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Bin ich verpflichtet beim Auszug einer Wohnung, die Fenster zu reinigen?

Frage von kellerhexe kellerhexe

Die neuen Nachmieter unserer alten Wohnung haben bemängelt das ich die Fenster nicht gereinigt habe. Ich selber habe noch nie eine Wohnung übernommen wo die Fenster sauber waren. Muss ich die nun putzen?

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Antworten (12)

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    Antwort von barbarinchen barbarinchen

    Also - das ist ja wohl Ehrensache!! Eine Wohnung übergibt man sauber und dazu gehören auch die Fenster!

    Kommentar von PeterA PeterAPeterA

    DH

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    Antwort von teppichhai teppichhai

    Wenn da im Vertrag steht 'Besenrein' wohl nicht. Es sei denn die waren so versüfft, daß man nicht mehr durchschauen konnte.

    Kommentar von kellerhexe kellerhexe

    Ja da steht Besenrein. Nein meine Fenster waren bestimmt nicht versifft. Ich bin ja kein Dreckschwein. Wir hatten die Wohnung aber an einer Vier Spurigen Straße und da werden Fenster schnell wieder dreckig. Aber sie waren ja nur leicht verschmutzt.

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Wenn Du Sie seit dem Einzug nicht geputzt hast, dann ja. :-)

    Sie müssen normal ordentlich aussehen.

    www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/

    Kommentar von kellerhexe kellerhexe

    Selbstverständlich habe ich meine Fenster regelmäßig geputzt. Ich habe selber gerne den durchblick. ;) Sie waren halt nur nicht frisch geputzt und leicht verschmutzt, was an einer Hauptstraße nun mal sehr schnell geht.

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    Antwort von konny27 konny27

    Ich laß mir nichts nachsagen und mache es

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    Antwort von zahraa zahraa

    mann sind die anspruchsvoll.sowas hab ich ja noch nicht gehört.was hätten die gemacht wenn die wohnung monate leergestanden hätte?ich finde du solltest die nicht putzen

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    Antwort von matrix2k9 matrix2k9

    Wir haben das auch nicht gemacht aber bei uns war und ist es immer sauber. g

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    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    In den meisten Ländern.

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    Antwort von Maja38 Maja38

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=114

    Kommentar von kellerhexe kellerhexe

    Hm das ist aus dem Jahr`07, gilt das jetzt auch noch so? Hätte ich auch nicht gedacht das Fenster putzen unter Besenrein mit rein fällt. Bei mir ist es ja auch nicht dreckig. Ich bin selber ein sehr ordentlicher Mensch. Aber meine Vermieterin zieht mich gerade mit Schönheitsreparaturen eh ganz schön über den Tisch und da wollte ich wissen wie das da aussieht und mein Recht ist. Danke für den Link.

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    Antwort von birke birke

    klar doch

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du die Wohnung "besenrein" übergeben mußtest, mußtest Du nicht die Fenster gründlich reinigen. Wenn Du sie allerdings schon so lange nicht mehr geputzt hast, daß man nicht durchgucken kann - dann wäre das wohl noch fällig gewesen.

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    Antwort von miniwo miniwo

    Müssen muss man das nicht,.. wenn se einen "normalen" Verschmutzungsgrad haben, dann würde ich da auch nix tun, sind se allerdings sehr "versifft" dann schon,..

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    Antwort von Alleyne Alleyne

    wenn es bemängelt wurde, ja. Aber es ist Blödsinn, weil der Ausziehende sich nie soviel Mühe geben wird, wie der Einziehende. Aber unter dem Aspekt, dass sich jemand die Wohnung anschauen möchte und der Vermieter es ordentlich haben möchte, kann ich es schon verstehen.

    Kommentar von matrix2k9 matrix2k9matrix2k9

    Aber nur wenn es vertraglich geregelt wurde.

    Kommentar von kellerhexe kellerhexe

    Ich denke auch das einziehende sich immer mehr Mühe geben mit der neuen Wohnung als ausziehende. Man will es ja auch immer schön haben, klar. Ich habe sowas halt noch nie gehört das jemand die geputzt haben will. Ich selber finde das auch nicht wichtig in eine Wohnung zu ziehen die geputze Fenster hat. Das mache ich nach einzug eh noch mal selber.

    Kommentar von Alleyne AlleyneAlleyne

    stimmt würde ich auch, aber ich würde sie auch beim Auzug putzen. Gehört sich einfach, find ich.

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