Bin ich vorbestraft wenn ich 2 Diebstähle geringwertiger Sachen begangen habe? Sozialstunden dafür habe ich bereits abgeleistet. Im polizeilichen Führungszeugnis hab ich deswegen ja keine Einträge, nur im Erziehungsregister. Deshalb kann man ja nicht sagen, dass ich vorbestraft bin, oder etwa doch?
Bin ich vorbestraft wenn ich 2 Diebstähle geringwertiger Sachen begangen habe?
Antworten (10)
-
1Antwort von
WebmanWebman
Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe in einem Strafprozess gegen einen ausgesprochen wurde und diese rechtskräftig geworden ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbestraft
-
1Antwort von
anjannianjanni
Wenn Du Diebstähle begangen hast, bist Du noch nicht vorbestraft. Erst wenn Du deshalb verurteilt wurdest.
Wenn als Jugendlicher Straftaten begehst und dafür verurteilt wirst, giltst Du auch nicht als vorbestraft.
Kommentar von
jobo22jobo22 Erst wenn du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden bist, steht etwas im Führungszeugniss. DH
Falls du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, bekommen nur bestimmte Personen diese "Einträge" zu sehen.
Kommentar von
StastnyStastny D.h., wenn man einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hat, ist man vorbgestraft, hat man keinen, dann nicht???
Kommentar von
jobo22jobo22 .edit.
Kommentar von
sonnenladysonnenlady Vorbestraft ist man immer dann, wenn man verurteilt wurde.
Nur die Dokumentation darüber ist unterschiedlich.
Kommentar von
StastnyStastny Ja wie, verurteilt? Ich wurde halt zu Sozialstunden VERURTEILT, also bin ich jetz vorbestraft, oder wie?
Kommentar von
jobo22jobo22 Hattest du deswegen einen Prozess vor Gericht?
Kommentar von
jobo22jobo22 Was hast du diesbezüglich für Post bekommen. War da ein Strafbefehl dabei?
Wenn eins von beiden - ja
Warum rufst du nicht einfach eine Polizeiwache an - die wissen alle genau bescheid...
-
1Antwort von
ichamcomputerichamcomputer
Wenn Du hier die User immer mit der selben Sache NERVSt: JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA
-
-
0Antwort von
forexmikeforexmike
Die Informationen hier sind in vielen Fällen nicht ganz richtig.
Als VORBESTRAFT gilt nur, wessen Vorstrafen im Führungszegnis autauchen. Das ist, wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) verurteilt wurde. Bei Jugendlichen gilt man bis zu zwei Jahren auf Bewährung als nicht vorbestraft, allerdings nur beim ersten Verstoß.
Wenn Dich also jemand fragt (Job usw.), darfst Du als Vorstrafe "keine" angeben.
Kommentar von
StastnyStastny Danke, endlich mal eine konkrete Antwort ^^
Kommentar von
forexmikeforexmike Bedeutet übrigens nicht, dass Du jetzt weiter machen sollst...
Bei Folgeprozessen wird IMMER auf die vorangegangenen Verurteilungen zurückgegrffen, die Strafe fällt dann entsprechend höher aus. Früher oder später bekommst Du eins auf den Deckel...
-
0Antwort von
sonnenladysonnenlady
Vorbestraft bist du immer dann, wenn du wegen eines Straftatbestandes verurteilt worden bist.
In welcher Form bzw. Höhe die Bestrafung erfolgt, ist dabei nicht von Belang.
Aber Höhe und Art der Strafe entscheiden darüber, wo und wie lange die Verurteilung einzusehen ist (z.B. Führungszeugnis).
Und wenn du nur ein kleines bissel Verstand hast - nur ein bissel mehr als eine Amöbe - bleibst du per sofort sauber. Dann brauchst du dir die Frage nie wieder zu stellen. ;-)
-
0Antwort von
MismidMismid
es spielt keine Rolle was und wie oft du etwas gemacht hast, sondern zu was du verurteilt worden bist
-
0Antwort von
SilberheimSilberheim
Hallo Stastny schon mal bei den Polizeiberatern angerufen ? Denn dann wüsstest du wie es um deinen Wunsch steht ! Und nun sag nicht mach ich morgen oder so, denke es ist dir wichtig also zeig Initiative !
-
-
0Antwort von
Joschy0907Joschy0907
ich nehme an du bist noch Jugendlicher, in dem Fall biste nicht vorbestraft...
-
0Antwort von
Jessi15Jessi15
ich glaube man ist dann schon vorbestraft kommt natürlich darauf an welchen diebstahl
Kommentar von
sonnenladysonnenlady is richtig. aber es kommt nicht drauf an, was oder wieviel er geklaut hat, sondern DASS er es getan hat.
-
0Antwort von
dobbylandobbylan
ich glaub, vorbestraft ist man nur dann, wenn man eine bewährungsstrafe bekommen hat.
Kommentar von
mig112mig112 dann glaubst du eben falsch!
Jau, endlich mal einer, der nicht nur glaubt...