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Bin ich verpflichtet im Vorgarten des Mietshaus mitzuhelfen?

Frage von UdoLich UdoLich

Dafür haben wir ja schließlich einen Hausmeister.

Bin ich trotzdem verpflichtet zu helfen. Habe eigentlich mit unserem Strebergarten etwas außerhalb genug Arbeit.

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Antworten (8)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Das ergibt sich aus Deinem Mietvertrag. Wir können das nicht wissen.

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    Antwort von gargamel2003 gargamel2003

    Strebergarten ?

    Kommentar von wuschel55 wuschel55wuschel55

    Arbeiten da die Streber??? LOL!!

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Dieser Garten außerhalb heißt Schreber- und nicht Strebergarten.

    Wenn ein Hausmeister für die Gartenarbeit bezahlt wird, dann sind diese Kosten auf die Mieter umlegbar und werden von dir anteilmäßig bezahlt.

    Ich würde in diesem Fall im Vorgaten nur mitarbeiten, wenn es eine orgentliche Vesper mit Bier und Blasmusik gäbe. Okay?

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    Antwort von seneca seneca

    Man sollte stets gesund nur leben,

    und nach 'nem Strebergarten streben.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Wenn's im Mietvertrag steht, dann ja. Wenn es nicht drinsteht, werden die Gärtnerkosten auf die Nebenkosten umgelegt.

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    Antwort von maus66 maus66

    schaue im mietvertrag... wenn du jedoch mit hilfst erspart dir das kosten für einen gärtner

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    Antwort von Berserker Berserker

    Sollte im Mietsvertrag stehen, bitte mal nachlesen.

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    Antwort von angie760 angie760

    Schau im Mietvertrag nach.Da ist es aufgeführt,wer für den Vorgarten zuständig ist.

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