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Bin ich verpflichtet noch Geld zu zahlen unterhalb der Pfändungsgrenze?

gefragt von PappelgrundPappelgrund am 15.03.2009 um 21:15 Uhr

Ich befinde mich bereits in einer Priv. Insolv. und der Verwalter fordert von mir Gelder, die ich nicht zahlen kann, da ich bereits schon unter die Pfändungsgrenze gerutscht bin. Es handelt sich um Gelder, die ich vor ca. 2 Jahren in seinen Augen zuviel ausgezahlt bekam. Ich bin Arbeitnehmer und alleinerziehend. Damals war meine Tochter noch bei mir gemeldet, war in Ausbildung aber wohnte in ihrer eigenen Wohnung. Der Verwalter hat sie per Gerichtsbeschluss rückwirkend rausrechnen lassen. So entstand eine relativ hohe Summe, ca. 1500 Euro, die ich zum Gehalt dazu bekam, jedoch davon nicht mal etwas wusste. Dieses zuviel gezahlte Geld soll ich nun in relativ großen Raten (100 Euro bei einer Pfändungsgrenze von 1051 Euro) an ihn zahlen, aber das kann ich nicht. Weiß jemand ob ich dazu auch verpflichtet bin? Wenn ja, sind diese 100 Euro in Relation zur Pfändung?


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meinereins
beantwortet von meinereins am 16. März 2009 19:59
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Hilfreichste Antwort

So weit ich informiert bin darf er das nicht. Ist seine Schuld wenn er dich falsch berechnet hat. Frag bei der Schuldnerberatung nach. Die wissen´s bestimmt

Kommentar von Simple_avatar7smallPappelgrund am 16. März 2009 21:15

Die Schuldnerberatung zu fragen ist ja sicher OK, aber gegen den Verwalter selbst anzukommen ist ja sicher nicht mehr Aufgabe der Schuldnerberatung. Das größte Problem ist natürlich auch für mich, dass ich den Verwalter bis heute nicht gesehen habe, da er in einer großen Kanzlei arbeitet und seine Angestellten Junganwälte arbeiten lässt. Ich will ja auch meine Schulden begleichen, aber seine Forderungen nach jedem Cent kann ich nicht nachvollziehen. Vielen Dank aber wieder für jede hilfreiche Antwort.


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ullagio
beantwortet von ullagio am 15. März 2009 21:16
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Das Wichtigste muss man Dir lassen,damit Du auch Leben kannst


anonym
beantwortet von Rolfe am 17. März 2009 16:22
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Aus deinen unpfändbaren Einkünften musst du gar nichts bezahlen - der Insolvenzverwalter kann dich dazu nicht zwingen; auch nicht das Gericht. Als Schuldner bist du nicht verpflichtet, den pfändungsfreien Betrag zu kennen; folglich ist das evtl. zuviel gezahlte Geld von dir verbraucht und weg. In solchen Fllen gilt das Prinzip des Vertrauensschutzes; soll heißen: du konntest auf die Berechnung und Auszahlung des Geldes vertrauen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 15. März 2009 21:16
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Nein, dann mußt Du nicht zahlen.


20DaSa03
beantwortet von 20DaSa03 am 15. März 2009 21:17
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Einige Forderungen sind von der Insolvenz nicht betroffen. Bußgelder etc.Rede mit ihm wegen der Ratenhöhe.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 15. März 2009 21:18
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Lass Dich zuerst beraten, bevor Du was bezahlst, was Du gar nicht musst.


lulu13595
beantwortet von lulu13595 am 15. März 2009 21:18
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Wenn du in Priv.Insolvenz bist wie kommt denn so eine Forderung zustande? Und meine Meinung ist 100€ sind zu Hoch wenn du unter der Freigrenze bist!

Kommentar von Simple_avatar7smallPappelgrund am 15. März 2009 22:17

Wie diese Forderung zustande kommt ist leider eine lange Geschichte. Ich muss bitte nur wissen, ob und wie ich mich gegen diese Forderung wehren kann. Beraten lassen kann ich mich ja eher schlecht, da ja der Verwalter gleichzeitig der Forderer ist. Vielen, vielen Dank für die bereits gegebenen und sicher auch folgenden Antworten.


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