Die Insolvenz läuft schon seit 4.11.Seit drei Wochen hat ein Anwalt von einem Gläubiger mein Konto sperren lassen und ich habe Probleme es offen zu bekommen.Sozialleistungen durfte ich abholen,der Rest ca. 300,- ist noch drauf.Wo ist denn da die Pfändungsfreigrenze?
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Bin in Insolvenz trotzdem Kontopfändung von einem Gläubiger,darf der das?
Frage von
Huby58
Antworten (3)
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2Antwort von
Kombi753Kombi753
Nein, wenn die Insolvenz eröffnet ist hast Du Zwangsvollstreckungsschutz. Ruf mal bei dem Anwalt an und faxe Deinen Eröffnungsbeschluss, hast Du schon Deinen TH darüber informiert. Es kann sein, das die Beantragung-Kontopfändung- und die Insolvenzeröffnung zeitgleich passiert sind.
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0Antwort von
martellomartello
Hallo
Kombi hat Recht.Las sicherheitshalber ein P Konto umwandeln dann ist es bis 980.- geschützt obwohl du schon durch Insolv.geschützt bist.
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