Hatte meine Geldbörse verloren,war nur Geld drin,ca.20 Euro.Der Finder brachte sie mir 2 Tage später,weil noch ein Paketabholschein dabei war und er so meine Adresse wusste.Da aber das Geld fehlte,bedankte ich mich ,doch er wollte Finderlohn haben.Hat er nun ein Anrecht darauf?
Antworten (5)
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Socat5Socat5
Nee, er hat ja den Zwanni. Das ist auch ein zu geringer Wert und es hat ihn keiner gebeten, es persönlich zu dir nach Hause zu bringen. Fundbüro hätts auch getan.
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IgittaIgitta
Rechtlich ist in Deutschland nichts verordnet. Aber nett und anständig fände ich es trotzdem, wenn man sich angemessen bedankt.
http://www.finanzfrage.net/frage/gibt-es-in-deutschland-ein-recht-auf-finderlohn
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1Antwort von
VeraeyVeraey
BGB § 971 Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
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1sensenmann1sensenmann
Ich weiß nicht was noch in der Börse war, aber wenn deine Papiere (Ausweis usw. ) drin waren hat man dir viel Ärger und Lauferei erspart. Denk mal drüber nach ( Undank ist der Weltenlohn)
Kommentar von
papaandypapaandy Nee,nur die Kohle und der Abholschein.
Super Antwort. DH