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Bin ich weiterhin Kindergeldberechtigt während meines Erststudiums?

gefragt von PetiteSorcierePetiteSorciere am 03.05.2009 um 22:22 Uhr

Ich will im Februar 2010 meine Ausbildung verkürzt abschließen und zum Wintersemester anfangen zu studieren.

Da ja ein halbes Jahr dazwischen liegt in dem ich arbeiten gehen möchte, und wohl kein Kindergeld beziehe, da ich ja auf eigenen Beinen stehe, stellt sich mir die Frage ob die Kindergeldzahlung zum Beginn meines Studiums fortgesetzt wird?

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Finanzen x 23.734 kindergeldanspruch x 4 erststudium x 3

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 3. Mai 2009 22:58
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In Ausbildung bekommt man KG bis man 25 wird (plus die Zeit von Wehr- oder Zivildienst).


Zwischen Ausbildungen bekommt man (bis zu 4 Monaten) auch problemlos KG.

Wenn man ein Studium erst im Herbst beginnen kann, darf diese Zeit auch löänger sein.

Aber wenn man Kindergeld-berechtigt ist, zählen die Einkünfte in dieser Zeit mit. Wenn man dann über die Einkunftsgrenze kommt, gibt es in diesem Jahr eventuell gar kein KG.


Wenn man arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet ist, git es bis 21 auch problemlos KG.

Mehr: www.klicktipps.de/kindergeld.php

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 3. Mai 2009 23:00

Zu Eurem Spezialfall würde ich mal eine Frage im Forum "Kindergeld und Co." von Jurathek (http://forum.jurathek.de) stellen.

Dort werden Kindergeld-Fragen rasch und gut beantwortet.

Kommentar von 3531da556d426040be43eb880fa9da0csmallPetiteSorciere am 4. Mai 2009 00:19

Dank dir! :-)


Rosabrille
beantwortet von Rosabrille am 4. Mai 2009 16:11
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JoWaKu und kramarie haben es schon korrekt gesagt. Wer unter 25 Jahren ist, ist prinzipiell Kindergeldberechtig wenn er nicht schon im Berufsleben steht. Da Studium als Ausbildung gilt, bekommst du als Student Kindergeld wenn du unter 25 bist.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 3. Mai 2009 22:41
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Wenn du unter 25 bist, steht es dir auf jeden Fall noch zu. Mein Sohn hat auch bereits eine abgeschlossene Ausbildung, hat gleich anschliessend Zivi-Dienst abgeleistet, danach ca. 3 Monate zur Aushilfe gearbeitet u. dann eine weitere Ausbildung begonnen. Er bekommt seitdem auch wieder kindergeld.

Kommentar von 3531da556d426040be43eb880fa9da0csmallPetiteSorciere am 4. Mai 2009 00:18

Hey. Dein Sohn bekommt KG obwohl er bereits eine zweite Lehre absolviert? Wie kommt das?

Ich dachte KG gibts nur für die Erstausbildung bzw das Erststudium???Das gleiche gilt doch auch für die elterliche Unterhaltspflicht oder nicht?


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