Bin ich verpflichtet mit dem Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten der Bundeswehr die kürzeste Verbindung zu wählen? Wie ist das geregelt? Bin leider net fündi geworden. Danke schonmal im Voraus!
Bin ich verpflichtet mit dem Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten der Bundeswehr die........
Antworten (3)
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6Antwort von
MuskeTierMuskeTier
Ja, es muß die kürzeste Verbindung sein. Sonst könnte man ja beliebig lange Umwege wählen. Wo wäre da die Grenze?
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1Antwort von
DerTrollDerTroll
ja es muß die kürzeste sinnvollestrecke sein. Also du kannst von Koblenz nach Frankfurt nicht spontan mal über München oder Hamburg Fahren. Aber sagen wir du wohnst im Westen von Frankfurt, kannst du natürlich mit dem ICE bis zum Frankfurter Hauptbahnhof fahren und dann mit der S-Bahn zurück in den Westen von Frankfurt. Mußt jetzt nicht auf Regionalzüge ausweichen, nur weil die Strecke vielleicht ein paar Kilometer kürzer ist.
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0Antwort von
Siam1Siam1
meinst Du nicht die günstigste? Ich vermute schon,weil das in ihren Richtlinien steht.
Kommentar von
user55 Nein günstig is quatsch. Man darf ja auch ICE benutzen....
Kommentar von
Siam1Siam1 Wenn meine Frage Quatsch war, dann warte auf Antworten von jemanden anders.
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und wie sieht es damit aus...ich mach mit dem ICE ein Umweg, obwohl der für mich schneller ist?
könntest dann Ärger kriegen, wobei die Zugführer da eigentlich recht locker sind. Wenn du ganz sicher gehen willst, druckst du dir mal die von der Bahn empfohlene Verbindung aus und führst die mit, dann kannst du im Zweifel das vorzeigen, daß die Bahn das als Strecke angibt für die von dir benötigte Verbindung.