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Bin ich zum Kassenwechsel berechtigt, wenn meine Krankenkasse den Beitrag erhöht?

gefragt von jojo77 am 28.05.2009 um 1:25 Uhr

Habe ein Infoschreiben meiner Krankenkasse bekommen, in welchem ich darüber informiert werde, dass demnächst der Beitrag erhöht wird. Zeit für mich, nochmal einen Vergleich zu anderen Kassen aufzustellen. Bin ich denn im Falle des Falles zu einem Kassenwechsel berechtigt, obwohl ich sonst noch vertraglich länger gebunden wäre?

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anonym
beantwortet von zaphood am 28. Oktober 2009 13:47
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Die PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG wechseln kannst Du, wenn

  • Du 18 Monate Mitglied der Krankenkasse warst (ordentliche Kündigung).

  • Wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht. (Sonderkündigung). In diesem Fall kannst Du innerhalb von 6 Wochen jederzeit kündigen.

Tipp: Jetzt schicken die Krankenkassen Ihre Beitragserhöhungen für das nächste Jahr. Es besteht also ein Sonderkündigungsrecht. Um für sich die beste Krankenversicherung zu finden, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

  • 1. Tarifübersicht anfordern: Im ersten Schritt sollte man meiner Meinung nach eine unabhängige und anbieterneutrale Tarifübersicht anfordern. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv

  • 2. Für sich den besten Tarif finden: Diesen Vergleich sollte man genau screenen und sich sein eigenes Urteil über die Tarife bilden. Meißt ist es die beste Lösung den Abschluss über den Vergleichsanbieter zu machen. Die sind anbieterunabhängig und bieten tolle und kostenlose Services (wie z.B. Kündigung des alten Tarifs etc.).

Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.


Drahreg
beantwortet von Drahreg am 28. Mai 2009 01:27
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Wenn sich Vertragsbedingungen ändern - wie zum Beispiel die Beiträge - dann gibt es ein außergewöhnliches Kündigungsrecht. Klar!


anonym
beantwortet von LimiteR am 28. Mai 2009 01:26
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Ja, natürlich!


anonym
beantwortet von isadora666 am 28. Mai 2009 01:25
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Ja, in dem Fall steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu, du darfst dann binnen zweier Monate zu einer anderen Kasse wechseln.


anonym
beantwortet von karstenl am 24. Juni 2009 10:23
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stimmt, du hättest ein Sonderkündigungsrecht, jedoch ist man an die Krankenkasse 3 Jahre gebunden wenn man sich für einen Wahltarif einschreibt :o( Musterkündigungsschreiben gibt es unter www.1a-Krankenkassen.de


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 30. Mai 2009 22:33
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Bei Erhöhung besteht Sonderkündigungsrecht.


heialex
beantwortet von heialex am 28. Mai 2009 08:00
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Ja, dann hast du ein sog. Sonderkündigungsrecht.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 28. Mai 2009 01:47
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Die Gesetzlichen haben bald alle denselben Mitgliedsbeitrag.........


anonym
beantwortet von Norlicht am 28. Mai 2009 01:28
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Aber die Krankenkassen sind doch jetzt alle auf einen standardisierten Beitragssatz festgelegt... Da ändert sich doch nichts?

Oder bist du Privatpatientin?


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