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Bin in der Probezeit in der Ausbildung und schwanger. Kann man mir kündigen?

Frage von Khitana Khitana

Hi!

Habe im Internet nun einige Seiten gefunden, die mir sagen, man kann mich nicht kündigen, aber auch wieder einige, in denen stand, dass Azubi's nicht unter's Mutterschutzgesetz fallen.

Hätte noch 2,5 Monate Probezeit in meiner Ausbildung und habe vor 2 Tagen einen SS-Test gemacht, der positiv ausfiel. Kann man mir nun kündigen oder nicht?

Und wie soll ich nun meine Ausbildung fertig machen? Will sie unbedingt zu Ende bringen und hab noch 2,5 Jahre vor mir!! :'(

Danke schonmal an euch...

LG

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Antworten (14)

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    Antwort von bigfoot76 bigfoot76

    http://www.ra-kotz.de/mutterschutz2.htm

    Kommentar von Khitana Khitana

    Vielen Dank für deine Antwort.. Sie ist von allen hier die einzigst nützliche.. :)

  • 2
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    In der Probezeit ist man nicht wirklich geschützt. Der Arbeitgeber kann dich auch ohne Gründe kündigen. Da mußt du nicht mal schwanger sein. Aber sagen mußt du es auf jeden Fall.Vielleicht ist er nett und er behält dich........allerdings eher unwahrscheinlich.

    Kommentar von gartenfee gartenfeegartenfee

    das ist totaler blödsinn, der hier steht. der mutterschutz geht natürlich vor. so weit sind wir ja nun noch nicht ganz hier in deutschland. sie kann nicht so ohne weiteres gekündigt werden, wenn sie schwanger ist. sicher kann man ihr einen strcik drehen (z.b. indem man ihr einen pfandbon von 1,30 euro unterschiebt o.ä.). aber vom prinzip her ist sie wegen der schwangerschaft nun geschützt.

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    Antwort von Lassa Lassa

    ja das kann man :)

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    Antwort von gartenfee gartenfee

    leider kenne ich mich nicht exakt aus mit den gesetzen dazu. udn habe jetzt auch nicht die zeit, da nachzuschalgen für dich, weil ich jetzt selbst extrem viel zu tun habe.

    aber eines kann ich dir sagen. noch ist es nicht so schlimm in deutschland, daß der mutterschutz total ausgehebelt ist. der steht noch immer über der kündigungsmöglichkeit auch in der probezeit.

    aber natürlich lebe ich in der realität. und weiß, daß es diverse tricks von arbeitgebern gibt, auch den mutterschutz auszuhebeln. und die juristerei ist sowieso eine sache für sich. hier gilt leider (spreche aus beruflicher erfahrung): recht haben udn recht bekommen sind zweierlei. hier setzt sich durch, wer die besseren argumente zur rechten zeit bringt. (mehr oder weniger knapp zusammengefaßt)

    also würde ich dir aus der entfernung folgendes raten (entscheiden mußt du aber vor ort, da ich die genauen umstände natürlich nicht kenne): 1. such dir unterstützung. das kannst du beim jugendamt tun. die müßten für dich noch zuständig sein, denn die jugend ist, soweit ich weiß, bis 26 jahre definiert in diesem land. alelrdings bist du nicht mehr unter 18 und daher ein "weniger schwerer fall" für diese. aber wahrscheinlich kannst du da mit guten argumenten (es geht um dein kind) doch dich durchsetzen. 2. ich würde es, wenn ich das recht evrstehe,w as du geschrieben hast, noch nicht deinem arbeitgeber sagen, daß du schwanger bist. nicht um es gänzlich zu verschweigen, sondern einfach um zeit zu gewinnen. du bist dazu nicht einmal verpflichtet (mit der einschränkung natürlich, die hier auch schon steht, daß du keinen gesundheitsgefährdenden arbeitsplatz hast, auch für dein kind). ich würde abwarten, bis du wirklich genau bescheid weißt, woran du bist. du kannst auch schwangerenberatungsstellen aufsuchen, wie z.b. pro familia. such dir welche, die wirklich gut sind, also in deinem sinne gut, die dich nicht vereinnahmen in ihrem sinne, sonderna uf dich und dein problem eingehen. tun sie dies nicht, such dir lieber jemand anderen. ja, und schließlich kannst du dir auch schon mal einen rechtsanwalt suchen. es gibt so eine art beratungsschein. und die erstberatung ist sowieso kostenlos. den rest erklärt er dir dann schon.

    bereite dich außerdem darauf vor, am besten, indem du das mit jemandem durchsprichst, wie du es deinem arbeitgeber sagst und wann. damit du nicht vollkommen überrascht bist, sondern angemessen reagieren kannst.

    so, das fällt mir jetzt auf die schnelle ein. gibt sicher noch mehr dazu zu sagen. aber mehr fällt mir jetzt nicht ein.

    mach dich auf jeden fall kundig, kannst auch die gesetze im internet finden udn dann mit fachkundigen personen durchsprechen, was genau auf dich zutrifft. viel glück!!!

