aus werbezwecke habe ich ein Aufsteller auf dem bürgersteig aufgestellt, es behinderte auf keinster weise die fußgänger und die standtfestigkeit war gewährleistet. nun, mein problem: am anfang dieser woche war ein unvohersehbarer starker orkanartiker windstrum mit heftigen regengüssen so ca. für 5-10 minunten hinübergefegt. daraufhin war der aufsteller umgekippt und war auf einem auto dranngestoßen. das auto PARKTE auf eine direkt angrenzende bushaltestellebucht. ich gebe zu, das ich die pflicht hatte, diesen aufsteller sicher fest zu binden. aber bin ich denn dazu verpflichtet für den schaden aufzukommen? denn 1. das auto durfte doch nicht mal da parken und 2. wer konnte vorhersehen, dass da so ein starker wind kommt?! dummer weise habe ich leider kein rechtsversicherung und keine haftversicherung abgeschlossen. kann mir irgendjemand helfen, wie ich vorgehen kann?
bin ich verpflichtet für den schaden aufzukommen?
Antworten (6)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
fairBeraterfairBerater
Für Schäden, die Du schuldhaft und widerrechtlich einem Dritten zufügst, haftest Du in unbegrenzter Höhe! Dabei ist es unerheblich, ob das Auto dort parken durfte - Du musst den Schaden, der durch Deinen unzureichend gesicherten Aufsteller entstanden ist, ersetzen. Mit Sturmböen muss man leider immer rechnen, auch wenn man sie nicht vorhersehen kann. Im Übrigen (das hat jetzt mit dem Schaden wenig zu tun) benötigst Du für das Aufstellen eines solchen Werbeträgers im öffentlichen Verkehrsraum von Deiner Gemeinde / Stadverwaltung eine Genehmigung zur Sondernutzung. Dein Schild durfte also nicht mal da stehen... Ohne Haftpflichtversicherung kann das Leben echt teuer werden! Hast Du wohl an der falschen Stelle gespart.
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Micky001Micky001
ja den schaden wirst du bezahlen müssen.
aber einen gewerbebetrieb zu führen ohne haftpflicht finde ich mehr als fahlässig!
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waltghauptwaltghaupt
Verursacher des Schadens war Dein Werbeplakat und da haftest Du, da zudem mit Sicherheit für Deine Region auch eine Wetterwarnung in Funk und Fernsehen veröffentlicht wurde und ob eine Haftpflichtversicherung in diesem Fall für den Schaden bezahlt hätte bezweifle ich, da hier gewerbliche Zwecke verfolgt wurden.
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1Antwort von
Andreas41Andreas41
Aus der Nummer wirst du wohl nicht raus kommen und den Schaden ersetzen müssen. Kann dir auch nu dringlichst raten eine Haftpflicht abzuschließen. Kostet auch nícht wirklich viel (ab ca. 40,-€ pro Jahr), lässt einen aber deutlich ruhiger schlafen. Schäden mit einer deutlich größeren Schadenssumme als bei deinem jetzigen Problem können mal ganz schnell passieren
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Gummibaerli132Gummibaerli132
Hallo!
Da gibts dann noch die Frage, ob der Aufsteller eine Genehmigung gebraucht hätte... In manchen Städten ist das so, dass man nicht einfach nach Lust und Laune Werbung auf den Bürgersteig stellen darf...
Und dann hätte wahrscheinlich auch nicht die Haftpflicht bezahlt...
Aber trotzdem solltest du so eine Versicherung abschließen!
Wiltrud
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Andreas41Andreas41
Vielleicht bist du noch bei den Eltern in der Familienhaftpflicht mitversichert, mal nachfragen
Kommentar von
soyamilch nein bin ich nicht mehr, aber ich habe diesbezüglich nachgefragt: sie meinten: das auto hätte da überhaupt nicht parken dürfen auf einer bushaltestelle. und es wäre höhere gewalt. theoretisch müsste der halter den schaden seine versicherung melden müssen es wäre ein fall für den teilkasko.
Kommentar von
Andreas41Andreas41 Das wird dir nicht wirklich helfen. Beim Halten an der Bushaltestelle, konnte er ja nicht ahnen, dass gleich ein Aufsteller sein Auto demoliert...Seine Versicherung wird den Schaden auch unter Umständen übernehmen, sich das Geld dann aber bei dir wieder abholen. Ich würde an deiner Stelle versuchen mit dem Fahrzeughalter eine gemeinsame Lösung zu finden (z.B. günstige Werkstatt selber suchen, oder kleines Geld anbieten, vielleicht ist er zur Zeit ja knapp bei Kasse und nimmt lieber das Geld als den Wagen reparieren zu lassen)
Also, jetzt bin ich mitlerweile etwas schlauer...da dieser Schaden durch Umwelteinflüssen (in diesem Fall durch den Wind)verursacht wurde (nachweislich durch wetterbericht und augenzeugen)brauch ich nicht für den Schaden aufkommen. der geschädigte muss den schaden seiner teilkaskoversicherung mitteilen und dieser kommt es dafür auf. damit ist dieser fall für mich erledigt. :-)