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Bin ich verpflichtet, dem Finanzamt eine geringfügige Erbschaft innerhalb einer bestimmten Zeit anzuzeigen?

gefragt von amoreira am 14.11.2007 um 10:35 Uhr

Eine Bekannte hat eine kleine Erbschaft gemacht, die wohl innerhalb der Steuerfreigrenzen liegt, sie muss also keine Erbschaftssteuer zahlen. Muss sie die Erbschaft trotzdem ggü. dem Finanzamt anzeigen und muss sie dies innerhalb irgendeines bestimmten Zeitraumes tun?

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Steuer x 2.333 Finanzamt x 934 Anzeige x 744 Erbschaftssteuer x 99

waterlilies
beantwortet von waterlilies am 14. November 2007 10:38
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Normalerweise erhält das Finanzamt vom Nachlaßgericht eine Mitteilung über den Erbfall (hier in Bayern jedenfalls). Deine Bekannte sollte einfach beim zuständigen Finanzamt oder Nachlaßgericht nachfragen, wenn sie ganz sicher sein möchte.


anonym
beantwortet von Rogald am 14. November 2007 10:51
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Das Finanzamt meldet sich mit einem Packen Vordrucke. Normalerweise braucht man nichts unternehmen.


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 14. November 2007 10:40
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Diejenigen, die etwas aus dem Nachlass erhalten, haben grundsätzlich die Pflicht, den Anfall innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Auch Banken sind ab einem Vermögenswert von 1.000 Euro verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen, welche Vermögenswerte der Verstorbene angesammelt hat. Hat der Nachlass einen Wert von 250.000 Euro oder erbt der Erbe Kapitalvermögen in Höhe von 50.000 Euro und mehr, so wird das für den Erben zuständige Finanzamt sogar darüber informiert. Es kann also in Zukunft überprüfen, wie das geerbte Vermögen versteuert wird. Deine Bekannte sollte die Erbschaft also auf jeden Fall ggü. dem FA anzeigen!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. November 2007 10:39
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Wenn Du zur Abagab einer Steuererklärung verpflichtet bist oder diese freiwillig machst, dann müssen doch die Angaben richtig und vollständig sein. Unter umständen würde das Verschweigen die Vollständigkeit ausschließen. Wenn die Erbschaft die freibeträge eh nicht sprengt, zahlst Du eh nichts drauf. oder?


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