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Bin ich zum Kassenwechsel berechtigt, wenn meine Krankenkasse den Beitrag erhöht?

Frage von jojo77 jojo77

Habe ein Infoschreiben meiner Krankenkasse bekommen, in welchem ich darüber informiert werde, dass demnächst der Beitrag erhöht wird. Zeit für mich, nochmal einen Vergleich zu anderen Kassen aufzustellen. Bin ich denn im Falle des Falles zu einem Kassenwechsel berechtigt, obwohl ich sonst noch vertraglich länger gebunden wäre?

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Antworten (8)

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    Antwort von Drahreg Drahreg

    Wenn sich Vertragsbedingungen ändern - wie zum Beispiel die Beiträge - dann gibt es ein außergewöhnliches Kündigungsrecht. Klar!

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    Antwort von LimiteR LimiteR

    Ja, natürlich!

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    Antwort von isadora666 isadora666

    Ja, in dem Fall steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu, du darfst dann binnen zweier Monate zu einer anderen Kasse wechseln.

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    Antwort von karstenl karstenl

    stimmt, du hättest ein Sonderkündigungsrecht, jedoch ist man an die Krankenkasse 3 Jahre gebunden wenn man sich für einen Wahltarif einschreibt :o( Musterkündigungsschreiben gibt es unter www.1a-Krankenkassen.de

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    Antwort von Tobias1979 Tobias1979

    Bei Erhöhung besteht Sonderkündigungsrecht.

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    Antwort von heialex heialex

    Ja, dann hast du ein sog. Sonderkündigungsrecht.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Die Gesetzlichen haben bald alle denselben Mitgliedsbeitrag.........

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    Antwort von Norlicht Norlicht

    Aber die Krankenkassen sind doch jetzt alle auf einen standardisierten Beitragssatz festgelegt... Da ändert sich doch nichts?

    Oder bist du Privatpatientin?

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