Hallo Experten,
die folgende Geschichte mag unglaublich klingen, ist aber wahr: Ich hatte übers Internet (weder über eBay noch über einen Online-Shop, sondern per E-Mail) bei Reifen-Bürkle in Gammertingen vier neue Reifen bestellt, per Überweisung bezahlt und auch sofort bekommen. Aber keine Rechnung. Also nachgehakt. Nach dem zweiten Nachhaker kam zwar eine Rechnung, aber ohne MwSt! Darauf stand aber nicht etwa der Nettobetrag, sondern er wollte seinen Erlös um den MwSt-Betrag erhöhen. Wenn das mal keine Steuerhinterziehung ist...
Ich habe mich erneut beschwert. Es kam auch eine neue Rechnung. Diesmal stimmten Betrag und MwSt, aber nicht die Rechnungsanschrift! Er hatte sie ganz einfach auf die Lieferadresse ausgestellt. Das war ein pensionierter Bekannter, der sich freundlicherweise bereiterklärt hatte, meine Pakete entgegenzunehmen. Mit dem Kauf an sich hatte er nichts zu tun.
Ich habe dem Reifenhändler alles noch einmal ausführlich erklärt, aber er hat sich aus unerfindlichen Gründen geweigert, mir eine korrekte Rechnung auszustellen! Das habe ich ja noch nie erlebt! Daß er daneben zahlreiche falsche Behauptungen aufgestellt hat (mein Bekannter sei eine Firma usw.), sei nur am Rande erwähnt. Er checkt einfach gar nichts!
Mir blieb keine andere Wahl, als den Kauf natürlich innerhalb der gesetzlichen Frist zu widerrufen. Der Händler war damit auch einverstanden. In seinen AGB steht dazu:
"Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr an WHG [den Händler]zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 € beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der Bestellten entspricht."
Ich habe die Reifen in den nächstgelegenen DPD-Paketshop gebracht, dem Händler die Adresse angegeben und ihn gebeten, die Rückholung zu veranlassen. Wie Ihr Euch vorstellen könnt, weigert er sich. Die Reifen liegen jetzt seit acht Tagen dort. Ich könnte sie natürlich auch selbst zu ihm zurückschicken, aber dann muß ich die Versandkosten erst einmal auslegen, und die sind für mich als Privatkunden vermutlich höher, als wenn er sie zurückholen läßt. Ich meine, ich habe ja so etwas wie eine Schadensminderungspflicht. Das habe ich ihm auch erklärt, aber er stellt sich stur. Ich fürchte, wenn ich die Reifen erst einmal auf eigene Kosten zurückschicke, daß er sich dann weigern wird, mir die Rücksendekosten zu erstatten, obwohl der Fehler eindeutig bei ihm lag.
Was würdet Ihr tun? Ich hatte mir bereits überlegt, ihm per Fax (was ich zur Not vor Gericht beweisen könnte) eine Frist für die Rückzahlung von 2 Wochen zu setzen und ihm danach Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen und falls nötig das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Wann er die Reifen zurückholen läßt, wäre dann seine Sache. Aber reicht es, ihm Gelegenheit zur Rückholung der Reifen zu geben, oder muß ich sie aktiv zurückschicken, um mein Geld wiederzubekommen? Vielen Dank für Eure Tips!
Nein, dann muß der Empfäger Nachporto zahlen, und das verletzt die Schadensminderungspflicht. Er hat auch geschrieben, ich solle die Reifen "frei Haus" an ihn zurückschicken.
Das wäre mir in diesem Fall nach dem Verursacherprinzip völlig wurscht!