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Bin ich verpflichtet, an meinem Nebenwohnsitz regelmäßig den Postkasten zu leeren?

gefragt von claudi333claudi333 am 16.03.2008 um 21:43 Uhr

Habe letztes Jahr einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen, den ich aber nicht auf meinem PKW vorfand(evtl. von jemandem entwendet).Zu diesem Zeitpunkt war mein PKW afu meinen Nebenwohnsitz angemeldet. 3 Tage später habe ich mein Auto auf meinen Haptwohnsitz umgemeldet.Nach dem Zeitpunkt der Ummeldung wurden Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Einwurfeinschreiben, Androhung der Zwangsvollstreckung...in den Postkasten meines Nebenwohnsitzes gesendet, den ich nicht regelmäßig leeren kann, da sich mein Nebenwohnsitz 250 km von meinem Hauptwohnsitz entfernt liegt. In dieser Zeit hat sich eine beachtliche Summe an Strafgebühren angesammelt. Bin ich verpflichtet, diese zu


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Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 16. März 2008 21:48
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Ja, bist Du, weil Du den Nebenwohnsitz als Kontaktadresse für offizielle/staatliche Stellen angegeben hattest. Dem Ganzen hättest Du entgehen können, indem Du für Deinen Nebenwohnsitz einen Postalischen Nachsendeantrag gestellt hättest oder von Menschen Deines Vertrauens den briefkasten leeren und Deine Post sondierren liessest.

Kommentar von Simple_avatar1smallclaudi333 am 17. März 2008 13:11

Vielen dank für die Antwort!


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. März 2008 21:48
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Wenn Du Dein Auto auf Deinen Nebenwohnsitz anmeldest mußt Du auch damit rechnen das z.B. bei Verkehrsverstößen die Post dort hin kommt. Es wird nun mal nach Nummernschild ermittelt. Dann hast Du auch dafür zu sorgen das der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Galube Du hast keine Chance da rauszukommen....Ansonsten hättest Du ja eine Weiterleitung der Post beauftragen können.

Kommentar von Simple_avatar1smallclaudi333 am 17. März 2008 13:14

Aber mein Auto war zu dem Zeitpunkt, zu dem ich sämtliche Schreiben bekam schon auf meinen Hauprwohnsitz umgemeldet. Sollte das Kreisverwaltungsreferat nicht den tatsächlichen Wohnsitz ermitteln bevor es eine Androhung zur Zwansvollstreckung verschickt?

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 17. März 2008 15:45

Es geht nicht um den Zeitpunkt als Du die Post bekamst, sondern um den als Du das Vergehen begangen hast. Da wurde an Hand der Autonummer die Adresse ermittelt. Du hast auch geschrieben das Du erst 3 Tage später umgemeldet hast. Die ganzen Schreiben beziehen sich auf die Adressermittlung zum Zeitpunkt des Vergehens. Schreib denen doch einfach mal...vielleicht kannst Du es so klären.


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. März 2008 21:46
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Ja, das bist Du. Und wenn es Dir selber wegen der großen Entfernung nicht möglich ist, solltest Du jemanden damit beauftragen, Dir die Post zuzuschicken.


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