Ich bin US-Amerikaner und habe von Oktober 2009 bis Juli 2010 in Deutschland studiert. Zur Zeit arbeite ich in den USA an meiner Master Thesis. Ich bin wieder in den USA krankenversichert. Nun moechte ich meine Krankenversicherung bei der AOK in Deutschland kuendigen. Die schreiben mir aber, dies sei nur mit meiner Exmatrikulation moeglich. Stimmt das? Die AOk-Versicherung hilft mir ueberhaupt nicht, da sie nur Schadensfaelle in Europa abdeckt. Ausserdem habe ich fuer die USA ja eine Krankenversicherung. Ich moechte nur irgendwie aus der AOK-Versicherung raus und nicht weiter doppelt zahlen.
Bin in den USA krankenversichert und kann meine AOK-Versicherung in Deutschland nicht kuendigen
Antworten (2)
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1Antwort von
huskycolognehuskycologne
Naja, die erste Antwort war nicht so richtig das Wahre, zumindest hilft es Dir überhaupt nicht weiter, denn aufgrund dieser Versicherungspflicht warst Du ja bei der AOK versichert, er hat Dir also nur noch einmal erklärt, was Du schon getan hast.
Sofern Du in Deutschland gar nicht mehr gemeldet bist, ergibt sich für Dich keine Verpflichtung, weiterhin dort versichert zu sein. Es sei denn, Du bist immer noch mit Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt in Deutschland gemeldet und die AOK versteht Deinen Master als Aufbaustudiengang. Dann wäre es richtig, das Du weiterhin versicherungspflichtig bist und für Deine Zeit in den Staaten eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigst. Prüfe das erst, ob das so ist. Bist Du aber US-Bürger mit Wohnsitz in den Staaten schick eine Kopie der Meldebehörde (gemeint ist die Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung in den Staaten) an die AOK. Einer sofortigen Auflösung der Krankenversicherung sollte dann nichts mehr im Wege stehen.
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Hallo,
in Deutschland besteht für jeden Studenten an einer deutschen Hochaschule Krankenversicherungspflicht. Diese Versicherungspflicht gilt immer für ein Semester und ist unabhängig vom Wohnort.
Gruß
RHW
Kommentar von
Elephanton Meine Hochschule in Deutschland (an der ich weiter immatrikuliert bin, da ich ein Doppelstudium abschliesse), hat meine amerikanische Krankenversicherung akzeptiert. Der AOK habe ich ein Kuendigungsschreiben geschickt, mit einer Kopie meiner amerikanischen Krankenversicherung. Die AOK sagt jedoch, dass ich mein Konto dort nicht kuendigen kann, da ich dafuer eine Exmatrikulationsbescheinigung benoetige.
Kommentar von
RHWWWRHWWW Die Krankenkasse handelt meines Erachtens korrekt: § 5 Absatz 1 Nr 9 SGB V: bundesrecht.juris.de/sgb+5/++5.html ( +-Zeichen noch durch Unterstriche ersetzen!) Zwischen Deutschland und den USA existiert aber kein Sozialversicherungsabkommen. Die US-Versicherung ändert nichts an der deutschen Krankenversicherungspflicht.
Kommentar von
ScannerScanner Rufe beim Bundesversicherungsamt in Bonn an und frage dort direkt nach.
Habe mich in Deutschland ab- und in den USA angemeldet. Wo steht geschrieben, dass dies zu einer Aufhebung der Versicherungspflicht in Deutschland fuehrt?