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Bin krank, darf ich weggehen?

Frage von Niederthanner Niederthanner

Hallo,

also ich habe mich privat verletzt, bin eigentlich krankgeschrieben... Mein Chef aktzeptiert das nicht! Er meint dass er mir einfach 2 tage urlaub abzieht, normal wäre ich 2 tage krankgeschrieben. Jetzt frag ich mich ob ich dann weggehen kann, schließlich ist es ja eigentlich Urlaub! Darf ich jetzt weggehen, oder wäre es dann ein Kündigungsgrud wenn mich Kollegen ect. sehen?

Danke

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Antworten (5)

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    Antwort von blaubiene86 blaubiene86

    Also erstmal ist krank geschrieben, krank geschrieben und er darf dir keinen Urlaub abziehen. Aus dem Grund würde ich auch zu Hause bleiben um den Stress zu vermeiden. >Aber das mit dem Urlaub würde ich nicht akzeptieren, dann lieber ein netter Brief vom Anwalt. Den mal ernsthaft, ist es der Job noch wert? Nutze die 2Tage für neue >Bewerbungen da hast du dann mehr von! Viel Glück und nicht unterkriegen lassen.

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    Antwort von KillTheCat KillTheCat

    Hallo Niederthanner,

    also erstmal: Das ist ja echt der Hammer! Hast Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht? Den sogennanten gelben Schein? Dann darf Dein Arbeitgeber Dir keinen Urlaub dafür abziehen. Das ist im höchsten Grade gesetzeswidrig!

    Zweitens: Selbst wenn Du krank geschrieben bist, darfst Du Dich frei bewegen, es sei denn, man hat Dir strengste Bettruhe verordnet. Wenn nicht, darfst Du alles tun, was Deiner Genesung förderlich ist. Kommt halt auf die Erkrankung an.

    Mit freundlichem Gruß

    KillTheCat

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    Antwort von liese05 liese05

    Nein, wenn Dir wirklich 2 Urlaubstage abgezogen werden, kannst Du damit machen, was Du willst!

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    Antwort von chris250465 chris250465

    Was hast du denn fuer einen Chef der dir trotz Krankmeldung noch 2 Tage Urlaub abzieht? Da wuerde ich mir frueher oder spaeter mal nen anderen Job suchen. Das darf er eigentlich gar nicht. Aber wenn du jetzt rechtlich gegen ihn vorgehst, dann ist das ja auch nicht ohne. Wenn er dir schon Urlaub abzieht, dann kannst du auch raus. Wenn dich Kollegen sehen, dann kann er dir gar nichts - du hast ja offiziell Urlaub. Dann wuerde die Sache eh zum Rechtsanwalt gehen.

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    Antwort von ID569 ID569

    Gute frage wüsste ich auch gern dachte bist schüler sonst hätte ich eine antwort parat ^^

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