Ich halte die Aussage als eine allgemeine, nicht eingeschänkte oder auf einen bestimmten Zusammenhang oder Bereich begrenzte Aussage für zu weitgehend.
Sich mit jemandem/etwas vertraut gemacht zu haben bedeutet, jemand/etwas gut kennengelernt zu haben/eine gute Bekanntheit/Kenntnis herbeigeführt zu haben/ein inniges Verhältnis geschaffen zu haben/eine enge Freundschaft erreicht zu haben. Das Wort „Vertrauen“ steckt in dem Ausdruck. Wer vertraut, hat die Überzeugung, sich auf etwas/jemanden verlassen zu können. Der Vorgang des Sich-Vertraut-Machens ist eine Hinwendung und Annäherung und kann das Entwickeln von Zuneigung darstellen.
Verantwortlich sein heißt Verantwortung tragen. In dem Wort steckt, auf eine Frage zu antworten. Dabei tritt die Anforderung auf, Rechenschaft geben (Gesichtspunkt der Rechtfertigung) und damit bestehen zu können (rechtlich oder nach einem ethischen Maßstab).
Verantwortung ist ein Relationsbegriff (Beziehungsbegriff). In dem Begriff liegen Verweisungen:
a) jemand ist verantwortlich (Subjekt, Träger der Verantwortung)
b) für etwas (Objekt) besteht Verantwortung, nämlich für die eigenen Handlungen (sowohl Tun als auch Unterlassen, soweit auf einer Entscheidung beruhend), in Bezug auf Personen wie auch auf Sachen
c) gegenüber etwas (einer Instanz) besteht Verantwortung
Bei Verantwortung geht es um eine Zurechnung. Verantwortung kann ich nur für etwas übernehmen, das mir zurechenbar ist. Verantwortung setzt im Grunde Willensfreiheit voraus.
Verantwortlichkeit besteht nur für etwas, das Personen beeinflussen können, nicht für etwas, das nicht in ihrer Verfügungsmacht steht. Inwieweit jemand verantwortlich ist, hängt auch von den Fähigkeiten ab.
Etwas, mit dem sich jemand vertraut gemacht hat, ist nicht unbedingt etwas, bei dem eine Beeinflussungsmöglichkeit vorhanden ist (mit Gesetzmäßigkeiten von Naturkräften, logischen Gesetzen oder geschichtlichen Ereignissen vor der eigenen Lebenszeit können Menschen sich z. B. mehr oder weniger gut bekannt machen, aber sie nicht abändern).
Die weitere Anforderung, zeitlebens Verantwortung zu tragen, kann auch nicht uneingeschränkt gelten. Zutreffend kann eine Verantwortlichkeit nur sein, insoweit das eigene Handeln Auswirkungen hat und dies etwas betrifft, bei dem es gut und schlecht, etwas das sein soll, und etwas, das nicht sein soll, gibt. Manche Aufgaben werden nur für bestimmte Zeit übernommen, Verträge und Zuständigkeiten können befristet sein. Beispielsweise ist ein Amtsinhaber für die eigene Führung der Amtsgeschäfte (mit denen er sich – hoffentlich – vertraut gemacht hat) verantwortlich, nicht für die Führung der Amtsgeschäfte durch einen Nachfolger (außer wie auch andere Personen unter bestimmten Umständen für ein Geschehenlassen).
Wenn ein Bezug auf die eigene Innnenwelt hergestellt wird, können in ihr auch Veränderungen geschehen. Bei dem, was nicht bleibt, kann nur für die Vergangenheit und Auswirkungen in ihr liegender Handlungen Verantwortlichkeit bestehen. Denken kann zu Handlungen in einem weiten Sinn gezählt werden und für sich aus dem eigenen Denken ergebende Einstellungen und Gefühle kann Verantwortlichkeit geltend gemacht weden, insofern sie gegenwärtig gehegt werden.
Bei Beziehungen/Freundschaften sind Aufmerksamkeit, Pflege, Behutsamkeit wünschenswert, sowohl für ein gutes und angenehmes Miteinander als auch für ein dauerhaftes Bestehen. Bei der Verwendung des Zitats kann möglicherweise eine Stellungnahme gegen die Mentalität einer „Wegwerfgesellschaft“ vorliegen, bei der ein Mangel an Liebe und fehlende Achtung vor Werten auch persönliche Beziehungen beeinträchtigen.
Allerdings können gerechtfertigte Gründe, Nahverhältnisse zu beenden, nicht absolut ausgeschlossen werden.
Die zur Frage gestellte Übernahme von Verantwortung für andere Menschen scheint mir auf einen anderen Begriff hinauszulaufen, den einer Pflicht zur totalen Sorge für das Dasein/das Wohlergehen von anderen, obwohl diese mündig sind. Verantwortung ist dabei in die Zukunft gewendet.
Ich stimme dem Standpunkt zu, nach dem Menschen im Kern für sich und ihr Leben verantwortlich sind. Personen sind Subjekte mit einem eigenen Willen und Fähigkeiten. Gegenseitige Fürsorge, Unterstützung, Ratschläge und Anregungen sind möglich, aber die Sorge um sich selbst ist eine eigene Aufgabe. Das Ich ist in einer Person auf eine Weise, wie sie anderen Menschen nicht erreichbar ist.
Es kann eine Fürsorgeverantwortung (in einem unterschiedlich großen Ausmaß) geben, wenn andere auf einen angewiesen sind, weil sie nicht ohne eine solche Fürsorge auskommen. Bei erwachsenen Menschen ist dies ein Ausnahmefall (wenn körperliche oder geistige Fähigkeiten für eine eigenständige Gestaltung des Lebens nicht ausreichen).
...weiß nicht wieso, aber irgendwie fühle ich mich bei deinem letzten Satz angesprochen... :-)))
Gut, dann hoffen wir, dass die Anzahl der Ausnahmefälle weiter gesteigert wird. :-)
fingerheb ;-)
skeptischbin ;-P
Kopf auf Nagel, Drascho. DH
nochsonzweifler tztztz ;-)