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Bin ich und meine Familie bei Tauchunfällen durch meine private ADAC Auslandskrankenversicherung abg

Frage von asmakoeln asmakoeln
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Antworten (7)

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    Antwort von Frank5000 Frank5000

    ADAC Kranken... wer macht denn sowas :-)

    §1 Der Bedingungen sagt das Unfälle, akute und plötzliche Erkrankungen versichert sind.

    §2 Zeigt die Ausschlüsse auf. Tauchen gehört nicht zu den Ausschlüssen wenn es nicht als Berufssport betrieben wird.

    Ergo versichert.

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    Antwort von habakuktib habakuktib

    Diese Frage würde ich dem ADAC stellen!!!

    Am besten schriftlich bestätigen lassen, daß die Behandlungskosten bei Tauchunfällen inkl. Druckkammer eingeschlossen sind.

    Ansonsten eine spezielle Auslandkrankenversicherung für Taucher abschließen, wie sie z.B. DAN und Aquamed anbieten. (Ist noch nicht mal teurer als ADAC.) Die decken dann auch die Taucherunfall-Behandlung in Deutschland ab. Die GKV bezahlt nämlich z.B. keine Druckkammer-Therapie!

    Einen umfangreichen Schutz bietet auch die Mitgliedschaft im VdSt (Verband deutscher Sporttaucher), z.B. durch die Mitgliedschaft in einem Sporttaucher-Verein.

    Gruß Michael

    Kommentar von Frank5000 Frank5000Frank5000

    Toller Hinweis !!! Die Auslandsversicherungen zahlen im Prinzip immer analog der GKV Leistungen. Das muss man ergänzend sagen. Wenn also wie du sagst hier spezielle Therapien nötig sind die die GKV zahlt dann zahlt das auch der ADAC Vertrag nicht. In den Bedingungen steht drin das man sich an die GO hälst usw. .

    Danke ! Den Satz mit der Anlehnung an die GKV werde ich bei weiteren Kommentaren berücksichtigen da du mir gezeigt hast das es wichtig sein kann darauf hinzuweisen.

    Kommentar von habakuktib habakuktibhabakuktib

    Ich denke ein Vergleich der Versicherungsbedingungen sollte immer an erster Stelle stehen. Z.B. ist die Deckungssumme im Schnitt beim VdSt höher als bei der Aquamed. Auch die Ausschlüsse finde ich sehr wichtig! Beim VdSt sind z.B. nur Solotauchgänge und Hyperventilieren nicht versichert. Während die Aquamed pauschal bei Tauchgänge eine Einhaltung der jeweiligen Verbandsrichtlinien verlangt.
    Das könnte im Streitfall dazuführen, das z.B. das Nichteinhalten einer Richtlinie des VdSt (z.B. Tauchgang, 2 Taucher: beide OWDs oder CMAS-1-Stern, 50 Meter Tiefe) beim VdSt versichert ist ,und bei Aquamed nicht.
    Der Hauptunterschied ist aber das der VdSt eine aktive Vereinsmitgliedschaft verlangt in einem angeschlossenen Tauchsportverein verlangt. Das muß aber kein Nachteil sein, weil man über eine z.B. Familienmitgliedschaft so zusätzliche Vorteile erhält: kostenlose Ausbildung, Ausrüstungsverleih, freier Einritt Hallenbad-Training, kostenlose Flaschenfüllung und ebend Auslandkranken-, Unfall-Versicherung für die ganze Familie.

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    Antwort von DJLada DJLada

    Soweit wie ich weis- JA, aber fragen sie lieber selbst bei Ihrer Versicherung, oder per Tel.01805101112 (o, 12 Euro/Min.)

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    Antwort von jotde01 jotde01

    steht ganz genau in deinem Vertrag. Wer hier den ADAC-Vertrag nicht vorliegen hat kann dir auch keine genau Auskunft geben, denn Versicherungsgesellschaften handhaben das unterschiedlich

    Kommentar von asmakoeln asmakoelnasmakoeln

    Lt. telefonat von heute sind wir über den ADAC versichert.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Glaub ich nicht.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Guck in den Vertrag.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    das steht in den bedingungen was versichert ist und was ausgeschlossen ist.

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