Hallo, ich hatte vor kurzen etwas online bestellt und letzte Woche habe ich die Bestellung auch erhalten heut jedoch erhalte ich es noch mal. Jetzt kommt bei mir die frage auf bin ich verpflichtet es zurück zuschicken ich mein die Firma hat ja den fehler gemacht und wenn die sich nicht nach einer gewissen Zeit sich melden könnte man doch sagen das es meins ist oder?
bin ich verpflichtet wenn eine firma mir etwas doppelt schickt es zurück zuschicken?
Antworten (8)
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SirJohnSirJohn
Nein, aber Du bist verpflichtet es eine angemessene Zeit zur Abholung bereitzuhalten. Es sei denn, es handelt sich um verderbliche Ware.
Edit: "Nein" meinte: Nein, Du bist nicht verpflichtet...
Es ist ungünstig, die Frage im Titel andersherum zu stellen als im Text ;-)
Und bevor die Frage kommt: "angemessene Frist" ist vom Gesetzgeber leider nicht genauer definiert.
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HunterfanHunterfan
Ich hatte das "Problem" schonmal mit Amazon und einen 10€ teurem USB Stick.
Die habn sich nie gemeldet und ich hab ihn behalten.
Rein rechtlich handelt es sich ja nicht um Diebstahl. Sondern um ne Falschlieferung die du nicht verwehrt hast.
Und wenns dir geliefert wird gehört es dir zwar nicht (Eigentümer) aber du kannst es als Besitzer nutzen bis sie es zurückfordern.
Und das mein Freund wird keine der großen Seiten machen. Allein schon aus Kundenschutzgründen.
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ArrowGreen Gibt es eine Zeit die man warten sollte ich mein 4 Wochen oder so?
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Undercover999Undercover999
Ich hab auch mal etwas einmal bezahlt und zweimal geliefert bekommen. hab es nicht zurück geschickt und nicht bezahlt. Bis heute wollte niemand was von mir. Das ist jetzt ca. 3 Jahre her :-)
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GisenionGisenion
Schau mal nach, ob beides unter der gleichen Vorgangsnummer gesendet worden ist.
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ArrowGreen Die Rechnung die dabei lag ist identisch mit der von letzter Woche auch in mein Kunden Konto schaute ich nach da stand nur eine Tracking Nummer
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CristinchenCristinchen
Ja das denkt man Theoretisch schon!Aber du kannst auch noch eine zweite Rechnung bekommen die du dann zahlen musst!
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ArrowGreen warum wenn ich eine erhalte könnt ich sagen das ich das zurück schicke oder?
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m0belixm0belix das ist grober unfug! er/sie hat keine bestellung für das 2te mal ware aufgegeben
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Brooce Ich weiß nur, dass man verpflichtet ist das Produkt aufzubewahren und zur Abholung bereit zu stellen.
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ArrowGreen Gibt es eine genauere Zeit die man abwarten sollte????
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nikolaushausnikolaushaus
Das musst du zurückschicken, außer du willst es behalten, dann musst du es bezahlen.
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nsi86nsi86
Ja, denn es handelt sich um Irrtum. Du darfst auch kein Geld behalten dass dir jemand versehentlich überweist.
wenn eine kostenlose Rücksendung möglich ist, würde ich es tun, oder aber eine Nachricht an den Absender schicken. Möglicherweise will man ja die Geschäftskontakte zur Lieferfirma beibehalten.
Eine kostenlose Rücksendung würde ich nur nach Aufwand beurteilen wollen (Was ist es?, wie schwer ist das Ding, Wo ist die Post, etc.) - ansonsten bei Abholung bleiben. Aber eine Nachricht an den Sender, mit dem Hinweis auf Vernichtung nach Frist und Bereitstellung bis xx.xx.xx hielte ich auch für angebracht.