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Bin ich verpflichtet eine Tagesmutter zu nehmen?

Frage von graupink graupink

Hallo.. Bin ich verpflichtet eine Tagesmutter nehmen zu müssen?? Kurz zur Situation: Ich beziehe Alg2,mein Mann ist Aufstocker und wir haben 3 Kinder(17,14,4 ). Ich könnte von 8-13 Uhr arbeiten gehen,doch es findet sich keine Stelle. Der Kleine geht über diese Zeit von 7:30 bis 13:30 uhr in den Kiga. Meine Sachbearbeiterin droht mir mit Sanktionen,wenn ich mich nicht um Vollzeitstellen bemühe und um eine Tagesmutter. Der Kleine ist sehr oft krank,hat Verdauungsprobleme und jetzt auch noch Zahnschmerzen die wahrscheinlich in einer OP enden.Er ist sehr schüchtern und hat selbst im 2.Kiga-jahr noch keinen Anschluss gefunden,was er auch nicht will,da er sich mit Fremden sehr schwer tut. Ich soll lt. Arge den Kleinen bis 1.3.11 zu einer Tagesmutter gebracht haben,um eine Vollzeitmaßnahme(Praktikum in der Küche,ich bin gelernte Köchin,habe aber Bandscheibenvorfall,weswegen die arge nichts für mich findet ausser diese >Maßnahme)sonst werd ich sanktioniert.

Was kann ich tun?? Bin ich verpflichtet eine fremde Person (TaMu)den kleinen zu geben? Arbeiten will ich,aber nicht auf Kosten der Gesundheit meines Kindes. Wo kann ich mich da noch erkundigen?

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Antworten (9)

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    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Deine Bedenken sind absolut verständlich und nachvollziehbar. Die Bewertung der Zumutbarkeit überlasse ich aber lieber dem Amt. Der Vorschlag mit der Tagesmutter ist ein guter Kompromiß. So erhält Dein Sohn ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und eine feste Bezugsperson. Und nur so wird es Dir auf Dauer möglich sein, Kohle zu verdienen und die allgemeinheit nciht länger zu beanspruchen. Setz die Prioritäten - jetzt.

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    Antwort von kaiserin02 kaiserin02

    Ich gehe davon aus, dass die Sachbearbeiterin weiß was sie tut. Eine Tagesmutter ist eine gute Alternative. Wenn Du aber bei Deinem Kleinen bleiben möchtest, was auch verständlich ist, und dadurch aber sozusagen die Arbeit ausschlägst, kannst Du auch kein Geld dafür bekommen. Da gibt es dann nur die beiden Möglichkeiten, entweder arbeiten gehen und den Kleinen zur Tagesmutti oder sehen, wie ihr mit dem Geld auskommt, dass Dein Mann verdient. Jede Mutter hängt an ihrem Kind und möchte es am liebsten nicht zur Tagesmutti oder in die Kita geben, es kann aber auf der anderen Seite nicht sein, dass andere das finanzieren, da Du sehr wohl arbeiten gehen könntest.

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    Antwort von graupink graupink

    Mein Mann ist selbständig von 7-17 uhr tätig.Teilweise auch am Wochenende. Meine Tochter (17)könnte auf ihren Bruder ab 16 Uhr aufpassen. Es geht aber darum,dass ich quasi unter Androhung einer Sanktion genötigt werde,auf die SCHNELLE eine TaMu zu nehmen.Ich bin der Ansicht,dass jede Person die in die Nähe meines Kindes kommt,von MIR ausgesucht und für gut befunden werden muss.Und nicht nur um das Arbeitsamt glücklich zu machen.Ich bin gewillt in der Zeit von 8-13 Uhr einer Arbeit nachzugehen.Doch leider bin ich gesundheitl. eingeschränkt. Ich darf lt. medizinischem Gutachten der Arge nur überwiegend sitzend,gelegentl. stehende,keine bückende Arbeiten verrichten.Also dem zu folge auch nicht in der Küche ..auch nicht als Küchenhilfe. Da die Arge keine Stellen findet(sonst hätte ich schon selber Arbeit gefunden),zwingt sie mich in eine Sinnlosmaßnahme als Praktikantin für Küchenhilfe. Mit dem Satz" Sie können doch auch einen Stuhl nehmen und sich beim Gemüse putzen hinsetzen" war das abgetan.Das ist einfach oberdreist und lächerlich. Die SB weiss keinenfalls was sie da tut und ist nicht im Recht mir sowas anzubieten.Ich habe Köchin gelernt und muss nicht noch ein Praktikum machen.Wenn ich als Köchin arbeiten könnte,zeitlich und gesundheitlich,hätte ich bereits Arbeit in diesem Gebiet. Ab 8 Uhr kann ich diese Maßnahme nicht beginnen,da ich den Kleinen erst ab 7:30 uhr in den Kiga bringen kann.Über eine Stunde Fahrt inkl.3x umsteigen und dann noch der Fußmarsch von 20 Minuten und das 2x am Tag ist momentan nur unter Schmerzen zu bewältigen. Daher könnte ich frühestens 8:50 Uhr dort sein ..müsste aber bereits 12 Uhr wieder gehen,da ich den Kleinen 13:30 Uhr abholen muss. Ich bin nicht generell gegen eine Tagesmutter.Nur in so kurzer Zeit (bis zum 1.3.11) ist das nicht möglich.Und von heut auf Morgen den Kleinen einfach abzugeben zu einer Fremden kommt nicht in Frage.

