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Bin ich verflichtet als Arbeitnehmer Gründe bei meiner Kündigung anzugeben?

Frage von Doppelfrosch Doppelfrosch

ich arbeite seit sechs jahren bei einem Unternehmen nun möchte ich zu einem Wettbewerber wechseln. Bin ich verflichtet dem Arbeitgeber den Wechsel zu einem Wettbewerber mit zu teilen oder kann ich ohne Angaben von Gründen bzw. neuem Arbeitgeber kündigen?

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Antworten (12)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mitterer mitterer

    1.

    Nein, keine generelle Pflicht zur Begründung.

    2. Ausnahme: Dein Arbeitsvertrag sieht eine sogenannte "Wettbewerbssperre" vor (ist dann meist mit einer Strafzahlung versehen) - sowas kommt gerade bei leitenden Angestellten durchaus vor. Wenn das der Fall ist, hast Du auch die Pflicht, einen Wechsel zu einem Wettbewerber anzuzeigen (auch wenn es dann weh tut). Ansonsten wäre das ein Betrugsversuch. Wettbewerbssperren sind aber oft ungültig, wenn sie nicht sorgfältig formuliert wurden. Deshalb in diesem Fall lieber zum Anwalt.

  • 6
    Antwort von TanteMartha TanteMartha

    Nein,mußt Du nicht sagen warum. Nur die Kündigungsfrist einhalten.

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    Antwort von Poschmann Poschmann

    Du brauchst nicht angeben, warum und wohin Du gehst. Das geht den AG nichts an. Nur fristgerecht solltest Du kündigen.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Fristgerechte schriftliche Kündigung ohne Angabe von Gründen, und gut ist. Aber schau noch einmal in deinen Arbeitsvertrag,wie es mit dem Wettbewerbsverbot ist.Ob du auch wirklich bei einem Mitbewerber anfangen darfst.

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    Antwort von amdros amdros

    Nach meinem Wissen muß man eine Kündigung nicht begründen.

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    Antwort von binpleite binpleite

    Nein, bist du nicht. Vier Wochen zum 15. des Folgemonats Kündigungsfrist. Mehr nicht.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Du kannst schreiben, aus persönlichen Gründen.

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    Antwort von almmichel almmichel

    Nein das steht dir vollkommen frei.

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    Antwort von ChrisTralins ChrisTralins

    Nein, du musst nur ordentlich kündigen und das muss unmissverständlich aus dem Text hervorgehen, immer per Einschreiben und Rückschein verschicken und bei persönlicher Abgabe dies schriftlich ggf. auf einer Kopie bestätigen lassen.

  • 1
    Antwort von angelikajetzt angelikajetzt

    Wenn Du fristgerecht kündigst, musst Du gar nichts angeben oder begründen. Achte darauf, dass Du beim neuen AG nichts über den alten oder dessen Geschäfte erzählst. Das darfst Du nicht.

    Kommentar von Doppelfrosch DoppelfroschDoppelfrosch

    ich werde aber zwangsläufig mit den gleichen Kunden zu tun haben. Natürlich wird mir da dass Wissen über meinen alten Arbeitgeber nützen. Das kann ich ja nicht einfach vergessen

    Kommentar von Sally2809 Sally2809Sally2809

    Dann geh lieber offen damit um, damit er Dich nicht beschuldigt, wenn er es von den Kunden erfährt. Das scheint recht heikel zu sein.

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Mußt Du nicht, aber Dein Entgegenkommen könnte sich positiv auf Dein Arbeitszeugnis auswirken.

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    Antwort von anonymlife anonymlife

    NEIN du kannst einfach mündlich Kündigen, aber achte auf die Kündigungsfrist.

    Kommentar von Sally2809 Sally2809Sally2809

    Eine Kündigung erfolgt schriftlich.

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Mündlich kündigen ist nicht gut.

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