Ich habe mir ein neues Handy gekauft und es funktioniert nicht richtig. Es schaltet sich immer wieder ab und hängt sich oft auf. Jetzt wollte ich es zurückgeben und ein neues haben, aber der Händler meinte, ich solls erst mal einschicken und es reparieren lassen. Wenn das dann nichts hilft, bekomme ich ein neues. Allerdings habe ich dazu keine Lust. Kann ich einfach vom Vertrag zurücktreten?
Bin ich vom Vertrag her dazu verpflichtet, das Handy reparieren zu lassen?
Antworten (9)
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AlexanderGF Leider (auch zu meinem Unverständnis) hat der Verkäufer gesetzlich das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn diese (ich glaube mindestens 2x) nicht erfolgreich ist, kann man vom Vertrag zurücktreten.
Sämtliche Kosten hat der Händler zu tragen, auch musst du das Gerät nicht selber einschicken, sondern nur zum Händler bringen und er muss dann für die Reparatur sorgen.
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Flily Man muss als Kunde dem Verkäufer zuerst die Chance geben, den Mangel zu beheben. Wenn der Verkäufer auf diesem Recht besteht kann man leider nichts machen. Die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, hat man dann leider nicht.
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KSerti Der Händler hat die Chance innerhalb einer angemessener Frist das Handy zu reparieren. Ca. 2 Wochen Dauer ist die Grenze. 2 mal kann das Spiel so laufen. Kannst also erst mal nix dagegen machen. Sorry
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dervomblitzdervomblitz
weisst du was passiert wenn ein handy zur reparatur eingeschickt wird? nein! es wird zu 99 prozent komplett ausgetauscht also schick es ruhig ein aber alle teile wie simkarte speicherkarte u.s.w. müssen entfernt werden und ich glaub den akku behälst du auch frag mal bei deinem händler nochmal nach aber manche anbietr habe auch sogenannte service shops bei denen wird dan auch gleich nach dem fehler geschaut und wenns nicht geht wird dir ein neues zugeschickt oder vor ort repariert hattees mal bei meinem alten vodafone handy gehabt da haben sie die interne software neu aufgespielt und dann wars gut
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bigsizebigsize
Bei den meisten Anbietern kommt erstmal die Reperatur dran und wenn das nichts hilft gibts ein anderes Handy. An den Vertrag bist du trotzdem gebunden, da dir ja eine Abhilfe angeboten wurde.
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derbasderbas
Nein.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Händler das Recht, den Artikel erstmal einzuschicken.
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EinKommentarEinKommentar
nein leider nicht, du musst erst die option der reperatur akzeptieren. Ein neues kriegst du nur wenn es nicht reperierbar ist.
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Dea2010Dea2010
Nein, kannst du nicht. Dem Händler müssen 2 Nachbesserungsversuche (Reparaturen) zugestanden werden. Also schicks erst mal zur Reparatur rein. Wenn du dann statt dessen ein neues bekommst, ist das schon Kulanz.
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Lalika der Händler darf das gerät 2 mal einschicken lassen sein gutes recht ;)
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