Der Vorstand in unserer Kleingartenanlage verlangt von mir, dass ich die großen Tannen in meinem Garten abtragen soll. All die Jahre hat sich keiner darum gekümmert, aber jetzt, wo einer neuer Vorstand ist, sind so einige Dinge störend. Muß ich auf meine Kosten die Tannen fällen lassen, nur weil sie dem Vorstand nicht päßlich sind?
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Bin ich verpflichtet Nadelgehölze in meinem Garten abzutragen, obwohl sie schon 20 Jahre dort sind?
Frage von
christinemoeller64
Antworten (6)
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PatronPatron
ruf im rathaus an und frag, ob es örtlich eine baumschutzsatzung gibt, in dem fall darf dir niemand vorschreiben, die bäume zu fällen!
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brettpitbrettpit
du bohrst so lange bis du die Antwort hörst die du hören willst!! Diese Tannen wurzeln vielleicht auch ins Nachbargrundstück. Und wenn der sagt raus, dann mach sie bitte raus, und zwar bald
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SzintilatorSzintilator
Du kannst die Frage heute abend nochmal stellen, dann sind andere User von der Arbeit zurück, und die können Dir weitere Antworten geben, als wir sie Dir gegeben haben!
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GeisterfahrerGeisterfahrer
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wj2000wj2000
Wenn das Gartenstatut vorsieht keine Anpflanzung von Nadelgehölze, dann müssen sie raus. In Nadelgehölzen halten sich viele Schädlinge für einen Nutzgarten auf!
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