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Bin in der Probezeit in der Ausbildung und schwanger. Kann man mir kündigen?

gefragt von Khitana am 09.03.2009 um 11:25 Uhr

Hi!

Habe im Internet nun einige Seiten gefunden, die mir sagen, man kann mich nicht kündigen, aber auch wieder einige, in denen stand, dass Azubi's nicht unter's Mutterschutzgesetz fallen.

Hätte noch 2,5 Monate Probezeit in meiner Ausbildung und habe vor 2 Tagen einen SS-Test gemacht, der positiv ausfiel. Kann man mir nun kündigen oder nicht?

Und wie soll ich nun meine Ausbildung fertig machen? Will sie unbedingt zu Ende bringen und hab noch 2,5 Jahre vor mir!! :'(

Danke schonmal an euch...

LG

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Ausbildung x 5.401 schwanger x 2.186 Probezeit x 376

bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 9. März 2009 11:27
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Kommentar von Khitana am 9. März 2009 13:13

Vielen Dank für deine Antwort.. Sie ist von allen hier die einzigst nützliche.. :)


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 9. März 2009 11:26
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In der Probezeit ist man nicht wirklich geschützt. Der Arbeitgeber kann dich auch ohne Gründe kündigen. Da mußt du nicht mal schwanger sein. Aber sagen mußt du es auf jeden Fall.Vielleicht ist er nett und er behält dich........allerdings eher unwahrscheinlich.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 10. März 2009 11:13

das ist totaler blödsinn, der hier steht. der mutterschutz geht natürlich vor. so weit sind wir ja nun noch nicht ganz hier in deutschland. sie kann nicht so ohne weiteres gekündigt werden, wenn sie schwanger ist. sicher kann man ihr einen strcik drehen (z.b. indem man ihr einen pfandbon von 1,30 euro unterschiebt o.ä.). aber vom prinzip her ist sie wegen der schwangerschaft nun geschützt.


anonym
beantwortet von Lassa am 24. Juni 2009 18:55
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ja das kann man :)


gartenfee
beantwortet von gartenfee am 10. März 2009 11:10
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leider kenne ich mich nicht exakt aus mit den gesetzen dazu. udn habe jetzt auch nicht die zeit, da nachzuschalgen für dich, weil ich jetzt selbst extrem viel zu tun habe.

aber eines kann ich dir sagen. noch ist es nicht so schlimm in deutschland, daß der mutterschutz total ausgehebelt ist. der steht noch immer über der kündigungsmöglichkeit auch in der probezeit.

aber natürlich lebe ich in der realität. und weiß, daß es diverse tricks von arbeitgebern gibt, auch den mutterschutz auszuhebeln. und die juristerei ist sowieso eine sache für sich. hier gilt leider (spreche aus beruflicher erfahrung): recht haben udn recht bekommen sind zweierlei. hier setzt sich durch, wer die besseren argumente zur rechten zeit bringt. (mehr oder weniger knapp zusammengefaßt)

also würde ich dir aus der entfernung folgendes raten (entscheiden mußt du aber vor ort, da ich die genauen umstände natürlich nicht kenne): 1. such dir unterstützung. das kannst du beim jugendamt tun. die müßten für dich noch zuständig sein, denn die jugend ist, soweit ich weiß, bis 26 jahre definiert in diesem land. alelrdings bist du nicht mehr unter 18 und daher ein "weniger schwerer fall" für diese. aber wahrscheinlich kannst du da mit guten argumenten (es geht um dein kind) doch dich durchsetzen. 2. ich würde es, wenn ich das recht evrstehe,w as du geschrieben hast, noch nicht deinem arbeitgeber sagen, daß du schwanger bist. nicht um es gänzlich zu verschweigen, sondern einfach um zeit zu gewinnen. du bist dazu nicht einmal verpflichtet (mit der einschränkung natürlich, die hier auch schon steht, daß du keinen gesundheitsgefährdenden arbeitsplatz hast, auch für dein kind). ich würde abwarten, bis du wirklich genau bescheid weißt, woran du bist. du kannst auch schwangerenberatungsstellen aufsuchen, wie z.b. pro familia. such dir welche, die wirklich gut sind, also in deinem sinne gut, die dich nicht vereinnahmen in ihrem sinne, sonderna uf dich und dein problem eingehen. tun sie dies nicht, such dir lieber jemand anderen. ja, und schließlich kannst du dir auch schon mal einen rechtsanwalt suchen. es gibt so eine art beratungsschein. und die erstberatung ist sowieso kostenlos. den rest erklärt er dir dann schon.

bereite dich außerdem darauf vor, am besten, indem du das mit jemandem durchsprichst, wie du es deinem arbeitgeber sagst und wann. damit du nicht vollkommen überrascht bist, sondern angemessen reagieren kannst.

so, das fällt mir jetzt auf die schnelle ein. gibt sicher noch mehr dazu zu sagen. aber mehr fällt mir jetzt nicht ein.

