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Bin ich Unterhaltspflichtig ?

Frage von Bobbymowick Bobbymowick

bin 18 jahre un mache zurzeit nix , halt ausbildungssuchen .Bin aber beim Arbeitsamt für die Berufsmaßnahme ( Schule) Eeingetragen und es wird im August ca losgehen.Meine Eltern sind vor knapp halbes Jahr geschieden und mein 16 Jähriger Bruder bekommt von men Vater Unterhatsgeld .Meine mutter will mich so zu sagen rausschmeißen , und mit den Freund kommen wir voll nicht klar (nicht nur ich)Ich geh schon gar nicht mehr nach unten um was zu essen zu holn weil der Freak da die ganze zeit rumläuft -.-Badezimmer schlüssel wurde von ihn weggenommen und "angeblich" waren wir das und und undAlso will ich eign nur noch raus aus dem Haus mit beiden nix mehr zu tun haben.. da ich endlich wieder in ruhe essen kann und auch wieder ordenlich... hab deswegen sogar schon abgenommen und wiege ohnehin nicht viel :x

Aber ne WG könnt ich mir nicht leisten von 180 kindergeld und 210 Schulgeld. Also bin ich noch unterhaltspflichtig wenn ich zur Schule gehe ? und wenn ja wer von meinen Eltern müsste mir Unterhalt zahlen und wie viel wären das ?Ich will endlich wieder zunehmen aber ohne richtigen ernährungsplan den ich nicht einhalten kann da es eh fast nie was zu essen gibt , wird das nix.

Das jugendamt ist auch öfters hier , spricht aber nur mit meinen Bruder da ich 18 bin. Er hat auch schon einen Betreuer gekommen.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von putzfee1 putzfee1

    Solange du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und noch keine 25 Jahre alt bist (allerdings musst du dich um eine Berufsausbildung bemühen, sonst steht dir gar nichts zu!), bist du noch unterhaltsberechtigt! Nicht unterhaltspflichtig, das sind deine Eltern, und wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, sogar beide. Wie viel Unterhalt sie dir zahlen müssen, hängt unter anderem davon ab, wie viel deine Eltern verdienen.

    Kommentar von Rob951 Rob951Rob951

    Meinst du dass man alleine mit Unterhalt weiterkommt? Wohl kaum... ohne fremde Hilfe kommt er nicht weit... nciht wirklich hilfreich denke ich...

    Kommentar von putzfee1 putzfee1putzfee1

    Ich habe nicht behauptet, dass er davon leben kann. Ich habe lediglich die Frage beantwortet, ob er überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Ob das nun hilfreich war oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

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    Antwort von schneehase schneehase

    deine mutter kann dich nicht einfach rausschmeißen, sie ist dazu verpflichtet dich zuhause wohnen zu lassen solange du U25 bist. Das gleiche gilt für deinen vater. Beide sind für dich unterhaltspflichtig. Kommt natürlich darauf an was sie verdienen. Aber......

    Wenn du dich an das amt wendest, und deine problematische situation schilderst,kann dir das amt einen auszug genehmigen und dir eventuell eine unterkunft bezahlen.Vorrausetzung ist, dass du beim amt gemeldet bist. Wie ich es herauslese, bist du das ja bereits. Du könntest alg2 beantragen. Wenn es genehmigt wird, werden aber deine eltern auf jeden fall überprüft ob und wieviel unterhalt sie dir zahlen müssen oder können. Ansonsten bekämst du wie gewohnt dein kindergeld und die differenz vom amt. Vorrausgesetzt du machst brav deine schule und bleibst mit dem amt in verbindung. Rede mal mit denen vom amt, du könntest ein schriftstück aufsetzen in dem du eine unzumutbare situation deine eltern betreffend schilderst. Und beantragst damit unter begründung eine eigene wohnung zu beziehen. Im ausnahmefall wie in deinem wäre das möglich.

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    Antwort von 397kg 397kg

    Man kann es sich bequem einrichten - zu Hause, auf Koseten der Eltern oder sonstiger Leute - nicht wahr?

    Komm selber in die Gänge. Wenn du 18j bist, hast du die Schule ja schon geraume Zeit abgeschlossen. Dann solltest du eighentlich längst einen Ausbildungsplatz gefunden haben, schliesslich suchen dir Firmen händeringend.

    Wenn du nicht mehr faul zu Hause rumhängst, wird sich ein Weg weisen.

    Lass dich nicht vom Amt aushalten! Schäm dich!