  • 0
    Antwort von Khitana Khitana

    Schwanger in der Probezeit

    Bei einer Schwangerschaft in der Probezeit gibt es einiges zu beachten. Zunächst mal: Die Azubine muss dem Betrieb die Schwangerschaft nicht während der Probezeit mitteilen, wenn sie nicht möchte. Und es ist auch empfehlenswert, dies erst nach der Probezeit zu tun. Ausnahme: Die Azubine arbeitet in einem Betrieb, der für das Kind eine Gefahr darstellt (zum Beispiel Infektionsrisiko im Krankenhaus). Denn nur, wenn der Arbeitgeber von der Kündigung weiß, kann er sich auch an das Mutterschutzgesetz (MuSchG) halten und die schwangere Azubine schützen.

    Wenn du schwanger bist gilt für dich ein besonderer Kündigungsschutz - auch während der Probezeit. Wenn du während der Probezeit eine Kündigung erhältst, musst du den Betrieb innerhalb von zwei Wochen über deine Schwangerschaft informieren. Denn wenn der Betrieb nicht weiß, dass du schwanger bist, kann er sich auch nicht an den Kündigungsschutz halten. Wenn der Betrieb von der Schwangerschaft weiß und versucht, dich trotzdem zu kündigen, solltest du Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, mehr dazu siehe unter Kündigung durch den Ausbilder.

    Der Kündigungsschutz in der Probezeit gilt auch während der Mutterschutzzeiten um die Geburt herum und wenn du Elternzeit nimmst.

    Wer hat denn nun recht?? Ich dreh bald durch..

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    In der Probezeit kann man immer kündigen.

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    Antwort von cats4life cats4life

    In der Probezeit, kann dir trotz Schwangerschaft gekündigt werden.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Wenn Dein Arbeitgeber, herausbekommt, daß Du schwanger bist, werden die Dich evtl. aus einem anderen Grund nicht übernehmen. Geh mal zum Judendamt und lass Dich beraten, wie es während der Ausbildung geht (Mutterschaft, Entbindung ect.)

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    Antwort von Wuhki Wuhki

    Du musst das mit der Schwangerschaft melden, wärend der Probezeit hast du leider keine chance, wenn er sagt nein musst du gehen!

    Kommentar von Exotime ExotimeExotime

    ja schon aber bis zur 12 woche ist es kein muß da noch zuviel risiko ist fürs baby

    Kommentar von Wuhki WuhkiWuhki

    meldepflicht steht im gesetz, und da heißt es am besten direkt nach unverhütetem geschlechtsverkehr!

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    Antwort von zyron zyron

    Ich denke das geht nicht, das du die Ausbildung beenden kannst.

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    Antwort von markor markor

    spätestens zum ende der probezeit ist eine kündigung kein problem.

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    Antwort von Exotime Exotime

    in der Probezeit jederzeit ohne grund:-) Schwangerschaft bis der 12 woche muss man nix sagen:-)da noch viel schief gehen kann:-)

    Kommentar von catsle catslecatsle

    ab oder bis? find ich irgendendwie krass.

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    Antwort von docbde docbde

    Ja, in der Probezeit bedarf es keiner begründung. Deswegen heisst das ja Probezeit. Also sieh zu, dass dein Arbeitgeber es erstmal nicht erfährt...

    Kommentar von Wuhki WuhkiWuhki

    dann wirst du eben gekündigt wegen nicht einhalten der Meldepflicht. Super idee! omg.

    Kommentar von docbde docbdedocbde

    Na, da muss der Arbeitgeber nachweisen, dass man schon vorher "was gewusst hat". Wenn z.B. die Probezeit noch 2 Wochen läuft, kann das klappen.

    Kommentar von Wuhki WuhkiWuhki

    Die Mitteilungspflicht über die Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber (§ 5 MuSchG)

    Du verstößt gegen das gesetz, früher oder Später kommt alles raus, außerdem weißt du doch wann du unverhütet sex hattest, und das aussichten darauf bestehen

    Kommentar von docbde docbdedocbde

    Aber das weiss der Arbeitgeber nicht...

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    Antwort von Auswanderer Auswanderer

    Ja, kann er. Aber ich würde es nicht erzählen bist deine Probezeit nicht vorbei ist. Danach kannst du dann immer noch deine Ausbildung weiter machen.

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