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Bin in Elternzeit und möchte meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen - Fristen?

Frage von rosiS04 rosiS04

Ich bin in Elterzeit und müßte im Februar 2010 wieder arbeiten,

den unbefristeten Vertrag möchte ich evtl. kündigen.

Kann ich das jetzt schon tun, um nach der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten zu können?

Wie erfahrene / errechne ich meine Fristen?

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Antworten (6)

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Die Fristen erfragst du einfach telefonisch oder per Email bei Deinem jetzigen Arbeitgeber. Und er wird sich freuen, wenn er jetzt schon Bescheid weiß und die Personalplanung darauf abstimmen kann. In der Elternzeit gelten gesonderte Kündigungsfristen.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Mußt Du nicht in einer bestimmten Frist vor Ablauf der Elternzeit mitteilen, ob Du wiederkommst? Das sollte dann auch der späteste Kündigungstermin sein, denke ich.

    Normalerweise stehen Kündigungsfristen auch im Arbeitsvertrag. Mußt Du dort mal nachlesen. (Oft: sechs Wochen zum Quartalsende.)

    Bewerben kannst Du Dich ja erst mal ganz unabhängig von einer Kündigung... Wenn das dann mit einer anderen Stelle nicht klappt, ist es ja vielleicht besser, an der alten wieder anzufangen als gar nichts zu haben? - Wenn Du natürlich den anderen Job schon hast, kannst Du auch sofort kündigen. Ist fair Deinem alten Arbeitgeber gegenüber.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    umso früher desto besser. Deine Frist steht im Vertrag oder frag deinen AG, der kanns dir sagen.

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    während der elternzeit sind vertragsänderungen und kündigungen verboten.

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    wer sagt denn sowas? Wenn jemand in Elternzeit ist kann er nur nicht gekündigt werden, aber wohl selber kündigen, dieses Recht hat ja wohl jeder! Man muss nur die Fristen einhalten.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du kannst jetzt schon kündigen, jetzt ist es keinesfalls zu spät. Dein Arbeitgeber kann sich dann auch gleich darauf einstellen, dass Du nicht mehr kommen wirst.

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    Antwort von Pappelgrund Pappelgrund

    Das sollte doch in deinem Arbeitsvertrag stehen. Wenn nicht, anrufen.

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