Bin 26 und mache ein Hochschul-Vorbereitendes Jahr in Österreich/Salzburg. Ich lebe Grenznah in Oberbayern und pendle jeden Tag zur Schule. Um meinen Lebensunterhalt zu verdienen , arbeite ich an den WE ´s. Saisonbedingt gibt mal mehr und mal weniger Arbeit und somit weniger Geld. Es ist schwer und oft auch finanziell unmöglich über die Runden zu kommen. Manchmal muß ich sogar in die Schule trampen. Durch die Grenzüberschreitende Problematik weiß ich garnicht welches Amt /Behörde ich um Hilfe bitten kann. Noch dazu kommt ja, dass ich derzeit nicht Krankenversichert bin. Ich bin für und gegen nichts versichert, habe garnix! Die freiwillige Versicherung von ca. 120-150€ im Monat habe ich einfach nicht ! Habt Ihr Ideen , Vorschläge? Gibt es evtl. Abkommen zwischen dem Land Salzburg und Bayern? Gäbe es Möglichkeiten meinen 2 ten Wohnsitz nach Salzburg zu verlagern und sich dort bei den Behörden zu melden? Was würdet Ihr tun , was könnt Ihr mir empfehlen ? Vielen Dank schon im voraus!
Bin Schüler in Österreich , lebe aber in Deutschland , kann ich Hilfe beantragen ?
Antworten (8)
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SteelerSteeler
Kranken- und Pflegeversicherungsrecht ist nicht meine Baustelle; das Auslandsförderungsrecht auch nicht so richtig. Mehr hierzu erfährst Du aber beim zuständigen Auslandsförderungsamt (egal ob Du in A oder in D wohnst):
Landeshauptstadt München
Schul- und Kultusreferat
Amt für Ausbildungsförderung
Schwanthalerstraße 40
80336 München
Tel.: 089 / 233 - 9 62 66
Fax: 089 / 233 - 8 33 88
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Du lebst ganz knapp gesagt "über der Grenze" Unterstützung wirst du in Österreich nicht bekommen, außer du studierst aber immer einem gewissen Rahmen. Aber hier ist ein Link der weiter helfen kann http://www.google.at/#hl=de&source=hp&q=help+gv&rlz=1W1ACAWde&aq=0&aqi=g4g-s1g5&aql=&oq=Help+&gsrfai=&fp=cb05812d57d2f158
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Hallo,
wenn der 1. Wohnsitz in Deutschland besteht, gilt ab der Anmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt Krankenversicherungspflicht. Die Beiträge sind nachzuzahlen. Die monatliche Höhe beträgt 140 Euro (bei allen deutschen Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag). Ggf. bei einer österr. Krankenkasse nachfragen, wie teuer dort eine Versicherung ist. Ab Beginn des offiziellen Studiums sinkt der Beitrag auf ca. 70 Euro monatlich. Wenn es sich um einen 2. Bildungsweg handelt, kommen auch die niedrigeren Beiträge in Frage.
Bei Heirat sinkt der Beitrag auf 0 Euro, wenn der Ehegatte gesetzlich versichert ist.
Gruß
RHW
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derdorfbengelderdorfbengel
Du kannst entweder ALGII oder Bafög beantragen und eine der beiden Leistungen wird zahlen müssen.
Welche davon in Frage kommt, kann man wegen des Status der Schule oder Ausbildung, die wir hier nicht kennen, nicht sagen.
Stell einfach beide.
Du musst die KV für jeden Monat, den Du nicht versichert warst, nachzahlen. Für jeden Monat Zahlungsverzug werden 5% Zinsen berechnet.
Nicht, dass Du das für eine Verwechslung hältst: nicht pro Jahr, sondern pro Monat.
Also besser nicht mehr lange trödeln...
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Bewerbung Nur zur Ergänzung: In Dtld. besteht Krankenversicherungspflicht - d.h., rd muss aller Voraussicht auch der rückständige Beitrag bezahlt werden!!! Also dringend drum kümmern.
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In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Eine Krankenkasse muss dich aufnehmen. Sie verlangt dann natürlich den lückenlosen Beitragsnachweis. Unterstützung in Form der Grundsicherung stände dir zwar zu, weil du in Deutschland wohnst, aber durch deine Schule stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Daher würde ein Antrag wohl abgelehnt.
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waldmann59waldmann59
da wo du gemeldet bist musst du zum amt, 2.ws in österreich nutzt nix. du lebst sehr leichtsinnig
Kommentar von
SteelerSteeler "da wo du gemeldet bist musst du zum amt..."
Ach ja? Wo steht das?
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dirodadiroda
Du kannst in Deutschland Bafög beantragen. Leistungen nach dem SGBII (Hartz4) hast du nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Auch das kannst du versuchen, um wenigstens Krankenversichert zu sein.
München ist zuständig für grenznahe Bereiche? Ist Passau auch Teil der Stadt München?
"München ist zuständig für grenznahe Bereiche?"
Sinn der Frage? Im BAföG ist nicht geregelt, dass die für die Auslandsförderung zuständige Behörde grenznah gelegen sein muss (vgl. § 45 Abs. 4 BAföG).
"Ist Passau auch Teil der Stadt München?"
Meine Kenntnisse der geografischen Verhältnisse in den deutschen Südstaaten weisen sicherlich große Lücken auf. Aber diese Frage tröstet mich: Sie zeigt, dass es Menschen gibt, die damit noch mehr Probleme haben... :)