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bin im trennungsjahr abgeschlossenes zimmer mit seperaten eingang darf meine freundin mich besuchen

Frage von jasti1801 jasti1801

mein freund lebt im trennungsjahr er hat eine eigenes zimmer mit separatem eingang so das ich die andere hälfte der wohnung nicht betreten würde auch das bad nicht darf ich mich bei ihm in seinem zimmer aufhalten?

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Antworten (5)

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Ja, warum nicht.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Das heisst ja Trennung vonTisch und Bett in der antiquitierten Ausdrucksweise.

    Die Trennung ist gegeben durch den separaten Eingang. Dass du seiner Noch-Frau in dem Zimmer begegnest, ist unwahrscheinlich, weil sie ja sein Zimmer nicht ebtreten sollte.

    All zu eng kann man das nicht auslegen. Im vorleigenden Fall sehe ich aber die Trennung ganz klar gegeben.

    Grundsätzlich wäre es natürlich für alle Beteilgten besser, die Trennung durch eine eigene Wohnung zu dokumentieren, die nicht im selben Haus ist. Mir wäre das jedenfalls zu dicht bei meinem Ex-Partner...

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    Antwort von fragefix fragefix

    Ja, deine Freundin darf dich besuchen, weil du nicht mehr in der "ehelichen Wohnung" wohnst, wenn ich das richtig verstanden habe.

    In der ehelichen Wohnung wäre das was anderes, da darf der Noch-Ehepartner die Besuche des anderen rausschmeißen, auch wenn man bereits getrennt von Tisch und Bett lebt.

    Kommentar von jasti1801 jasti1801

    ja eben darum frage ich ob ich mich in seinem zimmer aufhalten darf ohne das ich seiner noch frau begegne weil ich mich ja nur in seinem zimmer aufhalten würde und einen extra eingang benutzen würde

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    Antwort von angelela angelela

    Aber wenn Du doch einen seperaten Eingang hast, betrittst die Eheliche Wohnung doch gar nicht.. Also wieso sollte Deine Freundin nicht rein dürfen?

    Kommentar von jasti1801 jasti1801

    ja das zimmer beansprucht er zwar für sich, trotzdem gehört das zimmer mit zur ehelichen gemeinsamen wohnung darum bin ich unsicher denn ich will nicht unbedingt ärger bekommen .

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    Antwort von Prinzessin10011 Prinzessin10011

    ja klar, warum denn nicht???

    Kommentar von jasti1801 jasti1801

    ja weil der anwalt sagte ich darf die eheliche wohnung nicht betreten,darum meine frage zu dem abgeschlossenen eigenem zimmer

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