    Kommentar von Rob951 Rob951Rob951

    Meinst du wirklich, dass es weiterhilft, dass du hier so rumpöbelst? Schließlich kennst du die Umstände bei Bobbymowick garnicht. Halt mal den Ball flach..

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    Es ist eine Tatsache, dass Lehrlinge verzweifelt gesucht werden.

    Wenn man sich also - siehe Et, es bequem macht im Status: "ich suche ja, aber die rennen mir alle die Bude nicht ein" - dann sollte gleich abgeblockt werden.

    Schade, dass man einem jungen Menschen sowas sagen muss. Man muss halt seinen Ar... bewegen.

    Kommentar von Bobbymowick BobbymowickBobbymowick

    da wo ich wohne halt nicht und die Berufsmaßnahme ist genau dafür da um ne ausbildung zu finden...Glaub mir ich hab schon ne menge Bewerbungen verschickt und reichlich absagen bekommen. Mit einen Hauptschulabschluss hat man heutzutage nicht mehr so viele Möglichkeiten einen Beruf zu finden und ja ich habe auch Berwebungen an Firmen geschickt die Mittlere Reife suchen

    Kommentar von Rob951 Rob951Rob951

    Ich kenne die Ausbildungssituation. Verallgemeinern kann man dies nicht. Ich gebe dir nen Tipp: mach die Augen auf, hör auf die Bild zu lesen und setze deinen Verstand wieder ein. Insbesondere dieses Jahr siehts auf dem Ausbildungsmarkt zappenduster aus, da z.B. in Niedersachsen ein doppelter Abijahrgang abgeht.

    PS: stimmt... mit Hauptschule siehts oftmals noch schlechter aus

    Kommentar von schneehase schneehaseschneehase

    die antworten gehen hier völlig am thema vorbei. Er schildert eine problematische wohnsituation und schreibt außerdem , dass er ab august schule machen wird. Also tut er doch was. Kein grund ihn hier gleich als willenlosen nichtstuer hinzustellen.

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    Antwort von Rob951 Rob951

    Hmmm schwieriger Fall ist das bei dir. Solltest du ne eigene Wohnung nehmen wird das nicht billig. Ohne Hilfe wird das nix. Unterhalt würdest du von deinen Eltern bekommen. Wie viel das sit kann ich nciht sagen. Das geht nach Einkommen deiner Eltern. Als Berechnungsgrundlage wird da die sogenannte Düsseldorfer Tabelle genommen. Aber das Geld würde sicher nie im Leben reichen. Wenn dir dein Vater dabei unterstützt kannst mit ihm zur ARGE gehen und dort Hartz IV beantragen (um das selbst zu können musst du 25 sein). Die würden dir dann ne Wohnung finanzieren und du bekommst dann zusätzlich noch Geld.

    Ne andere Möglichkeit wäre dass du zu deinen Vater ziehst. Wäre für dich definitiv günstiger.

    Kommentar von schneehase schneehaseschneehase

    stimmt so nicht, er muß nicht 25 sein, um hartz 4 zu beantragen. In ausnahmefällenwie in diesem kann er das selbst in die hand nehmen. Wenn die arge eine auszug auf antrag von ihm genehmigt, die unzumutbare situation schildert ( wenn es denn so ist)und auch dazu sagt, dass seine mutter ihn rausschmeißen will tzzzz..... kann ihm eine eigene wohnung genehmigt werden. Die eltern werden dann auf unterhaltspflicht überprüft und müssen zahlen oder nicht. Einer zahlt jedenfalls der staat oder die eltern

    Kommentar von Bobbymowick BobbymowickBobbymowick

    Wie genau läuft das den ab ? Müsste ich einfach zur ARGE gehen und nach einen Termin oder sowas fragen, oder muss ich das Telefonisch vereinbaren ?Vom Arbeitsamtberater hab ich eine Telefonnummer bekommen die Kriesentelefon heißt . Dort wollt ich mich Montag gleich Melden, und irgendwo wurd gesagt das ich zu meinen Vater ziehen sollte , würd ich gern aber mein kleiner Bruder zieht dort hin , weil er es zuhause auch nicht mehr aushält . Da ist in der Wohnung einfach kein Platz mehr (1 Zimmer Wohnung) . Mein Vater verdient gut meine Mutter halbwegs gut .

    Kommentar von schneehase schneehaseschneehase

    melde dich doch einfach am montag dort so, wie du es vorhast. Dort kann man dir in einem gespräch bestimmt alles erklären was du für möglichkeiten hast. Sprich das mit der eigenen wohnung an und erläutere deine ausnahmesituation mit begründung. Da wird dir sicher weitergeholfen. Viel glück für dich.

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