Für einen Termin nächste Woche hat mir mein Chef angeboten, am Vorabend mit dem Firmenwagen nach Hause zu fahren und dann direkt am nächsten Morgen zum Termin um Zeit und Weg zu sparen. Bin ich dann versichert, wenn ich nicht auf direktem Weg zum Kunden fahre?
Bin ich versichert, wenn ich mit dem Firmenwagen nach Hause fahre?
Antworten (10)
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primusvonquackprimusvonquack
Ich gehe davon aus, daß du die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft meinst. Die schreibt den DIREKTEN Weg von und zur Arbeit vor. Bei der KFZ-Versicherung spielt das keine Rolle.
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SumpfhexeSumpfhexe
Das Auto ist mit Sicherheit versichert. KFZ-Haftpflicht-Versicherung. Du selbst bist unfall-versichert über die Berufsgenossenschaft ( gesetzliche Unfallversicherung), die für Unfälle auf den Weg zur und von der Arbeit aufkommt.
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bavariamausbavariamaus
Wenn es dir der Chef erlaubt hat, normal ja. Dein Chef hat auch eine Versicherung, wo er angeben muss, wer mit dem Wagen fährt. Lass es dir am besten schriftlich geben.
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BrausepaulBrausepaul
Du selbst - Berufsgenossenschaft gemäß deren Bestimungen (direkter Heimweg usw.)
Das Kfz - Chef fragen. Sinnvoll wäre, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Bspw. wo das Auto zu stehen hat. Ob es überhaupt Kasko versichert ist. Bei welchen Vergehen Du von ihm belangt werden sollst (natürlich nur im Rahmen der Rechtsprechung). Ob Du bspw. von der Heim- oder Fahrstrecke abweichen dürftest, falls Du doch mal Blumen für Deine Frau kaufen wolltest. Wer für die richtige Bereifung zuständig ist (häufiges Thema im GF).
Aber keine Unruhe: Normalerweise gibt es nicht viele Möglichkeiten, wo der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber am Schaden beteiligen kann
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supermuschi Das musste bei mir die Richterin entscheiden. Hab nichts bezahlen mussen. allerdings hatte ich eine 1% Regelung im Vertrag. Du dagegen hast (so wie das aussieht) nichts schriftliches mit ihm vereinbart. Er erlaubt dir schließlich die Nutzung des Fahrzeuges. Er ist Besitzer, du Besitzdiener. Man sollte keine Fahrlässigkeit oder die Beabsichtigung des Schadens (wenn es passieren sollte)nachweisen können. Freundliche Grüße
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joke0163joke0163
ja bist du,aber nur ohne umwegen,das ist genauso als würde mann mit dem eigenen wagen nach Hause fahren.
Die ges. Unfallvericherung tritt nur ein, wenn der direkte Weg zur Arbeitsstelle und von dort nach Hause gewählt wird.
Die tritt auch ein wenn es ein Dienstweg ist und das ist es in diesem Fall (im Auftrag der Firma). Von wo die Fahrt dann angetreten wird spielt keine Rolle.