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bin ich unterhaltspflichtig gegen über meinem Mann

Frage von katja1243 katja1243

Hallo, ich lebte 15 Jahre in einer Beziehung davon 5 Jahre verheiratet nun die Trennung. Ich habe eine Tochter von 4 Jahren ,einen Sohn von 19 monaten.Ich bin vollzeit am Arbeiten habe ein Netto gehalt von ca.2100 euro. mein Mann war die letzten Jahre arbeitslos und deswegen in der Elternzeit. Nun ist meine Frage ob ich ihm unterhltspflichtig bin, er hat keinerlei einkünfte oder geld.ich bestreite alles von meinen lohn +kindergeld.möchte mich aber so gut es geht im guten trennen, wer kann mir ein paar anlaufstellen nehnen wo ich mich schlau machen kann was mir zusteht oder ihm. LG katja1243

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Westhighlandx Westhighlandx

    Ist schon komisch, was hier noch für Meinungen herrschen!
    Nein, Du bist nicht Unterhaltspflichtig!

    Geh zum Familienanwalt!

    Das Unterhaltsrecht hat sich extrem geändert!

    Kommentar von gal211 gal211gal211

    Nicht ganz richtig, denn bis der Sohn kein 3 Jahre alt ist, müßte sie ihm u. d. U. Unterhalt zahlen.

    Kommentar von Westhighlandx WesthighlandxWesthighlandx

    Hm.........
    Ich sehe nichts, wo wer lebt!

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    Antwort von gal211 gal211

    Natürlich bist auch du auf Grund der Gleichstellung ihm gegenüber zum Unterhalt zum Teil verpflichtet, solange es kein eigenes Einkommen hat. UH-Höhe (Ehegatten- und Kindesunterhalt) hängen davon ab bei wem nachher die Kinder wohnen. Laß dich bei einem Anwalt/Jugendamt/Pro Familia aufklären und beraten.

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    Antwort von Chianti Chianti

    jetzt siehst mal, wie es tausenden von männern geht ... klar bist du unterhaltspflichtig solange er keinen job hat bzw findet und das ist auch gut so

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    Antwort von auchmama auchmama

    Wo bleiben die Kinder nach der Trennung?

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    Antwort von likatoma likatoma

    das jugendamt rechnet dir aus was du zum leben brauchst mit 2 kindern,es könnte sein das du ihm den rest als ehegattenunterhalt zahlen musst,falls was unterm strich übrig bleibt,es werden dabei alle laufenden monatlichen ausgaben berrechnet,auch die der kinder was hoffen lässt das du nix zahlen musst

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    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Schwierig. Rentenversicherungstechnisch könntest Du Pech haben und ihm einen sog. Ausgleich auf sein Rentenkonto zahlen müssen. Diesen Betrag kannst Du aber innerhalb eines halben Jahres wieder auf Dein Rentenkonto einzahlen (Versorgungsausgleich).

    Unterhaltsmäßig würde ich mal bei einem Familienrechtsanwalt vorsprechen. Beratungshilfe ist nicht sehr teuer. Aber der Scheidung/Trennung wegen schon von Vorteil.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Zunächst mal solltest Du beim Jugendamt einen außergerichtlichen pfändbaren Unterhaltstitel anstreben. Die sog. Beistandschaft ist kostenfrei und gilt für alle Unterhaltssachen die Kinder betreffend. Kann der Kindsvater dann nicht zahlen, wäre ihm zwingend anzuraten, eine Unterhaltsabänderungsklage in Angriff zu nehmen, so kann er seine Rechte durchsetzen.

    Oder aber ihr einigt euch außergerichtlich komplett ohne Anwälte bezüglich des Ehegattenunterhaltes. Den Kindern steht Unterhalt zu! Du könntest aber auch erstmal Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Vater nicht zahlen kann, allerdings holt sich das Jugendamt diese Zahlungen zurück. Unterhaltsvorschuss = Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle minus hälftiges Erstkindergeld

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    Antwort von moenchen06 moenchen06

    Hmmm...gehe zum Jugendamt..die Wissen das, weil sie mit Gerichten zusammenarbeiten oder Pro Familia....Steuerberater weiß das, der ist aber teuer....

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    Antwort von nero070 nero070

    Wer soll den die Betreuung der Kinder übernehmen im Falle der Scheidung?

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    Antwort von katja1243 katja1243

    Die Kinder würden bei mir bleiben,er könnte sie aber jederzeit besuchen.Wäre wahrscheinlich auch auf die hilfe vom vater angewiesen damit ich meinem job(schichtdienst) weiterhin nach gehen kann.Mein Mann wäre für seine Kinder weiterhin da er möchte nicht das sie in armut aufwachsen müssen.Haben uns halt als Paar auseinander gelebt etc...

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    ...falls ihr noch gut miteinander reden könnt, würde ich Euch einen Mediator empfehlen. Es gibt Anwälte die als Mediatoren arbeiten. Mach Dich mal per google schlau und such einen in Eurer Region...alles Gute...LG

    Kommentar von gal211 gal211gal211

    .....? OK, aber von was soll er u. d. U. seinen, und den der Kinder, Lebensunterhalt bestreiten? Du hast die Kinder, aber er soll trotzdem immer für die Kinder da sein und du möchtest doch auf nichts (Geld) verzichten? Sucht beide eine einvernehmliche und gerechte Lösung, sonst bleibt der Frust und Ärger an den Kindern hängen!

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    Antwort von Pattyboo Pattyboo

    Auf jeden Fall mußt Du nach der Scheidung, wenn Du mal irgendwann in Rente gehst, Deinem Ex-Mann Rentenanteile abgeben. Bei mir sind's monatlich 47 Euro (grmpf)!!! Was geht mich im Alter meine Jügendsünde an!

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    Antwort von Malustra Malustra

    Ob das gerecht oder ungerecht ist, das sei nun mal dahingestellt.

    Ein Mann mit diesem Netto-Einkommen und 2 Kindern in seinem Haushalt würde für Dich zahlen müssen.

    Umgekehrt wird es wohl ähnlich sein.

    Kommentar von PepeLePew PepeLePew

    das kommt drauf an wer schuld ist;) ist der zahler selber schuld sollte er meiner meinung nach noch mehr zahlen als gesetzlich gefordert. ist er es nicht ist JEDE zahlung ne schweinerei. du siehst ich bin ein freund des schuldprinzips:) schließlich hat man sich auf vertraglich auf ewig verpflichtet.. abhauen gibts da nicht. und wer das doch grundlos oder gar selbstverschuldet macht muß "bluten"

    Kommentar von Malustra MalustraMalustra

    Wie ich schon schrieb, "Ob das gerecht oder ungerecht ist".....

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    Antwort von luzy0160 luzy0160

    Kannst ja einen Anwalt fragen. Im übrigen bleiben Ehepartner auch nach der Scheidung für immer unterhaltspflichtig

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Nicht wirklich für immer und der zZ arbeitslose Mann muss alles in seiner Macht stehende tun, um an Arbeit zu gelangen, und wenn es 2 Jobs sind, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

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    Antwort von PepeLePew PepeLePew

    bei mir sind frauen grundsätzlich unterhalts und reue pflichtig außer sie können glaubhaft belegen das sie verprügelt oder betrogen wurden :)

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    Antwort von holsch holsch

    ja, das bist Du

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