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Bin seid okt. in der Insolvenz meine frage beruft sich auf das Pfändbareeinkommen

Frage von Holm1950 Holm1950

meine Frau ist Hausfrau und möchte gerne eine Minijob annehmen 400,00 €, fällt sie dann als Unterhalsberechtigte aus der Pfändungstabelle raus.

danke für Eure antworten

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von paps1959 paps1959

    Grundsätzlich sehen das alle Amtsgerichte unterschiedlich. LT BGH ist aber mindestens der Sozialhilfesatz + 50% als Einkommen anzusetzen, von dem man sich selbst unterhalten kann. Alles was darüber hinaus geht liegt im Ermessen des Insolvenzgerichtes. Abhängig ist die Nicht- oder Teilberücksichtigung auch von dem Nettoeinkommensunterschied der Ehegatten. So könnte bei einem sehr gut verdienenden Ehagatten selbst bei 800,- Netto des anderen immer noch eine Unterhaltspflicht (gehobener Lebensstandart in der Ehe) existieren. Grundsätzlich trifft dies Entscheidung aber das Insolvenzgericht und nicht der IV/TH. Dieser kann lediglich einen Antrag zur Prüfung stellen.

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    Antwort von romi66 romi66

    Nein, fällt sie nicht. Ab 600,-- Euro ist man teilweise nicht mehr unterhaltsberechtigt.

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    Antwort von carlos123456789 carlos123456789

    Bei 400.-Euro sicherlich nicht. Wenn das Gericht dies nicht anerkennen sollte muss Antrag gestellt werden.

    Sonst hier lesen: http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsurteile.html

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    Antwort von Holm1950 Holm1950

    danke für Eure antworten, werde mich an den Treuhänder wenden.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    frag deinen insolvenzverwalter, der kann dir wenigstens eine verlässliche antwort geben.

    Kommentar von romi66 romi66romi66

    Bin selber einer

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