Sie ist 24 hat 2 Kinder eine eigene Wohnung keine abgeschlossene Ausbildung. Sie will ab September eine schulische Ausbildung machen wofür sie Bafög beantragen möchte. Wir sollen unsere Gehälter offen legen um zu klären ob sie Bafög bekommt. Bis welchem Alter bin ich gegenüber meinen Kindern unterhaltsverpflichtet? Stimmt 25 Jahre?
bin ich unterhaltsverpflichtet gegenüber meiner 24 jäh. Tochter?
Antworten (6)
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GamdchoGamdcho
Aaahhh, super! Es klappt doch mit der Rechtschreibung ;-) Du hast Recht, Du bist nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet.
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nero070nero070
Wer hat eigentlich die Unterhaltspflich bis 25 erfunden? Ist doch Quatsch. Die Eltern sind bis zum Abschluss einer Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Diese muss aber mit dem entsprechen Fleis und zügig abgeschlossen werden. Wenn die Tochter jetzt 24 ist und schon zwei Kinder hat, ist Fleis und Zielstrebigkeit nicht mehr gegeben. Schließlich wird sie schon seit 4-5 Jahren die Schule beendet haben. Außerdem ist in erster Linie der Vater der Kinder der Mutter zum Unterhalt verpflichtet. Ich erkenne hier keine Unterhaltspflich der Eltern.
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stefvolstefvol
mooment, so einfach ist das nicht - von wegen bis 25. Im Falle einer Bedürftigkeit des Töchterlein kannste auch noch Unterhalt für sie zahlen wennse 40 ist...und omgekehrt ist es auh so das die Göre, die ja bis jetzt nix auf die Reihe gekriegt hat - irgendwann mal dir gegenüber unterhaltspflichtig ist..das ist nimmer so wie noch vor jahren, wo sich die Erzeuger dann nen Dreck um ihren missratenen nachwuchs geschert haben und die Steuerzahler durften den unterhalt aufbringen- Kind haben ist wie lebenslänglich
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TwilightHeinz81TwilightHeinz81
Die Verpflichtung zum Unterhalt hat nichts mit dem Alter zu tun. Auch Kinder können ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig werden, wenn letztere unterhaltsbedürftig, erstere leistungsfähig sind. Zur Unterhaltspflicht gehört auch eine (nur eine) angemessene Berufsausbildung. Danach kann dem Kind zugemutet werden, selbst Geld zu verdienen (dh es entfällt seine Bedürftigkeit). Zum Ganzen: §§ 1601 bis 1615 BGB.
Wenn Du aber nicht möchtest, dass Dein Kind erfährt, wieviel Du verdienst, kannst Du Dir das Formular geben lassen, es ausfüllen und beim Amt mit der Bitte um "Verschwiegenheit" persönlich abgeben.
warum hier 3X DH vergeben wird kann ich nicht verstehen.
Ist denn die Antwort falsch?