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bin in der privatinsolvenz und meinem mann gegenüber unterhaltspflichtig. nun hat er 400 euro job

gefragt von awala am 28.07.2009 um 9:33 Uhr

hallo ich bin in der privatinsolvenz und meinem mann gegenüber unterhaltspflichtig. wir leben zusammen. nun will er einen 400 euro job annehmen. er hat sonst keine einkünfte. fällt dann meine unterhaltspflicht weg? wie sieht es mit meiner insolvenz aus? muss ich dann wieder den höheren beitrag bzw die höhere abgabe leisten? kann ich weiterhin in LSK 3 bleiben und er in 5?


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. Juli 2009 09:43
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es könnte sein, dass von einem Gläubiger beantragt wird, dass Dein Mann nicht mehr bzw. nicht mehr in voller Höhe als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird; dann würde sich Dein Pfandfreibetrag verringern; geht nur auf Antrag; besprich es evtl. mit Deinem IV.

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 28. Juli 2009 23:34

Bei 400,- aber ehr unwahrscheinlich. Gängige Rechtssprechung ist Grundbedarf +50% also ca. 550,-

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. Juli 2009 17:05

schon, aber immerhin stehen der Gemeinschaft 400 Euro mehr zur Verfügung gegenüber einem nichtverdienenden Partner; Unterhaltsverpflichtung wird dann anteilig gekürzt; wenn also Grundbedarf ca. 550, dann wird Ehemann z.B. bei 400 Euro Verdienst z.B. zu 8/11 nícht als unterhaltsberechtigt berücksichtigt; ist auch gerecht, da ja - wie gesagt - mehr Geld da ist.


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 28. Juli 2009 09:34
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Dürfte wegfallen oder zumindest weniger werden. Erkundige dich mal beim Amt.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. Juli 2009 09:35
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Das ist ein Thema für Ihren Insovenzverwalter!


anonym
beantwortet von Schanny am 28. Juli 2009 09:39
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Ich würde auch den Insolvenzverwalter befragen. Dir muss ja Dein eigener Selbstbehalt bleiben, und Dein anderer Verdienst geht ja für die Schuldner drauf und die wollen bestimmt nicht noch weniger bekommen wollen.Wenn Du Deinem Mann gegenüber unterhaltspflichtig bist, würde ja weniger zum Schulden tilgen bleiben, dass muss dann sowieso Dein Insolvenzverwalter mit Deinen Gläubigern verhandeln.


anonym
beantwortet von Revelator am 28. Juli 2009 21:36
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Fakt ist, dir bleibt immer der Selbstbehalt, ob du Insolvenz bist oder Unterhalt zahlst, oder beides.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 28. Juli 2009 22:54
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Lonsteuerklassen bleiben, sofern der Job Deines Mannes ein "Minijob" bleibt und kein sozialversicherugnspflichtiges Arbeitsverhältnis wird.


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