Bei 400.-Euro sicherlich nicht. Wenn das Gericht dies nicht anerkennen sollte muss Antrag gestellt werden.
Sonst hier lesen: http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsurteile.html
danke für Eure antworten, werde mich an den Treuhänder wenden.
frag deinen insolvenzverwalter, der kann dir wenigstens eine verlässliche antwort geben.
Bin selber einer