1

Bin ich vorbestraft wenn ich 2 Diebstähle geringwertiger Sachen begangen habe?

Frage von Stastny Stastny

Bin ich vorbestraft wenn ich 2 Diebstähle geringwertiger Sachen begangen habe? Sozialstunden dafür habe ich bereits abgeleistet. Im polizeilichen Führungszeugnis hab ich deswegen ja keine Einträge, nur im Erziehungsregister. Deshalb kann man ja nicht sagen, dass ich vorbestraft bin, oder etwa doch?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 1
    Antwort von Webman Webman

    Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe in einem Strafprozess gegen einen ausgesprochen wurde und diese rechtskräftig geworden ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbestraft

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Jau, endlich mal einer, der nicht nur glaubt...

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du Diebstähle begangen hast, bist Du noch nicht vorbestraft. Erst wenn Du deshalb verurteilt wurdest.

    Wenn als Jugendlicher Straftaten begehst und dafür verurteilt wirst, giltst Du auch nicht als vorbestraft.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Erst wenn du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden bist, steht etwas im Führungszeugniss. DH

    Falls du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, bekommen nur bestimmte Personen diese "Einträge" zu sehen.

    Kommentar von Stastny StastnyStastny

    D.h., wenn man einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hat, ist man vorbgestraft, hat man keinen, dann nicht???

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    .edit.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Vorbestraft ist man immer dann, wenn man verurteilt wurde.

    Nur die Dokumentation darüber ist unterschiedlich.

    Kommentar von Stastny StastnyStastny

    Ja wie, verurteilt? Ich wurde halt zu Sozialstunden VERURTEILT, also bin ich jetz vorbestraft, oder wie?

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Hattest du deswegen einen Prozess vor Gericht?

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Was hast du diesbezüglich für Post bekommen. War da ein Strafbefehl dabei?

    Wenn eins von beiden - ja

    Warum rufst du nicht einfach eine Polizeiwache an - die wissen alle genau bescheid...

  • 1
    Antwort von ichamcomputer ichamcomputer

    Wenn Du hier die User immer mit der selben Sache NERVSt: JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA

  • 0
    Antwort von forexmike forexmike

    Die Informationen hier sind in vielen Fällen nicht ganz richtig.

    Als VORBESTRAFT gilt nur, wessen Vorstrafen im Führungszegnis autauchen. Das ist, wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) verurteilt wurde. Bei Jugendlichen gilt man bis zu zwei Jahren auf Bewährung als nicht vorbestraft, allerdings nur beim ersten Verstoß.

    Wenn Dich also jemand fragt (Job usw.), darfst Du als Vorstrafe "keine" angeben.

    Kommentar von Stastny StastnyStastny

    Danke, endlich mal eine konkrete Antwort ^^

    Kommentar von forexmike forexmikeforexmike

    Bedeutet übrigens nicht, dass Du jetzt weiter machen sollst...

    Bei Folgeprozessen wird IMMER auf die vorangegangenen Verurteilungen zurückgegrffen, die Strafe fällt dann entsprechend höher aus. Früher oder später bekommst Du eins auf den Deckel...

  • 0
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Vorbestraft bist du immer dann, wenn du wegen eines Straftatbestandes verurteilt worden bist.

    In welcher Form bzw. Höhe die Bestrafung erfolgt, ist dabei nicht von Belang.

    Aber Höhe und Art der Strafe entscheiden darüber, wo und wie lange die Verurteilung einzusehen ist (z.B. Führungszeugnis).

    Und wenn du nur ein kleines bissel Verstand hast - nur ein bissel mehr als eine Amöbe - bleibst du per sofort sauber. Dann brauchst du dir die Frage nie wieder zu stellen. ;-)

  • 0
    Antwort von Mismid Mismid

    es spielt keine Rolle was und wie oft du etwas gemacht hast, sondern zu was du verurteilt worden bist

  • 0
    Antwort von Silberheim Silberheim

    Hallo Stastny schon mal bei den Polizeiberatern angerufen ? Denn dann wüsstest du wie es um deinen Wunsch steht ! Und nun sag nicht mach ich morgen oder so, denke es ist dir wichtig also zeig Initiative !

  • 0
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    ich nehme an du bist noch Jugendlicher, in dem Fall biste nicht vorbestraft...

  • 0
    Antwort von Jessi15 Jessi15

    ich glaube man ist dann schon vorbestraft kommt natürlich darauf an welchen diebstahl

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    is richtig. aber es kommt nicht drauf an, was oder wieviel er geklaut hat, sondern DASS er es getan hat.

  • 0
    Antwort von dobbylan dobbylan

    ich glaub, vorbestraft ist man nur dann, wenn man eine bewährungsstrafe bekommen hat.

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    dann glaubst du eben falsch!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.