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bin Schwarzgefahren, kann ich mobicard nachreichen?

Frage von xxninjakittyxx xxninjakittyxx

Hallo, wurde beim schwarzfahren erwischt und muss nun 40 euro zahlen... -.-

ich kenn aber jemanden der eine mobicard verleiht für 4,50 euro pro tag.

komm ich damit durch wenn ich die karte nachträglich bei der DB vorlege?

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Antworten (7)

  • 4
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Nein Auch wenn du einen gültigen Farhausweis hättest, nützt er nichts, wenn du ihn nicht dabei hast. Auch das ist schwarzfahren.

    Kommentar von Truefeeling TruefeelingTruefeeling

    quatsch. Sofern er eine Fahrkarte hat(dh abo karte oder monatskarte) Die nicht nachgekauft wurde muss er sie vorzeigen und bezahlt nur 1,50€

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Eben nicht! Wenn du kontrolliert wirst und hast keine Karte dabei, färhst du schwarz...

    Kommentar von Truefeeling TruefeelingTruefeeling

    eben doch, Ich habe eine Jahreskarte und hab sie 2 mal vergessen. Damit musste ich zur Fahrkartenzentrale und deine Karte vorzeigen.Vergessen heißt nicht direkt vorsätzlich schwarzfahren. Steht auf jeder Karte drauf(abo Monats Jahreskarte)

    Kommentar von Octoputer77 Octoputer77Octoputer77

    Es ist aber NICHT SEINE Karte die er vorzeigen will!

    Kommentar von Truefeeling TruefeelingTruefeeling

    Ich meinte generell , nicht in dem Fall das er ne fremde Karte benutzen will.

    Kommentar von Octoputer77 Octoputer77Octoputer77

    Aber er hat ja auch nicht GENERELL gefragt,sondern ob er diese Karte (die nicht ihm gehört) vorzeigen kann!

    Kommentar von Truefeeling TruefeelingTruefeeling

    Ja, in seinem Fall gehts Nartülich NICHT. Da auf der Karte eine Nummer stehen sollte(wenn kein name vorhanden ist)diese ist im Pc registiert mit der passenen Person dazu.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Na endlich... Danke Octoputer!

  • 3
    Antwort von Octoputer77 Octoputer77

    Nö. Ist ja nicht DEINE!

  • 2
    Antwort von posaunepia posaunepia

    hab das auch mal ausprobiert - ging jämmerlich schief!!

  • 1
    Antwort von WischWichtel09 WischWichtel09

    nein du musst ja beweisen können, dass es deine ist und wie soll das gehen??

  • 1
    Antwort von jospe jospe

    du solltest darau lernen und dich nicht noch mehr da rein verstricken

  • 0
    Antwort von messerjack94 messerjack94

    ich denke mal nicht aber du kannst es ja mal versuchen ^^

    Kommentar von Octoputer77 Octoputer77Octoputer77

    Wer beim Erschleichen von Leistungen erwischt wird sollte auch dafür grade stehn!

  • 0
    Antwort von Reservist Reservist

    Wenn die Personengebunden ist, also auf deinen Namen, ja.

    Wenn die nicht auf edfinen Namen oder auf gar keinen Namen lautet, nicht.

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