Bin seit Montag krankgeschrieben wg. Magen- Darmkrippe heute geht es mir schon wieder besser muss ich dann trotzdem zu Hause bleiben rein Rechtlich???
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Megaschnuggi Selbstverständlich darf man raus, aber nicht in die Kneipe oder Veranstaltungen
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MalustraMalustra Das ist ein Ammenmärchen!
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bitmapbitmap ''aber nicht in die Kneipe oder Veranstaltungen''
Kommt auf Krankheit und Veranstaltung an. Mit ner Magen-Darm-Grippe an einem Pepperoni-Test-Wettbewerb teilnehmen sollte man nicht, aber es spricht nichts dagegen, zuzusehen, wie sich die Teilnehmer ''den Mund verbrennen''.
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goetzschlimmegoetzschlimme Selbst Verständlich darf in eine Kneipe/Gaststätte gehen um was zu essen. Das eine oder anders Bier dazu darf auch sei nur nicht Übertreiben !!!
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bitmapbitmap ''Das eine oder anders Bier dazu darf auch sei ''
Das sollte man schön bleiben lassen, wenn man Medikamente nehmen muss.
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limur699limur699 Dir würde ich aber als Arbeitgeber was pfeifen, wenn ich dich da treffen würde. Wer krank geschrieben ist, gehört nach Hause, zum Arzt, in die Apotheke oder zum schnellen Lebensmitteleinkauf. Alles andere deutet schwer auf blau machen hin.
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2Antwort von
wegweiser2003wegweiser2003
Du darfst raus, dem Krankheitsbild entsprechend dürfen die Beweggründe sein. Mit einem Banscheibenvorfall das eigene Haus bauen ist schlecht, aber mit Magen-Darm Grippe an die frische Luft ist sinnvoll. Denk an ´ne Rolle Klopapier im Rucksack.
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2Antwort von
barcelonaboy04barcelonaboy04
man darf dann nicht mehr arbeiten. aber auf die straße gehn darf man.
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2Antwort von
humancharacter nein, man darf raus an die frische Luft
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1Antwort von
bubikopf53bubikopf53
also das ist kein grund für eine häusliche inhaftierung. geh ruhig luft schnappen.
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1Antwort von
ullagioullagio
Wenn Du vom Arzt Bettliegrieg verschrieben bist,nein
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bubikopf53bubikopf53 das schreibt kein arzt aufs papier - lach. bettlerkriege sind zudem vorbei.
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romeo27romeo27 für dich und für mich sind die vorbei !
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bitmapbitmap
''muss ich dann trotzdem zu Hause bleiben rein Rechtlich???''
Nö. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist keine ''Einweisung in die geschlossene Wohnung''.
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althausalthaus
Selbstverständlich darfst Du raus. Du darfst auch extern Essen gehen, also in die Kneipe. Du darfst alles tun was der Genesung gut tut. Frische Luft tut allemal gut.
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sappy1994sappy1994
solange du nicht bettlägig krank geschrieben wurdest, darfst du raus - würde dir aber trotzdem einen Aufenthalt im Bette empfehlen, trotz des schönen Wetters.
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bitmapbitmap ''bettlägig'' <- Das Wort gibt es nicht auf ner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das wäre dann - wenn - eine Empfehlung des Arztes an den Patienten.
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Rudi2009Rudi2009
Wenn der Kontrolleur kommt, solltest du besser zu Hause sein!
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goetzschlimmegoetzschlimme Wo giebt es sowas?
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Kakerlake83Kakerlake83
also falls mich ein Kollege sieht???
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humancharacter wenn man z.B. alleine lebt, dann muß man ja auch mal raus und Einkäufe erledigen etc....
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lilagelb doch, schlag am besten n zelt vor dem betrieb auf ;)
man darf nichts tun, was der Genesung abträglich ist, also dich daran hindert, gesund zu werden!