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Bin ich Unterhaltsberechtigt?

gefragt von Kamuellerchen am 29.05.2008 um 12:53 Uhr

Folgende Situation: Ich bin 21 Jahre alt. Wohne nicht mehr zuhause, seit 4Monaten mit meinem Freund zusammen. Meine Eltern sind geschieden. Ich habe lebe von Ausbildungskrediten und durch Unterstützung von meinem Vater. Meine Mutter ist neu verheiratet. Sie hat mich finanziell so gut wie gar nicht unterstützt. Sie redet seit einem Jahr nicht mehr mit mir. Ich bin in einer schulischen Ausbildung und verdiene kein Geld(bis August 2008). Meine Mutter selber arbeitet auf 400Euro basis. Ist sie mir Unterhaltspflichtig? auch Rückwirkend?

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NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 29. Mai 2008 15:12
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Unterhaltsberechtigt ist, wer unverschuldet bedürftig ist und sich nicht selbst unterhalten kann. Unterhaltsverpflichtet ist man, wenn man z.B. Eltern, aber auch leistungsfähig ist. Die "Düsseldorfer Tabelle" findet man bei google. Da findet man für beide Positionen genauere Werte. Dort findet sich auch, daß 400,- Euro weit unter dem elterlichen Selbstbehalt liegen. Damit ist die Mutter sicherlich nicht leistungsfähig. Es gibt aber genug öffentliche Stellen, die dann helfen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 29. Mai 2008 13:46
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Irgendwann muss man finanziell unabhängig werden. Mehr kann ich nicht sagen sonst .....


bommel65
beantwortet von bommel65 am 29. Mai 2008 13:27
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Rückwirkend glaube ich nicht, es gilt normalerweise der Tag der Antragstellung.

Und nun ist sie tatsächlich auch unterhaltspflichtig, wieviel von den 400 EUR sollte sie dir denn deiner Meinung nach geben? So viel ist das nicht, oder?

Es ist auch nicht entscheidend, ob ihr Mann viel Geld verdient oder hat...

Und "heeeschen" gebe ich Recht, was das Kommentieren von der menschlichen Seite her angeht... aber sieht schon ein bisschen nach "ich kriege den Hals nicht voll genug" aus...


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 29. Mai 2008 13:08
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Wenn Deine Mutter max. 400 Euro monatlich verdient, ist sie Dir gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Da Du volljährig bist, ist sie auch nicht verpflichtet, mehr zu arbeiten um mehr zu verdienen. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nur ggü minderjährigen Kindern.

Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nur in den Fällen, in denen der Unterhaltsschuldner zur Unterhaltszahlung aufgefordert und dadurch in Verzug gesetzt wurde, längstens ein Jahr rückwirkend


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 29. Mai 2008 13:00
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Wie ich die Frage von der menschlichen Seite her finde, kommentiere ich jetzt nicht.

Ein sachlicher Tip von mir ist - konsultiere einen Anwalt für Familienrecht, der wird Dich über Deine Rechte und Pflichten aufklären und Dich ggf. bei der Eintreibung von Ansprüchen gegen Deine Mutter unterstützen.

Kommentar von Kamuellerchen am 29. Mai 2008 13:03

ich habe nicht gesagt, dass ich es vor habe. Zudem müsste man die ganze Geschichte kennen und sich ein Urteil zu machen. Aber danke für deine Antwort und den Tipp mit dem Anwalt.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. Mai 2008 12:58
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Wer bekommt denn das Kindergeld?

Kommentar von Kamuellerchen am 29. Mai 2008 13:01

Das Kindergeld bekomme ich.


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