Vor zwei Jahren hatte ich einen Wasserrohrbruch im Keller. Sämtliche Gegenstände waren kaputt, da es sich um das Abwasser!rohr handelte. Der schaden wurde von der Versicherung meines Vermieters (einer Gemeindeverwaltung) reguliert. Heuer----das gleiche Spiel. Abwasserrohrbruch! Vermieter hatte es nicht nötig, den schaden der Versicherung zu melden. Jetzt, 5 Monate ! nach Schadensfall meldete er es doch und nun schreibt mich die Versicherung an, ich solle begründen, warum meinen Vermieter eine schuld trifft und die Vers. zahlen soll. Fühle mich grad ziemlich hilflos, da ich nicht weiss, wie ich der Vers. gegenüber argumentieren soll, dass schäden, die aus der Mietsache entstehen, auf kosten des Vermieters gehen !.... Was soll ich tun ? Einen Kampf gegen Windmühlen führen?
Antworten (4)
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bankchefbankchef
es kann sein, das die versicherung nur prüfen will ob es hier einen schaden gibt oder betrogen wird. zweimal kurz hintereinander da werden die skeptisch..
schau in deinen mietvertrag und scheib denen einfach.. cc an deinen vermieter mit kopie des versicherungsschreibens
sehr geehrte versicherung
in ihrem schreiben vom..schreiben sie das ich begründen soll...bla bla aus dem mietvertrag mit herrn(vermieter) geht hervor, das alle schäden die das haus betreffen vom vermieter zu regulieren sind. der abwasserrohrbruch..gehört laut paragraph/punkt usw .zur vermietersache. ich bitte sie deshalb höflichst, sich mit diesem in verbindung zu setzen.und die vorgehensweise mit ihm zu besprechen. vielen dank mfg
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1Antwort von
tapritapri
ruf doch deinen vermieter an und frag den. Der hat beim letzten Mal doch auch die Fragen beantwortet. DU bist kein Sachverständiger als kannst du nur das schreiben was du weißt. wie alt das Rohr, was pasiert ist und evtl. warum es passiert ist
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1Antwort von
ErsterSchneeErsterSchnee
Schreib denen, daß das Wasserrohr dem Vermieter gehört und er deshalb für Schäden aufkommen muß. Und dann einfach mal abwarten, wie sie reagieren.
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warum hast du den schaden nicht deiner hausratversicherung gemeldet??? diese ersetzt dir nämlich den neuwert und nimmt ggf. den hausbesitzer in regress. über die haftpflicht des hausbesitzers bekommst du nämlich nur den zeitwert der sachen ersetzt.
merke: eigenversicherung geht vor fremdversicherung.
wende dich umgehend an deinen berater der dir in der angelegenheit weiter hilft
Ich hab keine Hausratversicherung.