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Bin ich verpflichtet?

gefragt von PoppiliPoppili am 27.06.2008 um 8:40 Uhr

Ich meine ich habe das ABR ja nicht umsonst bekommen. Mir war wichtig nicht alles mit ihm absprechen zu müssen und auf Grund unserer Vorgeschichte war das vor Gericht ja kein Problem. (Gewalt i.d. Ehe) Wir können überhaupt nicht miteinander reden oder etwas abstimmen, deshalb das ABR!


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r Poppili,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort und nachträgliche Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" der entsprechenden Frage hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support

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Reply


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 27. Juni 2008 09:03
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Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht gleich Sorgerecht. Da musst du das Sorgerecht ebenfalls einklagen, und wenn eine Absprache zwischen euch nicht möglich ist und daher wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden können, hast du da gute Karten. Also besser sachlich bleiben und den rechten Weg gehen als nun trotzig sein und vielleicht alles verspielen.

LG

Wieselchen


ImGampi
beantwortet von ImGampi am 27. Juni 2008 08:48
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Und deine Frage?

Kommentar von Simple_avatar4smallPoppili am 27. Juni 2008 09:22

sorry bin neu hier und deshalb habe ich noch keinen Überblick. Meine Frage ist die mit Urlaub ohne Zustimmung des KV. also die davor....danke


anonym
beantwortet von Flavia am 27. Juni 2008 08:48
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Abr, was ist das???


anonym
beantwortet von Flavia am 27. Juni 2008 08:48
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Abr, was ist das???

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 27. Juni 2008 08:53

AufenthaltsBestimmungsRecht


mellowd
beantwortet von mellowd am 27. Juni 2008 08:51
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OK wo ist die Frage ?





Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 27. Juni 2008 08:54
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ich würde mit dem anwalt absprechen, das alleinige sorgerecht für dich zu fordern. dein ex benutzt das kind um dir wehzutun, laß dir das nicht gefallen!!

Kommentar von hochglanz am 27. Juni 2008 09:07

wo siehst du in der (angeblichen) Frage ein Kind?

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 27. Juni 2008 09:17

die frage mit dem kind war ein wenig weiter oben!!!


anonym
beantwortet von hochglanz am 27. Juni 2008 09:01
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..so wie ich das hier verstehe, bist du nicht verpflichtet ein Aufenthalsrecht durch Scheinheirat zu bekommen - sollte ich dich missverstanden haben, dann drücke dich genauer aus...

Kommentar von Simple_avatar4smallPoppili am 27. Juni 2008 09:29

sorry meine Frage war die mit Urlaub ohne Zustimmung des Kindsvaters weiter oben, bin nue hier und muss mich erst einmal durchwurschteln


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 27. Juni 2008 09:18
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Du bestimmts wo du mit deinem Sohn leben willst und wohin ihr verreisen wollt und wen dein Sohn besuchen darf und zwar ohne Einverständnis deines Ex! Ihr habt die gemeinsame Sorge, dass heißt aber auch nicht, dass du wegen jeder Kleinigkeit die Zustimmung einholen mußt: Z.B : wie du ihn ernähren willst, mit wem er Umgang hat, zu welchem Geburtstag er darf, du suchst auch den Arzt für ihn alleine aus. In der Regel wirst du merken, wann es die Zustimmung beider Eltern bedarf, dass sind die Situationen wo es irgendwas zu unterschreiben gibt, dann sollen meist beide Sorgeberechtigten unterschreiben, dann brauchst du ne Zustimmung, aber ansonsten regelst du alles selbst. Und:
Gewöhne dir an ihm nichts mehr zu erzählen. Das Privatleben von dir und deinem Sohn geht ihn einfach nichts mehr an! Je weniger er von dir weiß, desto weniger Angriffsfläche bietest du ihm. Er ist nun mal dein EX! Wenn er dir und deinem Kind weiterhin starke Probleme macht in Form von Bedrohungen oder sogar Gewalt, dann beantrage sofort das alleinige Sorgerecht. Alles Gute für euch!

Kommentar von Simple_avatar4smallPoppili am 27. Juni 2008 09:30

danke!!!




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