mach dich auf jeden fall kundig, kannst auch die gesetze im internet finden udn dann mit fachkundigen personen durchsprechen, was genau auf dich zutrifft. viel glück!!!


anonym
beantwortet von Khitana am 9. März 2009 11:49
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Schwanger in der Probezeit

Bei einer Schwangerschaft in der Probezeit gibt es einiges zu beachten. Zunächst mal: Die Azubine muss dem Betrieb die Schwangerschaft nicht während der Probezeit mitteilen, wenn sie nicht möchte. Und es ist auch empfehlenswert, dies erst nach der Probezeit zu tun. Ausnahme: Die Azubine arbeitet in einem Betrieb, der für das Kind eine Gefahr darstellt (zum Beispiel Infektionsrisiko im Krankenhaus). Denn nur, wenn der Arbeitgeber von der Kündigung weiß, kann er sich auch an das Mutterschutzgesetz (MuSchG) halten und die schwangere Azubine schützen.

Wenn du schwanger bist gilt für dich ein besonderer Kündigungsschutz - auch während der Probezeit. Wenn du während der Probezeit eine Kündigung erhältst, musst du den Betrieb innerhalb von zwei Wochen über deine Schwangerschaft informieren. Denn wenn der Betrieb nicht weiß, dass du schwanger bist, kann er sich auch nicht an den Kündigungsschutz halten. Wenn der Betrieb von der Schwangerschaft weiß und versucht, dich trotzdem zu kündigen, solltest du Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, mehr dazu siehe unter Kündigung durch den Ausbilder.

Der Kündigungsschutz in der Probezeit gilt auch während der Mutterschutzzeiten um die Geburt herum und wenn du Elternzeit nimmst.

Wer hat denn nun recht?? Ich dreh bald durch..


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. März 2009 11:34
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In der Probezeit kann man immer kündigen.


cats4life
beantwortet von cats4life am 9. März 2009 11:33
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In der Probezeit, kann dir trotz Schwangerschaft gekündigt werden.


JoScho
beantwortet von JoScho am 9. März 2009 11:29
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Wenn Dein Arbeitgeber, herausbekommt, daß Du schwanger bist, werden die Dich evtl. aus einem anderen Grund nicht übernehmen. Geh mal zum Judendamt und lass Dich beraten, wie es während der Ausbildung geht (Mutterschaft, Entbindung ect.)


Wuhki
beantwortet von Wuhki am 9. März 2009 11:27
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Du musst das mit der Schwangerschaft melden, wärend der Probezeit hast du leider keine chance, wenn er sagt nein musst du gehen!

Kommentar von 50ab8fe28de29a386f4ddeb09679a0e7smallExotime am 9. März 2009 11:29

ja schon aber bis zur 12 woche ist es kein muß da noch zuviel risiko ist fürs baby

Kommentar von 91ac6d05f2200d9acd4bf81d5ebecd68smallWuhki am 9. März 2009 11:38

meldepflicht steht im gesetz, und da heißt es am besten direkt nach unverhütetem geschlechtsverkehr!


zyron
beantwortet von zyron am 9. März 2009 11:27
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Ich denke das geht nicht, das du die Ausbildung beenden kannst.


anonym
beantwortet von markor am 9. März 2009 11:27
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spätestens zum ende der probezeit ist eine kündigung kein problem.


Exotime
beantwortet von Exotime am 9. März 2009 11:27
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in der Probezeit jederzeit ohne grund:-) Schwangerschaft bis der 12 woche muss man nix sagen:-)da noch viel schief gehen kann:-)

Kommentar von 9ef14f09dcda51c14d958ccb20b6cfc2smallcatsle am 9. März 2009 11:28

ab oder bis? find ich irgendendwie krass.


anonym
beantwortet von docbde am 9. März 2009 11:26
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Ja, in der Probezeit bedarf es keiner begründung. Deswegen heisst das ja Probezeit. Also sieh zu, dass dein Arbeitgeber es erstmal nicht erfährt...

Kommentar von 91ac6d05f2200d9acd4bf81d5ebecd68smallWuhki am 9. März 2009 11:28

dann wirst du eben gekündigt wegen nicht einhalten der Meldepflicht. Super idee! omg.

Kommentar von docbde am 9. März 2009 11:31

Na, da muss der Arbeitgeber nachweisen, dass man schon vorher "was gewusst hat". Wenn z.B. die Probezeit noch 2 Wochen läuft, kann das klappen.

Kommentar von 91ac6d05f2200d9acd4bf81d5ebecd68smallWuhki am 9. März 2009 11:33

Die Mitteilungspflicht über die Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber (§ 5 MuSchG)

Du verstößt gegen das gesetz, früher oder Später kommt alles raus, außerdem weißt du doch wann du unverhütet sex hattest, und das aussichten darauf bestehen

Kommentar von docbde am 9. März 2009 11:38

Aber das weiss der Arbeitgeber nicht...


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 9. März 2009 11:26
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Ja, kann er. Aber ich würde es nicht erzählen bist deine Probezeit nicht vorbei ist. Danach kannst du dann immer noch deine Ausbildung weiter machen.


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