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bin in der privatinsolvenz und meinem mann gegenüber unterhaltspflichtig. nun hat er 400 euro job

Frage von awala awala

hallo ich bin in der privatinsolvenz und meinem mann gegenüber unterhaltspflichtig. wir leben zusammen. nun will er einen 400 euro job annehmen. er hat sonst keine einkünfte. fällt dann meine unterhaltspflicht weg? wie sieht es mit meiner insolvenz aus? muss ich dann wieder den höheren beitrag bzw die höhere abgabe leisten? kann ich weiterhin in LSK 3 bleiben und er in 5?

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Antworten (6)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    es könnte sein, dass von einem Gläubiger beantragt wird, dass Dein Mann nicht mehr bzw. nicht mehr in voller Höhe als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird; dann würde sich Dein Pfandfreibetrag verringern; geht nur auf Antrag; besprich es evtl. mit Deinem IV.

    Kommentar von paps1959 paps1959paps1959

    Bei 400,- aber ehr unwahrscheinlich. Gängige Rechtssprechung ist Grundbedarf +50% also ca. 550,-

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    schon, aber immerhin stehen der Gemeinschaft 400 Euro mehr zur Verfügung gegenüber einem nichtverdienenden Partner; Unterhaltsverpflichtung wird dann anteilig gekürzt; wenn also Grundbedarf ca. 550, dann wird Ehemann z.B. bei 400 Euro Verdienst z.B. zu 8/11 nícht als unterhaltsberechtigt berücksichtigt; ist auch gerecht, da ja - wie gesagt - mehr Geld da ist.

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Lonsteuerklassen bleiben, sofern der Job Deines Mannes ein "Minijob" bleibt und kein sozialversicherugnspflichtiges Arbeitsverhältnis wird.

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    Antwort von Revelator Revelator

    Fakt ist, dir bleibt immer der Selbstbehalt, ob du Insolvenz bist oder Unterhalt zahlst, oder beides.

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    Antwort von Schanny Schanny

    Ich würde auch den Insolvenzverwalter befragen. Dir muss ja Dein eigener Selbstbehalt bleiben, und Dein anderer Verdienst geht ja für die Schuldner drauf und die wollen bestimmt nicht noch weniger bekommen wollen.Wenn Du Deinem Mann gegenüber unterhaltspflichtig bist, würde ja weniger zum Schulden tilgen bleiben, dass muss dann sowieso Dein Insolvenzverwalter mit Deinen Gläubigern verhandeln.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Das ist ein Thema für Ihren Insovenzverwalter!

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    Antwort von QuestionIt QuestionIt

    Dürfte wegfallen oder zumindest weniger werden. Erkundige dich mal beim Amt.

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