Bin ich verpflichtet mit dem Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten der Bundeswehr die kürzeste Verbindung zu wählen? Wie ist das geregelt? Bin leider net fündi geworden. Danke schonmal im Voraus!

Ja, es muß die kürzeste Verbindung sein. Sonst könnte man ja beliebig lange Umwege wählen. Wo wäre da die Grenze?

ja es muß die kürzeste sinnvollestrecke sein. Also du kannst von Koblenz nach Frankfurt nicht spontan mal über München oder Hamburg Fahren. Aber sagen wir du wohnst im Westen von Frankfurt, kannst du natürlich mit dem ICE bis zum Frankfurter Hauptbahnhof fahren und dann mit der S-Bahn zurück in den Westen von Frankfurt. Mußt jetzt nicht auf Regionalzüge ausweichen, nur weil die Strecke vielleicht ein paar Kilometer kürzer ist.
und wie sieht es damit aus...ich mach mit dem ICE ein Umweg, obwohl der für mich schneller ist?
DerTroll am 19. Oktober 2008 17:34 könntest dann Ärger kriegen, wobei die Zugführer da eigentlich recht locker sind. Wenn du ganz sicher gehen willst, druckst du dir mal die von der Bahn empfohlene Verbindung aus und führst die mit, dann kannst du im Zweifel das vorzeigen, daß die Bahn das als Strecke angibt für die von dir benötigte Verbindung.

meinst Du nicht die günstigste? Ich vermute schon,weil das in ihren Richtlinien steht.