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Bin ich von der Grunderwerbsteuer befreit (Sohn eines Miterben)?

gefragt von fasth am 27.10.2009 um 15:58 Uhr

Mein Vater, seine 4 Geschwister und meine Oma haben das Haus meiner Uroma geerbt. Ich möchte dieses gerne kaufen. Bin ich als Sohn eines Miterben von der Grunderwerbsteuer befreit? Vielen Dank im vorraus für die Antworten!!!


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anonym
beantwortet von kerzengerade am 27. Oktober 2009 16:05
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Meiner Meinung nach bist Du nicht befreit. Kauf ist Kauf. Frag doch den Notar, den ihr beauftragen wollt, der weiß das mit Sicherheit. Vielleicht reicht ein einfacher Anruf.

LG kg

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 27. Oktober 2009 16:48

Immobilienverkäufe innerhalb der Familie sind Grundsteuer befreit


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 27. Oktober 2009 16:05
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schau mal nach im § 3 grunderwerbsteuergesetz; dort findest Du die entsprechenden Regelungen für Ausnahmetatbestände (z.B. Kauf unter Verwandten gerader Linie, Erbschaftsauseinandersetzung usw.)


anonym
beantwortet von Forenfan am 19. November 2009 13:55
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Nach § 3 Nr. 3 GrEStG sind Erbauseinandersetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit. § 3 Nr. 6 GrEStG befreit den Erwerb eines Grundstücks durch Verwandete (Kinder) von der Grunderwerbsteuer. Diese Regelungen lassen sich im Grunderwerbsteuerrecht kombinieren, so dass der Erwerb durch den Sohn eines Erben ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit ist.

Wichtig ist jedoch, dass bislang noch keine Erbauseinandersetzung erfolgt ist. Entweder muss der Erblasser noch als Eigentümer im Grundbuch stehen, oder sämtliche Erben mit dem Hinweis "zu x bis y in Erbengemeinschaft". Soweit einzelne Eigentümer mit einem Bruchteil (1/4, 1/2) im Grundbuch eingetragen sind, sind sie keine Miterben!


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