Mußt Du nicht in einer bestimmten Frist vor Ablauf der Elternzeit mitteilen, ob Du wiederkommst? Das sollte dann auch der späteste Kündigungstermin sein, denke ich.
Normalerweise stehen Kündigungsfristen auch im Arbeitsvertrag. Mußt Du dort mal nachlesen. (Oft: sechs Wochen zum Quartalsende.)
Bewerben kannst Du Dich ja erst mal ganz unabhängig von einer Kündigung... Wenn das dann mit einer anderen Stelle nicht klappt, ist es ja vielleicht besser, an der alten wieder anzufangen als gar nichts zu haben? - Wenn Du natürlich den anderen Job schon hast, kannst Du auch sofort kündigen. Ist fair Deinem alten Arbeitgeber gegenüber.
wer sagt denn sowas? Wenn jemand in Elternzeit ist kann er nur nicht gekündigt werden, aber wohl selber kündigen, dieses Recht hat ja wohl jeder! Man muss nur die Fristen einhalten.