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    Du kannst dich doch bewerben und beim gespräch deine Bedingungen klar stellen, auch dem ag sagen , das du Köchin gelernt hast.DU wirst ja sehen ob er sich auf deine Bedingungen einlärt, mit der Arbeitszeit usw. lass dich nicht unterkriegen. ICh kann dich sehr gut verstehen.

    Kommentar von kaiserin02 kaiserin02kaiserin02

    Wenn Du so strikt dagegen bist, Deinen Kleinen abzugeben, musst Du Dich nicht wundern. So von "heut auf morgen" ist es ja nun wirklich nicht. Das Kind ist ja schon eine ganze Weile auf der Welt und da war auch Zeit, sich an den Gedanken zu gewöhnen und sich nach der für Dich passenden Betreuung umzuschauen.

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    Antwort von BeautifulPaine BeautifulPaine

    Ich weiß nicht was an Tagesmüttern immer so schlimm sein soll. Da mein alleinerziehender Vater arbeiten musste war ich auch seit ich 1 1/2 war bei einer Tagesmutter. Ich bin immer gerne hingegangen und habe noch heute (bin 21) Kontakt mit ihr. Sei doch froh, dass du die möglichkeit hast zu arbeiten, schau dich gut nach einer lieben Tagesmutter in der gegend um (frage vielleicht bevor du dein Kind hinbringst die anderen Mütter die ihre Kinder dort haben oder hatten, wie es den kleinen dort gefallen hat). Ich denke gerade wenn dein Kind in einer größeren Kiga-Gruppe mit 20 Kindern noch nicht zurecht kommt kann ihm eine kleine Gruppe mit vielleicht 5 Kinden helfen anschluss zu finden und mit anderen Kindern besser klar zu kommen.

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    Antwort von dickethiele dickethiele

    Nur mal zur Info: Jede qualifizierte Tagesmutter benötigt im Durchschnitt ( wenn sie Ihre Arbeit sorgfältig macht ) zwischen 4-6 Wochen Eingewöhnungzeit je nach Kind. Das wird dir sowohl das Jugenamt ,wie auch eine gute Tagesmutter bestätigen. Mein Rat , wende dich an´s Jugenamt , die beißen nicht ....

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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    deine sachbearbeiterin darf dich nicht sanktionieren. da du ein kind unter 12 jahren hast, kann sie dich nicht zwingen vollzeit arbeiten zu gehen. schau mal auf dieser seite nach; www.elo-forum.org dort sind wirklich profis die dir helfen können

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    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    dir steht durchaus ein vollzeitkindergarten platz zu, dieser wird auch vom jugendamt finanziert. die arge hat absolut recht und wenn es deinem kind wirklich so schlecht geht dann musst du der arge ein ärztliches gutachten vorlegen das der kleine zur zeit noch DEINE dauerhafte betreuung braucht.

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    Antwort von syllis syllis

    Frag beim Jugendamt nach, ob das Arbeitsamt das darf.

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    Antwort von klarahimmel klarahimmel

    Wie lange muss dein Mann täglich arbeiten? Vllt. könnt ihr es ja so regeln, dass ihr euch abwechselt mit der Betreuung der Kinder. In der Küche kann man doch auch abends arbeiten. Ansonsten kär den Fall mit deinen Sachbearbeiter bei deinem Arbeitsamt.

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