ich arbeite seit sechs jahren bei einem Unternehmen nun möchte ich zu einem Wettbewerber wechseln. Bin ich verflichtet dem Arbeitgeber den Wechsel zu einem Wettbewerber mit zu teilen oder kann ich ohne Angaben von Gründen bzw. neuem Arbeitgeber kündigen?
Bin ich verflichtet als Arbeitnehmer Gründe bei meiner Kündigung anzugeben?
Antworten (12)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
mitterermitterer
1.
Nein, keine generelle Pflicht zur Begründung.
2. Ausnahme: Dein Arbeitsvertrag sieht eine sogenannte "Wettbewerbssperre" vor (ist dann meist mit einer Strafzahlung versehen) - sowas kommt gerade bei leitenden Angestellten durchaus vor. Wenn das der Fall ist, hast Du auch die Pflicht, einen Wechsel zu einem Wettbewerber anzuzeigen (auch wenn es dann weh tut). Ansonsten wäre das ein Betrugsversuch. Wettbewerbssperren sind aber oft ungültig, wenn sie nicht sorgfältig formuliert wurden. Deshalb in diesem Fall lieber zum Anwalt.
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6Antwort von
TanteMarthaTanteMartha
Nein,mußt Du nicht sagen warum. Nur die Kündigungsfrist einhalten.
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5Antwort von
PoschmannPoschmann
Du brauchst nicht angeben, warum und wohin Du gehst. Das geht den AG nichts an. Nur fristgerecht solltest Du kündigen.
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Fristgerechte schriftliche Kündigung ohne Angabe von Gründen, und gut ist. Aber schau noch einmal in deinen Arbeitsvertrag,wie es mit dem Wettbewerbsverbot ist.Ob du auch wirklich bei einem Mitbewerber anfangen darfst.
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2Antwort von
binpleitebinpleite
Nein, bist du nicht. Vier Wochen zum 15. des Folgemonats Kündigungsfrist. Mehr nicht.
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1Antwort von
ChrisTralinsChrisTralins
Nein, du musst nur ordentlich kündigen und das muss unmissverständlich aus dem Text hervorgehen, immer per Einschreiben und Rückschein verschicken und bei persönlicher Abgabe dies schriftlich ggf. auf einer Kopie bestätigen lassen.
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1Antwort von
angelikajetztangelikajetzt
Wenn Du fristgerecht kündigst, musst Du gar nichts angeben oder begründen. Achte darauf, dass Du beim neuen AG nichts über den alten oder dessen Geschäfte erzählst. Das darfst Du nicht.
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0Antwort von
MarcSuMarcSu
Mußt Du nicht, aber Dein Entgegenkommen könnte sich positiv auf Dein Arbeitszeugnis auswirken.
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0Antwort von
anonymlifeanonymlife
NEIN du kannst einfach mündlich Kündigen, aber achte auf die Kündigungsfrist.
Kommentar von
Sally2809Sally2809 Eine Kündigung erfolgt schriftlich.
Kommentar von
lenzing42lenzing42 Mündlich kündigen ist nicht gut.
ich werde aber zwangsläufig mit den gleichen Kunden zu tun haben. Natürlich wird mir da dass Wissen über meinen alten Arbeitgeber nützen. Das kann ich ja nicht einfach vergessen
Dann geh lieber offen damit um, damit er Dich nicht beschuldigt, wenn er es von den Kunden erfährt. Das scheint recht heikel zu sein.