Bin ich verpflichtet einem Anwalt meine Lohnabrechnung zu zeigen?

7 Antworten

Natürtlich kann nur das Gericht entsprechende Beschlüsse fassen - aber das kostet Zeit, Geld und Ärger. Der Anwalt hat kein Recht, aber dieses Rechtsmittel, falls er die Unterlagen nicht freiwillig erhält.

Falls sich die Grundlagen der Berechnung seit der Feststellung durch das Jugendamt nicht verändert haben, würde ich den Anwalt auf die dort getroffenen Feststellungen verweisen.

Wenn es nicht zu viel Mühe macht, kopier den Kram halt noch einmal für ihn. Vielleicht sind deine Ausgaben sogar höher, der Anspruch geringer seit damals?

Gegnerische Anwälte auflaufen zu lassen oder Auskünfte zu verweigern, bringt allerdings nur Ärger oder Kosten.

 

 

Du nusst einem Anwalt gar nichts vorlegen. Nur dem Famgericht. Dort bist du nach § 1605 verpflichtet Auskunft über dein  Einkommen und Vermögen zu erteilen. Wenn du beim Jugendamt deine Einkommensverhältnisse dargelegt hast und das noch keinen 2 Jahre her ist, kannst du dem Anwalt sagen, das Jugendamt hätte alle Unterlagen.  Höchstens du hast in der Zeit wesentlich mehr verdient, dann musst du dem Gericht aktuell vorlegen. Ein Anwalt kann viel fordern, Ansprüche hat der Anwalt der Gegenseite gegen dich überhaupt nicht. Der Anwalt der Gegenseite kann überhaupt nichts von dir wollen und dich zu nichts zwingen.

ja, Du mußt dem Anwalt Auskunft geben..

Nach 1605 Abs. 1 BGB

Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

hat das Kind einen Auskunftsanspruch.

Jedoch ist dies durch den Abs. 2 eingeschränkt:

Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Wenn also nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass du einwesentlich höheres Einkommen erzielt hast, musst du erst nach 2 Jahren erneut Auskunft erteilen.

Soll der Anwalt / die Mutter sich doch ans Jugendamt wenden. Dort liegen die Einkommensbelege ja vor.

Trotzdem besteht für dich die Gefahr, dass eine sogenannte Stufenklage eingereicht wird. Ob das Gericht dann tatsächlich zu deinen Gunsten entscheidet, kann man nicht wissen.

Wenn du dir  den  Ärger ersparen willst, schick ihm doch einfach die gleiche Asukunft wie dem Jugendamt zu und gut ist.

Haben Sie denn keinen eigenen Anwalt? An Ihrer Stelle würde ich mir auch einen Anwalt nehmen.

Dem Anwalt der Gegenseite muss man seine Lohnabrechnungen nicht vorlegen, allerdings kann dieser vor Gericht bewirken, dass die Lohnabrechnung vorgezeigt werden muss. Dadurch kommen natürlich noch Gerichtskosten etc. dazu.