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bin ich verpflichted verzugszinsen bzw mahnzinsen zu zahlen wenn ich weder eine rechnung noch eine..

Frage von Henkersbraut Henkersbraut

... eine manung bekommen hab? es wurde mir eine rechnung geschickt, an eine adresse auf der ich schon seid jahren nichtmehr wohne, die habe ich darum auch nicht erhalten dann wurde mir gemaht 3x, das hab ich auch nicht bekommen, dann gib die rechnung ans gericht uns die haben mir die rechnung an die neue adresse geschickt. ich hab die rechnung gezahlt und heute - ein jahr später - bekomme ich vom selben gericht wieder eine rechnung... und jetzt soll ich mahngebüre bezahlen die damal entstanden sind (die waren aber bei der alten rechnung nicht dabei). es sind noch mehr mahngebüren entstanden weil die die neue rechnung über die mahngebüren wieder 4x an die alte adresse geschickt haben, was das fass zum überlaufen bringt! muss ich das zahlen? ich kann ja nix dafür das die das immer an die alte adresse geschickt haben.....

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Antworten (9)

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Wenn es sich um einen Mahnbescheid des gerichtes handelt, wirdersprechen Sie diesem. Begründung, Zahlung der damaligen Forderung in voller Höhe, wie zugestellt. Der Gläubiger wird es sich dann überlegen, ob er VB erwirkt. Auch diesem widersprechen, Dann entscheidet u.U. ein ordentliches Gericht.

    Kommentar von holsch holschholsch

    kommt mir schlüssig vor

  • 2
    Antwort von yarabee yarabee

    Mahngebühren braucht man eh vorerst nicht zahlen. Der Berechtigte muss sie notfalls zivilrechtlich einklagen.

    Kommentar von Henkersbraut HenkersbrautHenkersbraut

    das tut er ja schon

    Kommentar von wiesenau wiesenauwiesenau

    das stimmt so nicht ganz, da durch das mahnen auch kosten anfallen, es kommt auf die höhe an. manche sind nicht zulässig

    Kommentar von yarabee yarabeeyarabee

    Daher schrieb ich ja "vorerst". Alles weitere ergibt sich ja dann in einem Verfahren, falls es soweit kommt.

    Kommentar von wiesenau wiesenauwiesenau

    ach so , okay.

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Ich schließe mich der Meinung an: Du wirst wohl zahlen müssen, jedoch ist die Rechtmäßigkeit der Höhe zu prüfen. Manchmal wird auch mal zu viel gefordert und auch ein Gläubiger hat eine gewisseSchadensminderspflicht.

    Kommentar von paps1959 paps1959paps1959

    m.E. muß eben nicht gezahlt werden, wenn die gerichtliche Zustellung (MB / VB) erfolgte und der ausgewiene Betrag gezahlt wurde. Damit ist die Forderung beglichen. Es ist dann uninteressant ob der GL die Anschrift kannte. Die hätte er fürn Appel und`n Ei beim EWA bekommen.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Wenn die die Rechnung über die Mahngebühren wieder an die alte Adresse geschickt haben, obwohl die neue bekannt war, würde ich mit Hinweis darauf nicht zahlen. Du hast deine alte Schuld beglichen. Im Urteil war nichts von Mahngebühren drin, oder doch???

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Wenn es sich um einen Mahnbescheid des gerichtes handelt, wirdersprechen Sie diesem. Begründung, Zahlung der damaligen Forderung in voller Höhe, wie zugestellt. Der Gläubiger wird es sich dann überlegen, ob er VB erwirkt. Auch diesem widersprechen, Dann entscheidet u.U. ein ordentliches Gericht.

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    Antwort von wiesenau wiesenau

    wenn man bis zum vereinbarten termin nicht bezahlt hatt, ist man automatisch im verzug. hast du denn die neue adresse dann nicht mehr angeben können?

    Kommentar von Henkersbraut HenkersbrautHenkersbraut

    ich wusste nicht das ich da noch was krieg

    Kommentar von wiesenau wiesenauwiesenau

    ja wenn du da jahrelang nicht mehr gewohnt hast, und die neue adresse auch offiziell war...wurde denn kein zahlungstermin vereinbart? Ich meine von der ersten normalen rechnung?

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    Antwort von saarbroocklyn84 saarbroocklyn84

    hast du einen nachsendeauftrag bei der post erteilt? oder denen deine neue adresse mitgeteilt( von denen du die rechnung bekommen hast) wenn nein musst du wohl zahlen.

    Kommentar von Henkersbraut HenkersbrautHenkersbraut

    der nachsendeauftrag ging ein halbes jahr die rechnung kam erst einjahr später

    Kommentar von paps1959 paps1959paps1959

    Warum sollte er. Das Gericht hat zugestellt. Davon erhält der GL Nachricht. Somit auch von der korrekten Adresse.

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    Antwort von santogrial santogrial

    Ein Mahnbescheid kann jeder beantragen,ob die Forderung berechtigt ist überprüft das Gericht nicht. Wichtig,fristgerecht u. formlos Einspruch einlegen. Wenn der Bescheid an Deine richtige Adresse adressiert war kennt der Berechtigte ja Deine Adresse. Also kann danach nicht nochmal Post an die alte Adresse gehen. Wenn Du umziehst dich neu angemeldet hast und von Deinem alten Briefkasten und Klingel den Namen entfernt hast,geht die Post als unbekannt verzogen zurück. Dann ist es einfach die neue Adresse zu bekommen.

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    Antwort von ichamcomputer ichamcomputer

    jo...

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