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bin jetzt seit 3 Jahren in der Verbraucherinsolvenz und mein Treuh. bekommt meine Fragen nicht hin

Frage von pspoch pspoch

Ich bin im Aussendienst und fahre einen Geschäftswagen ( 1% Regelung ), darf die 1% Regelung meinem Nettoverdienst hinzugerechnet werden ? Das heisst mein Nettoeinkommen wird dadurch lt. meinem Treuhänder erhöht und das erhöhte Nettoeinkommen wird gepfändet ! Jedoch ist mir das vollkommen unverständlich und meiner Meinung nicht rechtens da der 1% Betrag mir ja gar nicht ausbezahlt wird !! Wer kann mir dabei helfen ? Weiteres Problem, bei meiner EK-Steuererklärung setze ich meine kompletten Kosten für Bürobedarf,Festnetz - und Mobilfunkkosten, Kunden- bewirtung, Spesen etc. an, für die letzten 3 Jahre hat der Treuhänder meine kompletten Erstattungen vereinnahmt ! Ist das zulässig, den ich war der Meinung, dass Spesen etc. sowie Kosten für Büro u.s.w. nicht pfändbar sind. Mein Treuhänder bekommt all diese Dinge nicht in die Reihe, was kann ich tun, denn das Geld fehlt mir !! Erst mal im voraus vielen Dank für euere Hilfe !!!

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Antworten (4)

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    Antwort von rawi47 rawi47

    Ich fürchte fast, daß der Firmenwagen mit einfließt, da du ihn ja wohl auch privat nutzen kannst, ist also ein geldwerter Vorteil, wie das so schön heißt.

    Bei den anderen Kosten bin ich mir nicht sicher, bist Du selbstständig oder freier Handelsvertreter? Wenn nicht, solte eigentlich alles über deinen AG gehen, evtl. per Reisekostenvorschuss, der monatlich abgerechnet hat., Hoffe, ich konnte Dir bisschen helfen

    Kommentar von pspoch pspoch

    Nein ich bin Angestellter im Aussendienst und beziehe ein Bruttogehalt,den Firmenwagen nutze ich nicht privat und wird vom Finanzamt anerkannt, da meine Frau ein eigenes Auto hat.

    Kommentar von pspoch pspoch

    Nein ich bin Angestellter im Aussendienst und beziehe ein Bruttogehalt,den Firmenwagen nutze ich nicht privat und wird vom Finanzamt anerkannt, da meine Frau ein eigenes Auto hat.Mein Arbeitgeber zahlt mir keine Reisekosten etc.,das trage ich alles selbst!

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    wenn du die reisekosten selbst zahlst, hast du dann einen dementsprechenden Vermerk im Arbeitsvertrag? Wenn ja, würde ich sagen, daß sind abzugsfähige Werbungskosten und damit nicht pfändbar. Aber warum hast Du eigentlich Dein Auto auf 1%? Warum kein Fahrtenbuch? Dann ist Dein Gehalt geringer und damit auch die Pfändungsgrenze? Echt schwieriger Fall, trotzdem, ein Treuhänder sollte das aber eigebntlich wissen

    Kommentar von pspoch pspoch

    1% Regelung wurde vom Arbeitgeber festgelegt, führe aber trotzdem ein Fahrtenbuch.

    Kommentar von pspoch pspoch

    Ich warte jetzt schon fast ein Jahr auf eine klare Aussage des Treuhänders ! Habe jetzt vor einen Anwalt einzuschalten und eventuell direkt über das Insolvenzgericht zu gehen.Die Situation ist halt etwas komplex, dachte ja auch dass der Treuhänder kompetent genug ist.Auch im Inso - Verfahren hat man doch gewisse Rechte !

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    cih würde versuchen, von der 1% Regelung wegzukommen, in Deinem Fall ist das Firmenauto doch kein geldwerter Vorteil. War Deinem AG beim Abschluß des Arbeitsvertrags Deine Situation bekannt? So weit ich weiß gibt es entweder oder, alos 1% oder Fahrtenbuch.

    Kommentar von pspoch pspoch

    Ja mein AG wußte bescheid.Sind halt betriebliche Vorgaben gewesen. Das Fahrtenbuch wurde vom Finanzamt verlangt, als Nachweis dass keine privat Kilometer gefahren wurden.Ich konnte das ja beim FA geltend machen,aber was nutzt es wenn die komplette Erstattung vom Treuhänder kassiert wird. (SIND JA ALLES WERBUNGSKOSTEN )

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Wie das mit der 1%-Regelung ist, kann ich nicht sagen, ich weiß nur von einer Bekannten in ähnlicher Situation, dass in der Privatinsolvenz die Steuerrückerstattungen als pfändbares Einkommen gerechnet wird und das Geld an den Treuhänder geht. In der Privatinsolvenz steht ihr ein bestimmter Geldbetrag im Monat zu und alles was drüber geht, wird ihr weggepfändet.

    Kommentar von pspoch pspoch

    Das ist schon klar,dass vom Nettoeinkommen nach Tabelle gepfändet wird. Es geht aber darum ob der geldwerte Vorteil nochmal dem Nettoeinkommen hinzugerechnet werden darf. Auch bei meiner Steuerrückerstattung handelt es sich doch eindeutig um Werbungskosten,da bin ich der Meinung diese sind nicht pfändbar.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Verhaltensweise des Treuhänders ist korrekt! Er muß lediglich sicherstellen, das der Mindestbedarf ausgeschüttet wird. Das sind zwar verdammt harte Jahre, wenn man jedoch bedenkt, dass Sie anschließend völlig Schuldenfrei sind und alle Ihre Gläubiger in die Röhre schauen, dann hat sich diese vergelichweise kurze Bewährungsphase doch für Sie so richtig satt gelohnt!

    Kommentar von pspoch pspoch

    Hier hat sich nichts so richtig satt gelohnt !! Denn meine Immobilie incl.Lebensversicherungen sind ebenfalls weg. Ihr globaler Kommentar erscheint mir nicht gerade hilfreich, können Sie sich schenken. Denn ein Urteil sollte man erst abgeben wenn mann den genauen Sachverhalt kennt. Wünsche ihnen nicht dass sie selbst mal in so eine Situationgeraten.

    Kommentar von ManfredP ManfredPManfredP

    @ pspoch

    ...auch einen kritischen Kommentar sollte man getrost akzeptieren können!

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    @ Manfred - Seh ich auch so, es wird ja niemand gezwungen in Privatinsolvenz zu gehen und wenn man die Möglichkeit nutzt, muss man eben auch die Konsequenzen tragen

    Kommentar von pspoch pspoch

    kann ich akzeptieren,wenn er sachlich ausfällt !

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Dann schildern Sie bitte etwas genauer, wenn Sie schon einen solchen Anspruch erheben. Ihre Frage war offenbar zu dürftig formuliert!

    Kommentar von pspoch pspoch

    Dürftig,bitte nochmal lesen,andere haben es auch verstanden.

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    Antwort von ibi110 ibi110

    Insolvenzgericht anschreiben und Beschwerde über Treuhänder einlegen mit eben diesen Begründungen und vom Gericht wird abgelehnt oder zugesprochen.

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