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Bin ich weiterhin Kindergeldberechtigt während meines Erststudiums?

Frage von PetiteSorciere PetiteSorciere

Ich will im Februar 2010 meine Ausbildung verkürzt abschließen und zum Wintersemester anfangen zu studieren.

Da ja ein halbes Jahr dazwischen liegt in dem ich arbeiten gehen möchte, und wohl kein Kindergeld beziehe, da ich ja auf eigenen Beinen stehe, stellt sich mir die Frage ob die Kindergeldzahlung zum Beginn meines Studiums fortgesetzt wird?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    In Ausbildung bekommt man KG bis man 25 wird (plus die Zeit von Wehr- oder Zivildienst).


    Zwischen Ausbildungen bekommt man (bis zu 4 Monaten) auch problemlos KG.

    Wenn man ein Studium erst im Herbst beginnen kann, darf diese Zeit auch löänger sein.

    Aber wenn man Kindergeld-berechtigt ist, zählen die Einkünfte in dieser Zeit mit. Wenn man dann über die Einkunftsgrenze kommt, gibt es in diesem Jahr eventuell gar kein KG.


    Wenn man arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet ist, git es bis 21 auch problemlos KG.

    Mehr: www.klicktipps.de/kindergeld.php

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Zu Eurem Spezialfall würde ich mal eine Frage im Forum "Kindergeld und Co." von Jurathek (http://forum.jurathek.de) stellen.

    Dort werden Kindergeld-Fragen rasch und gut beantwortet.

    Kommentar von PetiteSorciere PetiteSorcierePetiteSorciere

    Dank dir! :-)

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    Antwort von Rosabrille Rosabrille

    JoWaKu und kramarie haben es schon korrekt gesagt. Wer unter 25 Jahren ist, ist prinzipiell Kindergeldberechtig wenn er nicht schon im Berufsleben steht. Da Studium als Ausbildung gilt, bekommst du als Student Kindergeld wenn du unter 25 bist.

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    Antwort von kiramarie kiramarie

    Wenn du unter 25 bist, steht es dir auf jeden Fall noch zu. Mein Sohn hat auch bereits eine abgeschlossene Ausbildung, hat gleich anschliessend Zivi-Dienst abgeleistet, danach ca. 3 Monate zur Aushilfe gearbeitet u. dann eine weitere Ausbildung begonnen. Er bekommt seitdem auch wieder kindergeld.

    Kommentar von PetiteSorciere PetiteSorcierePetiteSorciere

    Hey. Dein Sohn bekommt KG obwohl er bereits eine zweite Lehre absolviert? Wie kommt das?

    Ich dachte KG gibts nur für die Erstausbildung bzw das Erststudium???Das gleiche gilt doch auch für die elterliche Unterhaltspflicht oder nicht?

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