Naja der Titel sagt schon alles "Bin ich Unterhaltspflichtig wenn meine schwangere Freundin in der Bezieung mit ihrem Ex schläft?" Ich hab von sowas keine Ahung, ich bin 21 ohne arbeit sie 22 bei .skid-csg und in der 11 Woche schwanger , behauptet es wäre von mir was ich nicht ganz glaube, und weiß halt nicht wie ich mich verhalten soll. Naja warscheinlich heißt es eh wie ich jetzt oft gelesen hab "ohh du darfst "bluten"" oder "ja wenn du nicht aufpassen kannst" naja sie hat latex allergie also kein gummi und hat die pille n monat abgesetzt und zu spät wieder genommen sprich wo wir uns kennen gelernt haben um genau zu sein (sagt sie zumindest) was ich vorher türlich auch nicht wusste. Naja sollten andere antworten kommen als die oben beschreiben würd ich mich freuen.
Bin ich Unterhaltspflichtig wenn meine schwangere Freundin in der Bezieung mit ihrem Ex schläft?
Antworten (13)
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2Antwort von
elenoreelenore
Erst einmal die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschrieben
Du musst dann nach der Geburt einen Vaterschaftstest machen lassen.
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opajoergopajoerg
Unterhaltspflichtig ist immer der Erzeuger / Vater des Kindes, egal mit wem die Mutter während der Schwangerschaft schläft.
Wenn deine Freundinn behauptet das du der Vater bist ( was ja zeitlich hier im möglichen liegt) dann wirst wohl erst mal du herangezogen.
Wenn du die Vaterschaft anzweifelst kannst du dies nur per Gericht tun.
Du kannst dich aber auch erstmal beim Jugendamt erkundigen und Rat holen.
Das kostet zumindest erstmal nichts.
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DerRumpelrudiDerRumpelrudi
Wenn niemand die Vaterschaft anerkennt, muß die Frau beweisen, wer der Vater ist. Wahrscheinlich wird sie dazu eine Liste der in Frage kommenden Männer auf den Tisch legen und danach beginnt die Reihenuntersuchung. Wer den Goldenen Schuß gemacht hat wird zahlen müssen und falls er nicht kann schießt das Jugendamt den Unterhalt als Kredit vor.
Ist schon doof, wenn sie mit Dir ein Verhältnis angefangen hat, um über das Kind an Geld zu kommen.
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Kuro48Kuro48
Wenn du die Vaterschaft anzweifelst kannst du eine Klage einreichen, sodass durch einen Vaterschaftstest nachgewieen wird, ob du der Erzeuger des Kindes bist oder nicht. Solltest du der Vater sein, bist du auch unterhaltspflichtig. Egal was deine Freundin macht, das Kind kann ja nichts dafür und für eben dieses zahlst du ja. Wobei, wenn du Arbeitslos bist, wird wohl mal wieder Vater Staat deine Verpflichtung übernehmen.
Wenn du nicht noch zur Schule gehst/studierst würde ich grade mit dieser Verpflichtung mich noch mehr anstrengen eine Ausbildung zu bekommen, um selbst für das Kind (wenn es deines ist) sorgen zu können.
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JanuarfeuerJanuarfeuer
Wenn das Kind da ist, lasse einen Test machen, den kannst du auch gerichtlich einklagen, ob du der Vater überhaupt bist. Wenn du der Vater bist, bist du unterhaltspflichtig, egal mit wie vielen Freunden deine Freundin schläft.
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billygirl5444billygirl5444
"Sie hat mir vor 5 stunden ins gesicht gesagt das sie mit ihm geschlafen hat." Na dann, hast du keine Eier in der Hose ? Nimm deinen Ausweis, deine Bankkarte und such dir ne neue Wohnung. Oder gleich ne neue Freundin mit Wohnung und zieh da ein.
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tiecher also, wie die anderen schon sagten, der erzeuger muss zahlen. solange du keine klarheit hast darfst du auf gar keinen fall irgend was in richtung vaterschaft anerkennen, denn dann musst du zahlen egal ob du es bist oder nicht. genaue gewissheit gibt dir leider wirklich nur ein vaterschaftstest. doesen kannst du nur leider nicht einfach verlangen sondern nur per gericht. oder sie stimmt dem zu dann ist es natürlich einfacher. doch solange das nicht sicher ist, wird ein komisches gefühl bleiben und die beziehung steht bei sowas garantiert unter einem sehr schlechten stern
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StephNStephN
Kannst da nur nen Vaterschafts Test machen wenn du einen Begründeten Verdacht hast, also bei dem Exfreund ! Du kannst die Vaterschaft aber immer anzweifeln ! Aber dann ist deine Beziehung wohl vorbei !
Wenn das Kind von dir sein sollte musst du zahlen, egal ob gleichzeitig die ganze Welt drüber war !
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TangomaniaTangomania
Wenn du der Kindsvater bist, dann mußt du für das Kind Unterhalt zahlen. Das Kind ist schließlich nicht dafür verantwortlich, daß deine Freundin Sex mit dem Ex hat. Wenn das Kind da ist, wird ein Vaterschaftstest Klarheit bringen. Ist der Ex der Vater, dann muß der zahlen.
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billygirl5444billygirl5444
Du verantwortest den 1. Schuss, wenn deine Freundin dann weiter Spass mit anderen hat, spielt keine Rolle mehr. Du zahlst.
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SweetdanielSweetdaniel
Du bist jetzt aktuell noch mit deiner Freundin zusammen, und du glaubst es zu wissen das sie mit ihrem Ex schläft? Oder du weisst es zu 100% das sie was mit ihm nebenbei noch am laufen hat?
naja viel machen kannst du denke ich mal nicht. höchstens später mal ein vaterschaftstest machen, und hoffen das es dann nicht von dir ist. Vielleicht ist deine Freundin ja auch nicht so drauf das sie dich irgendwie drängt geld zahlen zu müssen und so, und vielleicht hat sie dich sogar -weil sie ja wieder was mit ihrem Ex hat- bis dahin wie vergessen, und ihr ex, oder jemand anderes kümmert sich dann mit um den kleinen, oder sie alleine oder so...
Kommentar von
Baniter Sie hat mir vor 5 stunden ins gesicht gesagt das sie mit ihm geschlafen hat.
Das mit der Schule kann man streichen, wollte es grade noch korregieren als die Zeit ablief. -.-